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Schneller und günstiger Bauen: Land plant neue Vorgaben + Plan: neue Regeln für Stellplätze

Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom 24. August 2023

Bis heute dachte ich, das „Sommerlochtheater“ für dieses Jahr sei vorbei und wir würden uns jetzt alle wieder um die wirklich wichtigen Dinge kümmern.

Da es aber wohl nichts wird mit dem sozialen Wohnungsbau und da die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für Familien, die sich eine Wohnung oder ein Haus bauen oder kaufen wollen zur Selbstnutzung, nichts wird, „vereinfachen wir mal wieder die Landesbauverordnung“.

Seit Jahrzehnten wird die Landesbauverordnung regelmäßig überarbeitet und jedes Mal heißt es, es wird einfacher und schneller und besser. Es war bis jetzt jedes Mal, aber auch wirklich jedes Mal nicht der Fall. Überspitzt kann man sagen, für jede Vorschrift, die weggefallen ist, gibt es 2 neue. 

Dass es sinnvoll sein kann wenn ein Mehrfamilienhaus gebaut wird, dass bevor dort ein Kinderspielplatz erstellt wird, der wenig attraktiv ist und der auch nicht optimal gepflegt wird, dann demjenigen, der die Wohnungen baut zur Auflage zu machen, dass er mit einer Summe x einen in der Nähe befindlichen öffentlichen Spielplatz mitfinanziert als einmalige Zahlung, steht außer Frage. Das haben wir schon ein paar Jahre, allerdings noch nicht als ein „in Stein gemeißeltes“ Gesetz.

Hier wird sich die Frage stellen, wie dies dann finanziell geregelt wird. Wird es hier feste Summen geben, abhängig von der Zahl der Wohnungen oder der Größe der Wohnungen oder wird das nach „Gutdünken“ von irgendjemandem, der etwas davon versteht, festgelegt? Wie groß darf dann der Abstand sein von dem neuen 10-Familienhaus zum öffentlichen Spielplatz, der mitfinanziert wird? Wie hat die jeweilige Kommune das Geld zu verwenden, das gezahlt werden muss – für den Unterhalt oder die Erweiterung des Spielplatzes, muss dieser vergrößert werden, weil jetzt mehr Kinder drauf spielen? Wo käme dann das Grundstück für die Vergrößerung her u. s. w., damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt, wird es ohne Regeln nicht gehen. Dies kann durchaus auch dazu führen, dass beispielsweise eine Kommune sagt, ich will pro Wohnung, die gebaut wird, 3.000 Euro oder 4.000 Euro haben als Zuschuss für den gemeindeeigenen Spielplatz und die andere Kommune sagt, mir reichen auch 500 Euro, dann geht der eine oder andere Investor in die Gemeinde, die weniger Geld verlangt und baut dort sein Mehrfamilienhaus.

Genau das Gleiche ist es mit Stellplätzen. Es ist schon lange in der LBO geregelt, dass pro Wohnung ein Stellplatz zu erstellen ist. Früher waren es mal mehr, das kann die Kommune festsetzen, wenn sie mehr Stellplätze haben will. Es ist daran nichts, aber auch gar nichts neu. Die Schaffung von Stellplätzen ist kein kleines, nebensächliches Detail, wie es hier steht, sondern etwas ganz Entscheidendes. 

Dass es im Stadtgebiet Stuttgart in vielen Bereichen nur schwer möglich ist, Stellplätze zu schaffen, ist nichts Neues. Aber dafür soll es ja nun Quartiersgaragen geben mit Wallboxenanschlüssen, wie wir erst jüngst lesen durften. 

Solche Quartiersgaragen wird es auch in Stuttgart, z. B. im Westen, nicht geben, weil der Platz einfach nicht dafür da ist und das Ganze viel zu viel Geld verschlingt. 

Wir bauen nun schon seit über 35 Jahren Häuser, alle hier in unserer Region und deshalb haben wir schon in sehr vielen Gemeinden und Städten gebaut. Nahezu jedes Mal höre ich in der Gemeinderatsitzung, in welcher über das von uns geplante Bauvorhaben beraten wird, etwas zum Thema Stellplätze. Ich habe noch nicht erlebt, dass es eine Gemeinde gut findet, wenn pro Einfamilienreihen- oder Doppelhaus nur 1 Stellplatz erstellt wird. Wir bieten immer grundsätzlich 2 Stellplätze an, in aller Regel eine Doppelgarage pro Haus die so groß ist, dass auch noch Fahrräder und Mülltonnen darin Platz haben. Ich höre dann immer wieder die Frage im Gemeinderat: Wo parken die Besucher? Auf der Straße, die eh schon vollgeparkt ist? 

Eine provokante Frage: Wenn nun die Gemeinde A sagt, sie ist mit 1 Stellplatz zufrieden und die Gemeinde B sagt, sie besteht auf 3 Stellplätzen pro Haus, wo werden dann die Häuser gebaut, wenn die beiden Gemeinden wie in unserem Großraum üblich nur 3 – 4 km maximal auseinanderliegen?

Fakt ist, dass derzeit noch rund 90 % aller Familienhaushalte 2 Fahrzeuge besitzen und dass die Familien, für die Bauconcept in der Regel Häuser baut, „gelegentlich Besuch bekommen“. 

Des Weiteren haben unsere Kunden alle Fahrräder, pro Person früher eines, heute oft zwei, sodass selbst wenn der öffentliche Nahverkehr plötzlich wesentlich zuverlässiger werden sollte und viele Familien dann auf ein Fahrzeug umstellen, es den 2. Garagenstellplatz für die Fahrräder braucht. Das mutmaßen wir nicht, sondern wir wissen das aus vielen Gesprächen mit unseren Kunden.

Das heißt, jetzt wurde wieder viel Wind gemacht seitens der Landesbauministerin, dass sich anscheinend etwas tut, aber es tut sich nichts und das, was sich tut, ist leider das Falsche.

Mal sehen, was die Beratungen unserer Landesregierung im Herbst dann tatsächlich ergeben. Meine Hoffnung, dass etwas Vernünftiges dabei herauskommt, ist nicht allzu groß. Aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben,

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 25. August 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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