Aktuelles / Pressespiegel
Startschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien
Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, Nr. 07 - 10/2023
Was es in Sachen GEG / „Heizungsgesetz“ Neues gibt, haben wir schon mehrfach auf unserer Homepage eingestellt, insbesondere, dass der Bundestag am 8. September 2023 das geänderte GEG beschlossen hat, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wenn es voraussichtlich jetzt auch noch beim Bundesrat Zustimmung findet Ende September 2023.
Über Schlaglichter der Wirtschaftspolitik kümmert sich nun auch ein Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums und hat das Ganze detailliert zusammengefasst, d. h. Herr Dr. Philipp Nimmermann, Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Ob das neue Gebäudeenergiegesetz tatsächlich ein Meilenstein ist glaube ich nicht. Im Neubau haben wir dadurch erhebliche Kostensteigerungen und im Gebäudebestand der einen viel größeren Stellenwert (etwa 10 bis 20x höher) hat wie der Neubau, geht nichts voran.
Auch die freie Auswahl unter verschiedenen technologischen Optionen sehe ich persönlich nicht.
Ich stelle immer häufiger fest, dass ich mit dieser Einschätzung nicht alleine bin, da regelmäßig über dieses Thema diskutiert wird. Wie wollen sie eine Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie betreiben, ohne dass sie eine Wärmepumpe einbauen oder eine Pelletheizung die auch wegen des Feinstaubs ein riesiges Problem ist nicht nur weil wir das Holz von weit weg importieren müssen zum großen Teil.
Dass der Strom, mit dem die Wärmepumpe betrieben wird, in den nächsten 20 Jahren nur zu einem ganz kleinen Teil aus erneuerbaren Energien stammt, ist auch jedem bewusst, trotzdem wird bei der Wärmepumpe der Strom aus Kohlekraft und Atomkraft als erneuerbare Energie angesehen / bewertet.
Ich finde es auch sehr bedauerlich, dass Herr Dr. Philipp Nimmermann als zuständiger Staatssekretär, verbreitet, dass wir den Strom etwa zur Hälfte aus erneuerbaren Energien erzeugen. Der bundesweite Anteil der Energieversorgung mit Strom sind 14 - 15 % des Gesamtenergiebedarfs. Wenn tatsächlich 500.000 Wärmepumpen pro Jahr in Deutschland installiert werden, was ich für völlig unmöglich halte, sondern maximal ein Viertel der „Wunschzahl“, dann kommen maximal 20 % des Stroms für Wärmepumpen aus erneuerbaren Energien, es sei denn diese werden nun mit einer Geschwindigkeit ausgebaut, die wir bislang nicht kannten. Aber auch das kann ich, zumindest für unsere Region, hier nicht feststellen.
Dass die Weichenstellung notwendig ist und dass es in die richtige Richtung geht, steht außer Frage. Aber wir haben weder genügend Strom aus erneuerbaren Energien - mit dem wir Wärmepumpen betreiben können, Wallboxen oder E-Fahrzeuge - noch haben wir ein ausgebautes Leitungsnetz, weder regional noch überregional, um überhaupt den Strom bis zu den Wärmepumpen und Wallboxen zu bringen.
Dass sich Wärmepumpen erst dann rechnen, wenn fossile Energieträger durch hohe CO2 Abgaben extrem verteuert werden - bis in etwa 10 bis 12 Jahren - ist auch nicht wirklich etwas Neues. Auch wenn es Energieberater gibt, auch bei den Verbraucherzentralen, die das im Gegenteil publizieren. Warum sie dies machen weiß ich nicht, richtig ist das auf jeden Fall nicht und auch nicht faktenbasiert.
Auch in diesem Beitrag von Herrn Dr. Nimmermann gibt es keine Aussage darüber, wie damit umgegangen werden soll, dass alle Städte in Baden-Württemberg mit mehr wie 100.000 Einwohner, spätestens am 31. Dezember 2023 eine Wärmeplanung beim Umweltministerium in Stuttgart abgegeben haben müssen und im Bundesgesetz sind Zeiträume bis 2026 / 2028 angegeben bis die Wärmeplanung vorliegen muss und erst nach diesem dann müssen sich dann die Eigentümer von Bestandsgebäuden entscheiden, wie sie das neue „Heizungsgesetz“ gedenken umzusetzen.
Das Baden-Württembergische Wärmeplanungsgesetz sieht keine konkrete Planung der einzelnen Energieversorgung vor, wie es nun das Bundesgesetz vorsieht, deshalb bedarf es dringend einer Festlegung wie genau dieses Thema künftig behandelt wird. Es gibt ja auch noch weitere Bundesländer, außer Baden-Württemberg, wo solche Gesetze schon in Kraft sind und viele Kommunen Zeit und Geld in diese Planungen investiert haben.
Das mit der sicheren Versorgung mit grünem Wasserstoff wird nichts - leider - in den nächsten 20 Jahren, weil einfach dieser grüne Wasserstoff nicht zur Verfügung steht, was sehr bedauerlich ist, ich habe dies für eine sehr gute Variante gehalten damit entfällt eine weitere Alternative die uns theoretisch geboten wird.
Zum Thema Förderung noch folgendes:
Unser Staat, der unsere Steuergelder ausgibt, darf Fördermittel vergeben, wenn jemand mehr tut als das was ihm gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Fördermittel sollen also Menschen dazu animieren mehr Geld auszugeben, wie notwendig, um sich davon einen Teil zurück geben zu lassen. Ich glaube dieser Aspekt kommt häufig bei der Beurteilung solcher Dinge zu kurz.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 20. September 2023
Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH