Aktuelles / Pressespiegel

Zinstableau ab 1. März 2023

Veränderung bei der KfW-Förderung

Ich füge Ihnen in der Anlage das aktuelle Zinstableau des unabhängigen Finanzierungsberaters bei, der schon seit vielen Jahren unsere Kunden, d. h. diejenigen wo dies wünschen, kompetent berät.

Die Zinsen sind minimal gestiegen, wobei es sich ja hier um Standardkonditionen handelt, d. h. wenn ihre persönlichen Unterlagen der Bank oder bei einem unabhängigen Finanzierungsberater vorliegt, bekommen Sie den direkt auf Sie zugeschnittenen Zinssatz, der in der Regel unter dem liegen wird, der hier im Zinstableau angegeben ist. 

Bei der KfW gibt es nun weitere Streichungen, dies betrifft allerdings nicht die Kunden, die ein neues Haus sich bauen lassen wollen, sondern Familien die planen ein älteres Haus energetisch zu sanieren und dafür KfW-Mittel in Anspruch nehmen wollen. Es gibt deshalb von der KfW auch keine Tilgungszuschüsse mehr. Das tut mir zwar leid für die Familien, die ein gebrauchtes Haus erwerben und sanieren, aber das ist nur folgerichtig wenn es beim Neubau diese Dinge nicht mehr gibt. Da unsere Regierung sagt „warum sollen wir Dinge fördern mit finanziellen Anreizen und Zuschüssen, wenn die entsprechende Ausführung des energetischen Standards in einem Gesetz vorgeschrieben ist“. 

Das hatten wir vor vielen Jahren schonmal, es gab eine Förderung von rund 400 Euro für denjenigen, der eine Solarthermieanlage für Warmwasseraufbereitung auf seinem Dach installiert hat mit 7,5 qm. Diese Förderung hat der damalige Bundesfinanzminister Herr Dr. Schäuble einen Tag nachdem das Gesetz in Kraft war, dass die Solaranlagen verpflichtend gebaut werden müssen, gestrichen. Das war damals ärgerlich für viele unserer Kunden, die gerne diese Förderung gehabt hätten und sie dann nicht mehr bekommen haben.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 1. März 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Zinstableau ab 1. März 2023   KfW + L-Bank Konditionen