Aktuelles / Pressespiegel
Volksantrag gegen Flächenfraß erfolgreich
Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom Wochenende 2. / 3. März 2024, der auch in der Stuttgarter Zeitung erschienen ist
Sehr erfreulich zu lesen, dass sich über 50.000 Menschen in Baden-Württemberg dazu bekannt haben, dass wir seit vielen Jahren das Falsche machen, und dass es deshalb einer dringenden Änderung unseres Vorgehens, betreffend der zur Verfügungstellung von Flächen - Bauland - insbesondere für den Wohnungsbau bedarf, das sehe ich auch für den Bau von neuen Gewerbe- und / oder Industriebetrieben so.
Es ist absolut richtig zu sagen „wir müssen den Flächenverbrauch für Infrastrukturmaßnahmen und für den Bau von Häusern und Industriebetrieben drastisch reduzieren“. Das erzählen wir alle schon viele Jahre und seit 1998 oder 1999 verlangt ja die Region Stuttgart von allen Mitgliedskommunen die Innenentwicklung vor die Außenentwicklung zu stellen. Hierzu ist schon alles Mögliche versucht worden, was nicht funktioniert hat oder nur in bescheidenem Umfang. Das geht nur wenn, wie der Schwabe zwischenzeitlich sagt, eine „Win-Win-Situation“ geschaffen wird, d. h. auch der Eigentümer des Grundstücks im Ortskern hat einen Nutzen, dass er dieses Grundstück zum Bau von z. B. Wohnungen zur Verfügung stellt. Das hört sich einfach an, ist es aber nicht. Ich führe schon viele Jahrzehnte solche Gespräche, die oft damit enden „Was soll ich mit dem Geld machen?“ Wenn ich dann sage „sprechen sie mit ihrem Bankberater, der ihnen sicher eine gute und sichere Anlage empfehlen kann“. Das hat selten für Begeisterung gesorgt um es vorsichtig auszudrücken. Natürlich habe ich auch jedes Mal angeboten als Alternative das Geld entweder bei Bauconcept in eine Doppelhaushälfte zu investieren oder ein oder zwei gebrauchte Eigentumswohnungen im Ort zu erwerben.
Ganz problematisch ist, wenn auf dem großen innerörtlichen Grundstück noch ein Haus steht und die in der Regel älteren Bewohner natürlich nicht ausziehen möchten, was ich nachvollziehen kann, wenn eine ältere Dame oder ein älterer Herr sagt „ich lebe hier schon 50 oder 60 Jahre, dann bleibe ich hier bis zu meinem letzten Tag“. Das heißt es müssen attraktive Angebote im Ort entstehen, wo 5, 6 oder auch 10 ältere Menschen mitten im Ort, jeder in einer 2- oder 3-Zimmerwohnung zusammenleben können, in einem Gebäude das z. B. die Gemeinde erstellt, dann den ortsansässigen älteren Menschen die Wohnung zum Kauf oder zur Miete anbietet inkl. der Möglichkeit Betreuungsangebote zu nutzen. Dann müssen die älteren Menschen nicht in ein Seniorenstift umziehen, wo sie niemanden kennen, sondern es sind immer die gleichen Menschen aus dem Ort zusammen wie sie es die letzten 50 / 60 Jahre waren. Dass dies keine Lösung für jeden Fall ist, ist klar, aber für einige ältere Menschen mit Sicherheit eine gute Möglichkeit.
Die Grundsteuer zu erhöhen, für innerörtliche Grundstücke, hat ja nun unsere Landesregierung beschlossen, das verärgert die älteren Menschen nur, aber diese ziehen nicht aus ihrem Heim aus, auch wenn sie sich die 1.000 oder 2.000 € höhere jährliche Grundsteuer von ihrer mageren Rente absparen müssen. Ältere Menschen werden durch solche Maßnahmen nur verbittert und das zu Recht.
„Spekulanten“ wie die Eigentümer von innerörtlichen Liegenschaften jüngst in einer Zeitung bezeichnet wurden, lassen sich auch nicht von 1.000 oder 2.000 oder gar 3.000 € höherer Grundsteuer „bewegen“, sondern wollen möglichst optimal bauen können und auch Geld damit verdienen.
Unsere Bundesregierung hat ja, weil wir, je nach Sichtweise, zwischen 800.000 und 1 Million Mietwohnungen in Deutschland zu wenig haben, beschlossen, dass wir jetzt auch wieder auf der grünen Wiesen bauen dürfen bis wir das Wohnungsbauziel erreicht haben. Ich erachte dies nicht wirklich für den richtigen Weg.
„Wir müssen innerörtlich verdichten“, das sind jetzt rund 25 Jahre seit dieser Leitsatz von der Region Stuttgart festgeschrieben wurde, aber dazu braucht es natürlich ein konsequentes Umdenken bei den Genehmigungsbehörden, bei den kommunalen Verwaltungen und in den Gemeinderäten. Dies ist ebenso wichtig wie die richtigen Argumente zu haben für Grundstückseigentümer den eigenen Grund und Boden zu einem vernünftigen Preis für den Bau von z. B. Bauconcept Einfamilien-, Reihen-, Doppel- und Kettenhäuser, in Massivbauweise und hohem energetischem Standard, für junge Familie zur Verfügung zu stellen.
Die Möglichkeiten für eine Kommune Bauland auszuweisen sind seit Jahrzehnten durch die Flächennutzungspläne festgeschrieben, d. h. es ist nichts Neues, die Frage ist allenfalls, wie die Politik künftig damit umgeht, wenn eine Gemeinde plant den Flächennutzungsplan zu erweitern um den Bau von neuen Häusern auf der grünen Wiese zu ermöglichen.
Ich bin mir sicher unsere Landesregierung hat dieses Thema schon lange in Bearbeitung, aber es scheitert an der Umsetzung an den Punkten die ich oben beschrieben habe. Wir haben aktuell ein Bauvorhaben in der Planung mit 4 freistehenden Einfamilienhäusern, die wir im Ortskern bauen wollen. Dem Gemeinderat hat es gut gefallen, dem Landratsamt gefällt es auch, aber wir haben etwas „ganz Böses gemacht“ bei einer Garage sieht man von dieser nur noch das Garagentor und alles ist erdüberdeckt und schön bepflanzt. Aber das ist nicht zulässig, da 1 m Erde nicht aufgefüllt werden darf, d. h. im Baurecht heißt dies „die Garage ist nicht privilegiert“, weil sie nicht vollständig unterirdisch ist, d. h. wir dürfen jetzt den Bauantrag abändern. Dies ist selbstverständlich keine Kritik an den Genehmigungsbehörden, sondern diese muss so entscheiden wie die baurechtliche Lage ist und hat hier keinen Ermessungsspielraum und das ist nicht richtig.
Dass es heute immer noch wichtig ist, dass bei jedem Haus zwei Stellplätze gebaut werden, die am besten in einer Garage sind, kann wohl jeder nachvollziehen, wenn wir sehen wie der öffentliche Nahverkehr, bei uns funktioniert sind die Doppelgaragen die Bauconcept bei jedem Haus baut die auch Platz für die Fahrräder etc. der Familie bieten unerlässlich.
Was ich für einen ganz schlechten Witz halte ist, dass das neue große Baugebiet, auf der grünen Wiese in Freiburg, als eine gute Lösung präsentiert wird. Auch unser Bundeskanzler war eingeladen zum Spatenstich und hat ein paar nette Worte gesprochen zum Thema „wir brauchen mehr Wohnungen“. Warum wird nun das Bauvorhaben in Freiburg so positiv dargestellt? Es ist definitiv auf der grünen Wiese überwiegend landwirtschaftliche Flächen werden jetzt bebaut mit Gebäuden die den neuesten Energiestandards entsprechen, aber das wars dann auch schon.
In einem Zeitungsartikel, über dieses Neubaugebiet, habe ich gelesen, dass das besondere daran wäre, dass man jetzt ein Oberflächenwasser-Management habe und dass viele Bäume innerhalb des Gebiets gepflanzt werden. Das ist auf jeder innerörtlichen Fläche, die einer Bebauung zugeführt wird, möglich und meiner Meinung nach auch seit vielen Jahren „eine Pflicht“ bei der Bebauungsplanaufstellung solche Dinge zu berücksichtigen. Wir müssen etwas gegen die Erderwärmung tun und wir dürfen unser wichtigstes Lebensmittel, das Regenwasser, nicht mehr länger über unsere Kläranlagen in Flüsse und ins Meer leiten.
Es kann auch nicht sein, dass man irgendwo innerörtlich oder außerhalb eines Ortes ein Baugebiet geplant und dann die Ausgleichsmaßnahmen irgendwo außerhalb dieses Gebiets gemacht werden. Sondern ich hoffe, dass wir jetzt eine gesetzliche Verpflichtung bekommen, dass sämtliche Ausgleichsmaßnahmen und sämtliche Wasserrückkhaltungsmaßnahmen sowie Versickerungsmaßnahmen für Wasser genau auf dem Gebiet gemacht werden das bebaut werden soll. Damit wird das Gebiet nicht weniger dicht bebaut, wenn man diese Dinge richtig macht, d. h. Bäume pflanzen die keine 25 m hoch werden bei 25 m Kronendurchmesser, sondern Bäume wie sie speziell als Stadtbäume gezüchtet wurden die zwischen 12 und 20 m hoch werden bei einem Kronendurchmesser von 2,5 bis 4 m. Solche Bäume passen kann hervorragend neben kleine Anliegerstraßen und in die Gärten der Häuser, die gebaut werden, sorgen für den notwendigen sommerlichen Wärmeschutz und für die klimatische Aufwertung des Gebiets. Begrünte Flachdächer, kombiniert mit Photovoltaik, tun ein weiteres dazu. Bauconcept macht dies seit über 25 Jahren bei allen unseren vorhabenbezogenen Bebauungsplänen so.
Wenn man sich an die Gesetze hält und ein begrüntes Dach macht und dann Photovoltaik-Paneele oben drauf legt mit einem Minimalabstand von 10 / 15 cm zur Dachbegrünung, hat man zwar noch eine funktionierende Photovoltaik, aber keine Dachbegrünung mehr. Wir bei Bauconcept machen deshalb, wie wir es schon bei der Solarthermie gemacht haben, bei der Photovoltaik auch eine 35 Grad Aufstellung mit 30 cm Mindestabstand am schlechtesten Punkt zur Dachbegrünung, sodass die Dachbegrünung gedeiht und das Sonnenkraftwerk auf dem Dach auch funktioniert. Durch eine Erhöhung des Substrats, bei der Dachbegrünung, auf 9 bis 10 cm, wie wir es bei Bauconcept machen, lässt sich auch das Speichervolumen von Regenwasser auf dem Gründach nahezu verdoppeln, d. h. dieses Wasser wird zum Teil dann von der Dachbegrünung verbraucht ansonsten verdunstet es und kühlt die Umgebungsluft ab.
Dass wir weitere Flächen brauchen für den Ausbau von Straßen ist sehr bedauerlich. Dies liegt aber nur daran, dass es unseren Regierungen der letzten Jahrzehnte nicht gelungen ist einen öffentlichen Nahverkehr zu organisieren der definitiv funktioniert und bezahlbar ist.
Dass wir viel mehr Homeoffice haben werden in den nächsten Jahrzehnten, halte ich für nicht sonderlich wahrscheinlich, d. h. für einige Arbeitsplätze war Homeoffice möglich - insbesondere während der Corona-Pandemie - dies ist zwischenzeitlich, so zumindest von den großen Unternehmen, hier bei uns in der Region, die Vorgabe, dass mindestens 3, manchmal auch 4 Tage in der Woche Präsenz im Unternehmen gefordert wird, da ohne die interne Kommunikation die Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden, nicht auf den Stand gebracht werden können wie dies mit Videokonferenzen möglich ist. Anfänglich dachte ich ich bin der Einzige der dies so sieht, zwischenzeitlich sehe ich mich bestätigt.
Jetzt können wir nur alle hoffen, dass unsere Landesregierung aus dem Volksantrag die richtigen Erkenntnisse zieht und dass das Baurecht zumindest dahingehend geändert wird, dass es eine Verpflichtung gibt die Artenschutzmaßnahmen, ebenso wie den ökologischen Ausgleich und das „Regenwassermanagement“, auf dem Baugebiet selbst herzustellen und nicht irgendwo am Ortsrand ein paar Bäume zu pflanzen. Dieser Schritt ist meines Erachtens nach schon 20 / 30 Jahre überfällig.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 4. März 2024
Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH