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So will der Bund die Wärmeplanung vorantreiben

Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten vom 22. / 23. Juli 2023

Dass ich kein Fan von Frau Bundesbauministerin Klara Geywitz bin, habe ich schon mehrfach auf unserer Homepage geäußert. Der neuste Plan von Frau Ministerin Geywitz zeichnet sich durch eine Vielzahl von Ideen aus, die sich kontraproduktiv auswirken auf das Thema Wohnen, bezahlbares Wohnen, Energieeinsparung und Energiewende. 

Jetzt meint Frau Ministerin Geywitz sie muss auch noch für die Wärmeplanung ein Gesetz machen, nachdem dies bereits im sog. Heizungsgesetz festgehalten ist. Auch wenn ich viel glaube, aber eines glaube ich sicher nicht: Dass Frau Ministerin Geywitz es dann so geregelt bekommt, dass die Wärmeplanung, die beispielsweise unsere Landesregierung schon länger auf den Weg gebracht hat, dann weiter Bestand hat, wenn auf Bundesebene das entsprechende Gesetz, das Frau Ministerin Geywitz jetzt plant, rechtskräftig geworden ist. Ich habe ein technisches Studium und kein Juristisches, aber das weiß selbst ich, dass ein Bundesland die Bundesgesetze einzuhalten hat und hier nicht eigene Dinge tun kann. Es sei denn das jeweilige Bundesland würde mehr tun, als es das Bundesgesetz vorgibt, aber das wird sicher nicht eintreffen. 

Neben Baden-Württemberg gibt es ja nochmal - ich glaube - drei Bundesländer, die bereits in Sachen Wärmeplanung etwas auf den Weg gebracht haben im Jahr 2021 und 2022. Baden-Württemberg hat den größeren Städten zwingend vorgegeben bis Ende 2023 ihre Wärmeplanung vorzulegen und an diese wiederum hat sich dann derjenige zu halten, der bei seinen Bestandsgebäude eine neue Heizung plant, d. h. er weiß dann, ob es ein kommunales Wärmenetz geben wird, bis spätestens 2030, an das er anschließen kann oder eben nicht. 

Die ca. 100 Städte werden jetzt mit Sicherheit in Baden-Württemberg, die ihren Wärmeplan noch nicht fertig haben, diese im Moment ruhen lassen bis zum Einen das sog. Heizungsgesetz in der zweiten Septemberhälfte 2023 beschlossen wird und nun auch noch bis das Gesetz von Frau Ministerin Geywitz beschlossen ist, d. h. es weiß weiterhin niemand, der Bestandsgebäude besitzt oder ein solches kaufen möchte, was auf ihn zukommt. Eine solche Vorgehensweise ist im höchsten Maße destruktiv und verhindert nun weitere Wochen und Monate Entscheidungen von 100.000en von Bürgern, die sich Gedanken machen, wie sie die Energiewende bei ihrem eigenen Haus umsetzen können. Dies betrifft natürlich auch sehr viele Wohnungseigentümergemeinschaften, die Entscheidungen fällen wollen bzw. müssen, in absehbarer Zeit, da bestehende Heizungsanlagen mutmaßlich bald durch eine Neue ersetzt werden müssen. 

Aber, wen wundert es, das ist die gleiche Ministerin, die gebetsmühlenartig wiederholt das 400.000 Wohnungen im Jahr in Deutschland gebaut werden und davon 100.000 als Sozialwohnungen. Das stimmte weder 2022 noch wird dies 2023 eintreten. 

Bleiben wir hoffnungsvoll, schlimmer kann es ja eigentlich nicht mehr werden, nachdem was unsere Politik so an „merkwürdigen“ Ideen hat.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 22. Juli 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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