Aktuelles / Pressespiegel

Weg frei für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 17. November 2023

Das lange angekündigte und zu erwartende Gesetz für die Wärmeplanung wurde nun am 17. November 2023 beschlossen. Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die 60 Milliarden, die u.a. auch für die Umsetzung dieses Gesetzes vorgesehen waren, nicht mehr zur Verfügung stehen, da die Schuldenbremse nicht eingehalten ist. Woher will die Bundesregierung jetzt das Geld hernehmen um Fernwärmenetze zu fördern? 

Dass Fernwärmenetze so ziemlich die teuerste Möglichkeit sind um Häuser zu beheizen, ist ja nichts Neues. Erst jüngst hatten wir einen Artikel zu diesem Thema auf unsere Homepage eingestellt, weil die Preise für die Fernwärmeversorgung in Böblingen, also direkt hier bei uns, um 40 % steigen. Es gab viele Leserbriefe und auch Stellungnahmen, z. B. vom Chef der Stadtwerke Sindelfingen, und dieser sagte dann, der Preis für die Wärme, die vom Restmüllkraftwerk in Böblingen bezogen wird, ist um 67 % teurer geworden. 

Das liegt sicher zum Teil noch an der Gesetzgebung, dass immer das bezahlt werden muss, was am teuersten ist. Das war mal die Idee die Energiewende hinzubekommen mit erneuerbaren Energien. Jetzt können wir nur hoffen, dass aufgrund dieses Gesetzes Wärmeplanungen gemacht werden von Leuten, die etwas davon verstehen, und die nicht unseren Politikern „hinterher babbeln“ sondern tatsächlich, basierend auf realen Fakten, Berechnungen anstellen für Nah- und Fernwärmenetze.

Was ich schön finde ist ein neuer Begriff den ich bislang noch nicht kannte: Unvermeidbare Abwärme. Das ist wohl die Wärme, die als Abwärme aus der Industrie kommt und dann auch in solche Netze eingespeist werden kann. Wobei der Chef der Stadtwerke Sindelfingen auch geschrieben hat, in seiner Stellungnahme, dass die Zeiten, wo Abwärme aus einem Industriebetrieb günstig zu bekommen war, vorbei sind. 

Ich hatte so etwas schon befürchtet, d. h. es gibt nun keine wirtschaftlich sinnvolle Lösung mehr Nah- oder Fernwärmenetze zu betreiben, es sei denn man geht das Risiko einer Geothermie-Tiefenbohrung ein, was zumindest in unserer Region aus meiner Sicht keinen Sinn macht, da wir genügend Schäden durch Erdwärmebohrungen hatten in den letzten Jahren mit weit über 100 Millionen. Vielleicht gibt es ja Regionen in Deutschland Flächen, wo diese risikoarm sind (risikofrei wird es wohl nie geben) und deshalb für Geothermie-Tiefenbohrungen Sinn machen.

Wenn das Gesetz dann veröffentlicht wird, in seiner endgültigen Fassung, können wir nachschauen, was nun mit den Wärmeplanungen geschieht, die alle baden-württembergischen Städte über 100.000 Einwohner bis zum 31. Dezember 2023 beim Umweltministerium abzugeben haben. Wurden diese Pläne der Städte aufwendig für den Papierkorb produziert? Oder müssen diese überarbeitet werden gemäß dem neuen Bundesgesetz oder können sie vielleicht so verwendet werden wie sie sind?

Wir haben jetzt noch 1,5 Monate bis zum 1. Januar 2024, dann soll ja das Gesetz Inkrafttreten und dann wissen wir hoffentlich wie es weitergeht.

Bleiben Sie gesund.    

Gärtringen, den 18. November 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Zur Pressemitteilung