Aktuelles / Pressespiegel
Klimaschutz in 30 Artikeln
Neue gesetzliche Regelungen in Baden-Württemberg
Artikel aus dem Deutschen Architektenblatt vom April 2023
Ganz offen gesagt hatte ich vor zwei Jahren, als die Mitteilung kam was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, mit weitreichenden Konsequenzen, nichts verstanden. Insofern hat mich jetzt der Artikel von Herrn Jochen Stoiber doch auf Dinge sensibilisiert, die mir bislang so nicht aufgefallen sind.
Die Ziele des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg werden sicher von den meisten von uns als richtig empfunden, d. h. die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis hin zu Netto-Treibhausgasneutralität werden einen wesentlichen Beitrag leisten und zu einer nachhaltigen Energie- und Verkehrswende sowie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels beitragen.
Dass nun alle Gebäude, die dem Land gehören, bis 2030 eine Photovoltaikanlage bekommen, ist sicher sinnvoll und richtig. Schade, dass dies nicht auch auf alle öffentlichen Gebäude erweitert wird. Das mit dem CO2 Schattenpreis habe ich bislang noch nicht gelesen: Wenn nun bei allen Landesliegenschaften, sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen, im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der rechnerische CO2 Preis eingesetzt werden muss, werden Bauvorhaben in der öffentlichen Hand nochmal erheblich teurer werden, da das Land selbst ja kein Geld hat zahlt nicht das Land, sondern wir Steuerzahler, und wenn dieses Geld dafür ausgegeben werden muss betrifft uns dies natürlich auch alle. Wobei ich nicht abschätzen kann über wieviel Geld wir hier sprechen, d. h. wieviel Prozent der Baukosten für solche Dinge dann künftig zu veranschlagen sind.
Das mit dem Holzbau sehe ich völlig anders. Wir haben hierzu einige interessante Artikel aus der Zeitschrift „der Energieberater“ auf unserer Homepage, schon vor Wochen, eingestellt.
Wir haben weder Holz zur Verfügung - „übrig“ - um es zu verbrennen, noch um jedes Haus in Holzbauweise zu erstellen. Bislang gibt es nur wenig Häuser, die nur aus Holz gebaut werden, vielleicht 1 oder 2% des Gesamtbauvolumens, und schon dieses Holz müssen wir zeitweise aus „fernen Ländern“ importieren. Da wir auch bei fast jedem Bauvorhaben aus Holz hergestellte Baustoffe verarbeiten.
Dass das Stromverteilernetz jetzt ausgebaut werden soll ist dringend notwendig, sonst können wir nicht einmal bei Neubauten eine Wärmepumpe installieren, schon gar nicht in Bestandsgebieten mit älteren Häusern auch noch Wallboxen. An die Umstellung auf Elektromobilität sollten wir dann auch denken, beim Netzausbau.
Schmunzeln musste ich, als ich gelesen habe, dass die Aufstockung bestehender Gebäude um zwei Geschosse künftig möglich sein soll. Diese Fälle wird es nicht sehr häufig geben in Baden-Württemberg. Ich wage sogar zu prognostizieren, dass dies ganz wenige Ausnahmefälle sind. Wir haben nun gesetzliche Vorgaben in der LBO und den Bebauungsplänen, das bringt uns nicht, d. h. nur im Ausnahmefall, weiter.
Dass Photovoltaik jetzt auch auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich ist, ist in Ordnung, wobei ich jetzt nicht glaube, dass uns dies wesentlich bei der Stromversorgung voranbringt, wenn wir in historischen Altstädten auf jedes Dach eine Photovoltaikanlage drauf machen. Hier wäre ein Ausbau der Photovoltaik entlang von Straßen oder auf Parkplätzen durch Teilüberdachung derselben sicher sinnvoller.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 22. April 2023
Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH