Aktuelles / Pressespiegel

Reicht es, wenn die DIN-Normen eingehalten sind oder muss es auch funktionieren?

Jeder, der ein Haus baut, geht davon aus, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden und dabei die einschlägigen Vorschriften wie DIN-Normen, Ausführungsrichtlinien der Materialhersteller, technische Fachregeln etc. beachtet werden, ebenso wie die dem Bauvertrag zugrunde liegende Baubeschreibung.

Immer mal wieder wird dabei vergessen, dass nicht nur die Vorschriften einzuhalten sind, sondern ganz entscheidend, dass das Ganze auch funktionieren muss, d.h. ein Flachdach muss absolut dicht sein und nicht nur irgendwelchen Fachregeln entsprechen.

Ein aktuelles Urteil, veröffentlicht im IBR-Newsletter vom 6. Mai 2022 habe ich deshalb zum Anlass genommen, alle Firmen, mit denen wir zusammenarbeiten, nochmal auf diesen wichtigen Punkt hinzuweisen.

Ich mache mir hier keine Sorgen, dass dies auf unseren Baustellen falsch gemacht wird. Wir haben mit unseren ständig weiterentwickelten Qualitätssicherungsrichtlinien die Basis geschaffen, dass wir die notwendigen Dinge beachten, d.h. es richtig machen. Diese Richtlinien haben wir im Übrigen in Zusammenarbeit mit den Firmen ausgearbeitet, die für uns und unsere Bauherren tätig sind.

Wir betrachten es übrigens auch so, dass es zu unserer Fürsorgepflicht gehört, mit den Firmen, mit denen wir häufig schon sehr lange zusammenarbeiten, diese für andere Bauvorhaben, die nicht für Bauconcept  erstellt werden, zu sensibilisieren, um Schaden von den Firmen abzuwenden.

Deshalb anbei nicht nur der Auszug aus dem IBR-Newsletter, sondern auch den Mustertext des Rundschreibens, welches wir heute verschickt haben.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, am 6. Mai 2022

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Auszug aus dem IBR-Newsletter      Bauconcept Mustertext Rundschreiben