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Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 8. September 2023

Jetzt ist es wahr geworden: Der Bundestag hat, wie geplant, am Freitag, den 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. 

Wir alle haben ja in den letzten Monaten die Diskussionen zum „Heizungsgesetz“ in den Nachrichten und der Presse verfolgen können. Die Diskussionen waren meiner persönlichen Meinung nach fast ausschließlich von parteipolitischen Überlegungen geprägt als von sachlichen und jetzt haben wir ein Gesetz, das nicht wirklich dazu geeignet ist den notwendigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Für Neubauten muss man nun wesentlich mehr zur Energiewende beitragen wie der Gebäudebestand. Beim Gebäudebestand sprechen wir von 40 bis 50 Millionen Wohnungen und Häuser bundesweit, beim Neubau sprechen wir über 300.000 hergestellten Wohnungen bzw. Häuser im Jahr. Vielleicht sind es irgendwann auch die 400.000 im Jahr, wie uns unsere Regierung immer wieder erzählt, dass sie gebaut werden. Wenn man diese Zahlen vergleicht zeigt sich doch ganz eindeutig, dass die „Hebel an der falschen Stelle angesetzt wurden“.

Wie schon bei allen Vorgänger-Regierungen, an die ich mich erinnern kann, wurde auch dieses Mal wieder ein Gesetz verabschiedet, das allen Beteiligten „genügend Zeit lässt sich darauf einzustellen was sich ändert“. Das Gesetz wurde am 8. September 2023 verabschiedet und wird voraussichtlich Anfang Oktober 2023, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, im Staatsanzeiger veröffentlicht und ist damit rechtsgültig, wenn niemand dagegen klagt, und ist ab 1. Januar 2024, d. h. in 3 Monaten, umzusetzen. 

Es wird uns nun so „verkauft“, dass alle Verbraucher, Planer, Heizungsindustrie und das Handwerk sich jetzt rechtzeitig darauf einstellen konnten, was sich ändert. Solche weitgreifenden Änderungen bei Neubauten sollten einen Vorlauf von mindestens 1 bis 1,5 Jahren haben und nicht 3,5 Monate. 

Wir haben uns an die Dinge gehalten, die uns im Frühjahr 2023 von unserer Regierung mitgeteilt wurden, wie es wohl sein wird mit dem neuen „Heizungsgesetz“ und uns darauf eingestellt, insoweit es zu begrüßen, dass sich im Neubau nicht wirklich viel geändert hat gegenüber dem was uns im Frühjahr als „sicher kommende Vorgabe“ mitgeteilt wurde. 

Was nun allerdings auch klar ist, dass den Teil, den der bundesweite Wohnungsbestand zur Energiewende beitragen sollte bis 2030, sich in Richtung Null bewegt, d.h. wir schaffen die uns selbst gesetzten Ziele nicht und auch die Ziele nicht die auf europäischer Ebene vereinbart wurden. 

Menschen die darüber nachdenken ihre bestehenden Wohnungen oder ihr Haus zu sanieren, auch energetisch, wissen nun immer noch nicht genau, was auf sie zukommt und wann Familien, die sich für den Erwerb einer gebrauchten Wohnung oder eines gebrauchten Hauses interessieren ebenso nicht.

100.000ende von Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, wenn nicht gar über 1 Million, haben noch weiter das Problem nicht zu wissen, was sie wann umsetzen müssen. Das liegt ganz entscheidend daran, dass die Maßnahmen im Bestand von der kommunalen Wärmeplanung abhängig gemacht werden. Damit will unsere Regierung erreichen, dass es mehr Nah- oder Fernwärmenetze in Deutschland gibt die von Kommunen oder deren Gemeindewerke oder den Stadtwerken betrieben werden. 

Ich habe schon mehrfach auf unserer Homepage zum Thema Fernwärme Stellung genommen. Die Kosten sind viel zu hoch, die hohen Leitungsverluste und Kosten können wir von Bauconcept nachweisen, da wir typisierte Massivhäuser bauen und seit Mitte der 90er Jahre Gasbrennwerttechnikgeräte eingesetzt haben zur Beheizung der Häuser davor normale Gasheizungen. Wir haben einige Bauvorhaben erstellt in den letzten 30 Jahren bei denen die Verpflichtung bestand an die Nahwärme- oder Fernwärmeversorgung anzuschließen und die Kunden hatten zwischen 60 und 100 % höhere Heizkosten wie Kunden bei denen wir mit einer Gasbrennwerttechnik die Häuser beheizt haben. Nah- oder Fernwärme darf deshalb nicht als die bessere Lösung vorgegeben werden.

Jetzt waren wir in meiner Jugend von den „Ölscheichs abhängig“, wie wir diese damals despektierlich genannt haben. Dann waren wir jetzt über 20 Jahre von russischem Gas abhängig und jetzt machen wir uns von französischen Atomkraftwerken und von kommunal betriebenen Nah- bzw. Fernwärmenetzen abhängig. Ich finde das nicht gut. 

Eine Nah- bzw. Fernwärmeversorgung macht in meinen Augen nur dann Sinn, wenn hierfür nicht vermeidbare Wärme aus Industriebetrieben genutzt werden kann oder aus Müllverbrennungsanlagen. Eingeschränkt gilt dies auch für Geothermietiefenbohrungen sofern sichergestellt ist, dass dies ohne Erdhebung möglich ist. Wir hier in unserer Region sind in dieser Richtung „einschlägig vorbelastet“ durch die Schäden in Rudersberg bei Winnenden, dann die Schäden in Leonberg und ganz entscheidend die Schäden in Böblingen, die insgesamt bei weit über 100 Millionen liegen und die viele Eigenheimbesitzer in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht haben, weil die Regulierung der Schäden durch die Verursacher und die Versicherung sich als sehr schwierig erwiesen haben und nach wie vor viele Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Schaden noch immer nicht ganz ersetzt bekommen haben und vielleicht nie vollständig ersetzt bekommen. 

Im Oberrheintal, kurz vor der Schweizer Grenze, wurden vor einigen Jahren mehrere Erdbeben ausgelöst durch Tiefengeothermiebohrungen. In der Schweiz und in Frankreich, nahe der deutschen Grenze, auch dort haben alle Gutachter und Fachleute vorher gesagt es kann nichts passieren und dann ist es doch passiert, wenn auch erfreulicherweise ohne große Schäden durch die Erdbeben. Neue Erdbeben sind wohl nicht zu erwarten, da die Geothermietiefenbohrungen dann gleich wieder verschlossen wurden. 

Jetzt müssen wir den Gesetzestext, sobald er vorliegt, genau durchlesen und mit Spezialisten sprechen, die uns die einzelnen Vorschriften erläutern können, d. h. eine abschließende Stellungnahme kann frühestens in 4 Wochen erfolgen. 

Ich bin sehr gespannt darauf, wie Juristen zu einer Beurteilung kommen, was ein Neubaugebiet und was eine Baulücke ist. Das Ergebnis bedeutet allerdings, dass der Architekt oder Projektentwickler seinen Kunden, auch wenn das neue Haus nicht im Neubaugebiet erstellt wird, dringend anraten muss hier mit einer Wärmepumpe und Photovoltaik zu arbeiten, da wenn ein solches Haus mal wieder verkauft werden sollte, dann der Käufer erwartet, dass die nun neu im GEG festgeschriebenen Techniken auch eingebaut sind. 

Gasbrennwerttechnikgeräte, wie wir sie noch im Jahr 2023 bei unseren laufenden Bauvorhaben einbauen, da so mit unseren Kunden vereinbart, können bis 70 % mit grünem Wasserstoff betrieben werden, damit lässt sich der Anteil von Erdgas bzw. Flüssiggas auf etwa 30 % reduzieren, aber es gibt kein Wasserstoffnetz in Deutschland und auch keine nennenswerte Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland. Darauf warten wir noch mindestens 10, eher 15 Jahre, weswegen wir unseren Kunden, obwohl wir dies für eine gute Lösung halten, nicht mehr ernsthaft empfehlen können eine Gasbrennwerttechnikanlage einzubauen die später mit grünem Wasserstoff betrieben wird. 

Der Flüssiggasanbieter, mit dem wir schon rund 20 Jahre zusammenarbeiten, immer mit einem unterirdischen Tank für alle Häuser des Bauvorhabens die Versorgung erfolgt, ist schon seit Herbst 2022 in der Lage nicht nur Flüssiggas zu liefern für die unterirdischen Tanks, sondern auch Wasserstoff, wenn auch nur zu einem geringen Teil grünen Wasserstoff, weil dieser eben noch nicht zur Verfügung steht. 

Was auch sicher spannend wird, wo viele 100.000 Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland eine Lösung brauchen ist eine Definition was genau eine Reparatur an einer Gasbrennwerttechnikanlage ist oder schon aufgrund des Umfangs der Reparatur quasi ein neues Gasbrennwerttechnikgerät installiert wird. 

Als die französische Regierung vergangenes Jahr auf EU-Ebene durchgesetzt hat, dass Atomkraft eine „grüne Energie“ ist damit z. B. „Grüne“ Fonds die ökologisch ausgerichtet sind, investieren dürfen, haben wir alle mit dem Finger auf Frankreich gezeigt und gesagt „wie kann so etwas zugelassen werden“. Wir machen nun, allerdings im kleineren Maße, das gleiche indem wir die Verbrennung von Holz weiter zulassen. Dies ist ein grober Fehler, hierzu ist nicht nur ein Artikel auf unserer Homepage eingestellt und entsprechend kommentiert.

Leider sieht das neue Gebäudeenergiegesetz nicht vor, dass auch bei Neubauten der Einbau einer Wärmepumpe die Installation einer Photovoltaikanlage gefördert werden, d. h. der Käufer eines Neubauhauses hat 30.000 € Mehrkosten gegenüber einer Gasbrennwerttechnikanlage selbst zu bezahlen, der Eigentümer eines Bestandsgebäudes kann - unter gewissen Voraussetzungen - zu einer stattlichen Förderung kommen von bis zu 30 %. Ich gehe davon aus, dass diese Förderung nicht nur für Einfamilienhäuser, sondern auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt. Clever ist, dass es einen Klimageschwindigkeitsbonus gibt, d. h. der wo schnell umrüstet bei einem Bestandsgebäude bekommt noch die volle Förderung, der wo sich damit noch Zeit lässt immer 3%-Prozentpunkte, alle zwei Jahre, weniger Förderung. 

Welche Förderungen es genau gibt werden wir dann in den nächsten Wochen noch erfahren, insbesondere auch was mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) künftig gefördert. „Vielleicht haben wir ja Glück“ und die Bauherrenfamilie, die sich ein eigenes Haus baut, bekommt auch ein paar Euro. 

Was jetzt hier noch nicht in der Pressemitteilung behandelt wird: Das Thema erhöhte Anforderungen an Neubauten ab 2025, das war auch in der Diskussion. Auch hierzu gibt es im Moment noch keine Information, sobald es diese gibt, werden wir Sie gerne über diese informieren.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 11. September 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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