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Südwestkommunen bei Wärmeplanung vorne 

Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom 25. September 2023 

Es ist sehr erfreulich, dass sich der neue Städtetagspräsident, Herr Frank Mentrup, der auch Oberbürgermeister von Karlsruhe ist, sich klar und deutlich zum Thema Wärmeplanung äußert, d. h. zu dem Bundesgesetz welches das sogenannte „Heizungsgesetz“ ergänzt, Stellung nimmt. 

Nicht nur Baden-Württemberg, sondern drei weitere Bundesländer haben schon länger eine gesetzliche Auflage geschaffen, dass eine Wärmeplanung von den Kommunen und Städten vorzulegen ist. 

In Baden-Württemberg gilt dies für alle Städte die über 100.000 Einwohner haben, hier läuft am 31. Dezember 2023 die Frist ab, einige Städte haben ihre Wärmeplanung, andere werden diese in den nächsten Wochen fertig machen und dem Umweltministerium in Stuttgart vorlegen, deshalb die sehr berechtigte Frage, müssen dann alle Wärmeplanungen nochmal neu gemacht werden in Baden-Württemberg, um exakt den Vorgaben des Bundes zu entsprechen. 

Eine Wärmeplanung „light“ würde dann nicht passen, zu dem was der Bund jetzt im Laufe des restlichen Jahres 2023 noch in Kraft setzen möchte. 

Dies ist wieder Mal ein Beispiel dafür, wie viele Dinge ohne Abstimmung und ohne „genauen Plan“ vorangetrieben werden. 

Hier wird sehr viel Geld vernichtet, das wir nicht haben. Bürger werden unnötigerweise verunsichert, die ihr Haus sanieren und mit einer neuen Heiztechnik ausstatten wollen. 

Nach den Buchstaben des Gesetzes, wenn es dann so in Kraft tritt in den nächsten Tagen (Heizungsgesetz GEG) müssten dann alle Hauseigentümer in Baden-Württemberg (etwa die Hälfte der Gesamtbevölkerung die in Städten wohnt mit über 100.000 Einwohnern) bei einem Heizungsdefekt eine Wärmepumpe einbauen, obwohl ggf. ein Fern- oder Nahwärmeanschluss denkbar ist. 

Vielleicht ist beim Wärmeplanungsgesetz dann künftig auch berücksichtigt, für wie viel Wärmepumpen überhaupt Strom zur Verfügung steht in den nächsten 10 Jahren.

Es kann ja wohl kaum sein, dass die Wärmepumpe vorgegeben wird, und dann kann der örtliche Stromnetzbetreiber die notwenige Strommenge gar nicht zur Verfügung stellen, weil das Leitungsnetz nicht ausgebaut ist. 

Lassen wir uns überraschen, ob es dazu eine verlässliche Aussage gibt im Bundesgesetz zur Wärmeplanung noch vor Heilig Abend 2023. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 26. September 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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