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Steuer auf Enkelgrundstücke kann kommen

Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom 29. Oktober 2021

Das Gesetz, mit dem unsere Landesregierung nicht genutzte Grundstücke im Innenbereich einer Bebauung zuführen möchte, wird wohl zum Herbst noch im Landtag verabschiedet.

Wir hatten den Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 25. September 2021 zu diesem Thema auch schon kommentiert und die unserem Erachten nach notwendigen Maßnahmen geschildert auf unserer Homepage am 27. September 2021. Nun wird es etwas transparenter was gemacht werden soll: Kommunen können künftige ungenutzte Grundstücke im Innenbereich mit einer höheren Grundsteuer zu belegen.

Noch wissen wir nicht, um wieviel dann die Grundsteuer erhöht werden darf, um nicht verkaufswillige Grundstückeigentümer zu bewegen es doch zu tun.

Ich kann mir viel vorstellen, aber nicht, dass ein Grundstück für das jetzt, je nach Gemeinde, 2.000 € oder 3.000 € Grundsteuer pro Jahr zu bezahlen ist, das etwa einen Wert hat von 1 Mio. € hat, künftig 20.000 € Grundsteuer im Jahr kostet, es sei denn das Grundstück befindet sich in der „Modellstadt Tübingen“.

Ohne dass Grundstückseigentümern Lösungen angeboten werden was sie mit ihrem Geld machen können, das sie durch den Verkauf erlösen – siehe unsere Ausführungen vom 27. September 2021 - wird sich damit nichts bewegen, das Grundstück wird später nur teurer verkauft. Die mindestens zu erwartende Wertsteigerung, nicht in der heutigen Zeit, sondern im langjährigen Mittel bei einem Grundstück liegt bei 2 %, d. h. etwa bei dem Betrag der schon unrealistisch hoch von mir geschätzt wurde mit künftig 20.000 € Grundsteuer pro Jahr.

Wenn der Grundstückseigentümer verkauft und legt das Geld auf die Bank wird es jedes Jahr durch die Negativzinsen und die Inflation, wenn wir nur das langfristige Mittel nehmen von 2,5 %, 35.000 € weniger wert. Welcher normal denkende Mensch nimmt diesen Verlust in Kauf, freiwillig?

Aber die ältere Witwe (Ihre Großmutter?) mit der kleinen Rente wird dann gezwungen zu verkaufen, da sie die Steuer nicht bezahlen kann. 

Ich halte deshalb diese Vorgehensweise mit einer höheren Grundsteuer für unbebaute Grundstücke nicht für erfolgsversprechend und geeignet das Problem der Bauplatzknappheit zu „beheben“.

Es müssen Anreize geschaffen werden von unserer Landesregierung solche Grundstücke zu verkaufen und nicht versuchen mit Steuererhöhungen es hinzubekommen. Welche Anreize hier greifen könnten, aus unserer Sicht haben wir ja bereits am 27. September 2021 auf unsere Homepage gestellt.

Bleibt zu hoffen, dass sich relativ bald zeigt, dass dieser Weg der falsche ist und unsere Landesregierung dann umschwenkt und auf Anreize setzt.

Bleiben Sie gesund.

Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH, den 30. Oktober 2021

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