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Vizekanzler Habeck zum Gebäudeenergiegesetz 

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 6. Juli 2023, 15.35 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat nun vollständig zurecht entschieden, dass ein so wichtiges Gesetz wie das Gebäudeenergiegesetz, welches in letzter Zeit immer nur Heizungsgesetz genannt wurde und das ganz wesentliche Veränderungen für uns bringen wird, die uns alle betreffen, von allen Parlamentariern geprüft werden muss bevor diese zustimmen oder auch nicht, d. h. der Text muss allen Bundestagsangehörigen mindestens 14 Tage vorliegen und nicht nur eine Woche.

Das klingt logisch, ist es aber nicht. Gesetze werden nicht im Bundestag beschlossen, zumindest die meisten nicht, sondern das Kabinett beschließt solche Dinge, dann wird es in den Regierungsfraktionen diskutiert. Dann gibt es einen Text, der nach der Anhörung von Experten (Lobbyisten) endgültig steht, sofern die Fraktionen der Regierungsparteien dann auch nochmal zustimmen, dann kommt der „Gesetzentwurf“ in den Bundestag und dann gibt es einen Fraktionszwang bei 98 % / 99 % aller Gesetze, dann wird abgestimmt, alle Parlamentarier der Regierungsparteien „heben die Hand“ und dann ist das Gesetz durch.

Dass die Oppositionsparteien dann bei den Beratungen zu dem Gesetz, bevor es dann beschlossen wird, eine völlig andere Sicht der Dinge vortragen als der von der Regierung erstellte Gesetzentwurf liegt in der Natur der Sache, insbesondere wenn es wie hier um Dinge geht, die man durchaus anders sehen kann.

Eine 14-tägige Beratungszeit hätte deshalb nichts geändert. Jetzt diskutieren wir dieses Gesetz bis Mitte September erneut, dann wird es beschlossen und dann wissen wir Mitte / Ende September, was wir alle ab 1. Januar 2024 umzusetzen haben.

Die Leute, die Häuser bauen, müssen dann innerhalb von 3 Monaten die Welt auf den Kopf stellen, um das Gesetz umzusetzen und das soll dann genügend Zeit sein.

Die Familie die ein gebrauchtes Haus kaufen möchte weiß jetzt immer noch nicht was zur „energetischen Ertüchtigung“ des Hauses notwendig wird und welche Kosten daraus entstehen. Das wird sich nun vor Ende September nicht ändern.

Dass natürlich der Opposition, wenn das Gesetz heute, am 7. Juli 2023 noch verabschiedet worden wäre, 1 – 2 Wochen gefehlt hätten, um öffentlichkeitswirksam einige Punkte zu kritisieren, steht außer Frage. Diese Kritik kann aber auch, nachdem das Gesetz selbst beschlossen wurde, vorgebracht werden. Im Übrigen hätte das Gesetz durch den Fraktionszwang gar nicht verhindert werden können.

Meiner Meinung nach wird das Gesetz aber jetzt nochmal verändert, da es nochmal gut 2 Monate diskutiert wird. Der Oppositionsführer Herr Merz hat gestern ab 17 Uhr in den Nachrichten angeboten, nochmal über wesentliche Änderungen zu sprechen, damit das Gesetz auch von der CDU mitgetragen werden kann, mehrere Abgeordnete der FDP fanden dies gut. 

Für die CSU passt das Ganze natürlich jetzt ganz hervorragend. So wird weiter über das Heizungsgesetz diskutiert und nicht über die mindestens 300 Millionen Euro, die wir Steuerzahler jetzt bezahlen müssen, da die von Herrn Seehofer gewünschte und von seinem Verkehrsminister Herrn Scheuer auf den Weg gebrachte Pkw-Maut uns nun über 300 Millionen an Entschädigungszahlungen kostet. Herr Minister Scheuer hatte ja damals die Verträge unterschrieben mit den Betreibern des Pkw-Mautsystems, bevor die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vorlag. 

Manchmal glaube ich wirklich, wir leben zwischenzeitlich in einer Bananenrepublik. Wir sollten aber die Hoffnung nicht aufgeben, dass es besser wird.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 7. Juli 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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