Aktuelles / Pressespiegel

Städte im Land feilen an Wärmeplanung + Mehr Zeit für den Heizungstausch

Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten vom 15. Juni 2023


Städte im Land feilen an Wärmeplanung

Unsere Umweltministerien, Frau Thekla Walter, weist zurecht darauf hin, dass in Baden-Württemberg durch das Landesklimaschutzgesetz bereits Anforderungen an die Städte und Gemeinden gestellt wurden, eine Wärmeplanung auszuarbeiten.

Was ich nicht wusste, dass die Frist für die größeren Städte in Baden-Württemberg bereits Ende 2023 endet. Ich habe dies sicher im Klimaschutzgesetz gelesen, als es im Herbst 2022 aktualisiert wurde, aber nicht beachtet. 

Damit tritt natürlich das ein, was Frau Ministerin Walter sagt: Die Verpflichtung zur Umsetzung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ für Eigentümer von Bestandshäusern in Baden-Württemberg dürfte in vielen Fällen schon 2024 umzusetzen sein. 

Mich würde auch brennend interessieren, wie ein solcher Wärmeplan aussieht. Dabei kann es sich ja nur darum handeln, dass die Fernwärme ausgebaut wird, was nur in den wenigsten Fällen Sinn macht, d. h. ausschließlich dort, wo Abwärme aus einem Restmüllofen oder aus der Industrie anfällt. Ansonsten ist der Leitungsverlust, der bei solchen Systemen vorhanden ist, einfach zu groß, um sowas noch als nachhaltig zu betrachten. 

Sonst können ja die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg nur Vorschläge für Blockheizkraftwerke machen, auf die meines Erachtens nach das Gleiche zutrifft wie auf die klassische Nah- oder Fernwärmeversorgung, die ja nichts anderes ist, wenn keine Abwärme genutzt wird, wie ein sehr großes Blockheizkraftwerk.

Gegebenenfalls wird dann auch vorgeschlagen, Windkraftanlagen zu erstellen oder großflächige Photovoltaikflächen und / oder Photovoltaik für öffentliche Gebäude.

Wie oben schon ausgeführt bin ich sehr gespannt, den ersten Wärmeplan dann mal zu sehen, da es ja bislang nur 5 oder 6 Städte gibt, die einen solche Wärmeplan vorgelegt haben.

Eigentlich hätte ich es mir denken können, aber es steht nun auch so in dem Artikel drin, dass unter Umständen alle Städte, die bereits eine Wärmeplanung haben bzw. an dieser arbeiten, diese nochmal überarbeiten müssen, wenn andere Vorgaben im „Heizungsgesetz“ des Bundes erfolgen in den nächsten paar Wochen, wenn das Gesetz bis vor der Sommerpause abschließend diskutiert ist.

Es bleibt spannend und die Frustration nimmt zu, weil alle paar Tage etwas Neues von unseren Politikern „erfunden“ wird. 


Mehr Zeit für den Heizungstausch

Ob für Bestandsgebäude nun tatsächlich „Luft“ ist bis 2028 oder ob nicht auch schon früher bei Bestandsgebäuden die energetische Sanierung und die ökologisch richtige Heizanlage eingebaut werden muss, werden wir meines Erachtens nach erst wirklich wissen, wenn das neue GEG tatsächlich noch vor der Sommerpause des Bundestages beschlossen ist.

Dass in Baden-Württemberg fast für die Hälfte der Einwohner dann schon Wärmepläne vorliegen müssen bis 31.12.2023 kann tatsächlich dann dazu führen, dass der Einbau einer neuen Heizanlage früher erfolgen muss als jetzt noch vom einen oder anderen erwartet wird.

Was wirklich kommt, werden wir frühestens Mitte / Ende Juli 2023 wissen und dann können wir uns alle Gedanken machen, wie wir es richtig machen und wann.

Der Neubau, so wir ihn bei Bauconcept machen, ist hiervon nicht betroffen. Wir dürfen bzw. müssen ab 1. Januar 2024 Wärmepumpen einbauen und Photovoltaikanlagen installieren für unsere Kunden.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 15. Juni 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Zu den Artikeln