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PV-Gipfel: Das steckt in der Photovoltaik-Strategie
Presseveröffentlichung des Bundeswirtschaftsministeriums zum ersten PV-Gipfel vom 10. März 2023
Es wurde am 10. März 2023 ein umfangreicher Entwurf vorgelegt für die Photovoltaik-Strategie, es wurde darüber diskutiert und in wenigen Tagen sollen dann konkrete Beschlüsse gefasst werden.
Das Inhaltsverzeichnis gibt einen guten Überblick, wo wir wohl hinkommen wollen. Der Ausbau von Freiflächenanlagen wird hoffentlich so umgesetzt, dass auf diesen Grünflächen auch weiterhin eine Vegetation stattfinden kann und wird.
Wir dürfen hier nicht die gleichen Fehler der Gesetzgebung machen, wie es jetzt bei den begrünten Flachdächern der Fall ist. Man begrünt ein Dach, um es ökologisch richtig zu machen für Insekten und Bienen, und auch zur dringend notwendigen Regenwasserpuffung, und dann legen wir die PV-Module drauf mit einem ganz geringen Winkel, sodass unter dem PV-Modul nichts, aber auch gar nichts, wächst.
Es wird auch vorgeschlagen, dass die Lieferketten gesichert werden sollen und deshalb die europäischen Produktionen „angeschoben“ werden sollen. Die Lieferketten können wir im Moment nicht sichern. Mindestens 90 % der PV-Anlagen, die wir hier in Europa installieren, kommen derzeit noch aus chinesischer Produktion. Rohstoffe die zur Produktion von PV-Modulen notwendig sind, kommen ebenfalls weit überwiegend aus China. Ich hoffe, dass ich falsch liege, aber bis wir in Europa solche PV-Module in nennenswertem Umfang herstellen können sind wir mindestens im Jahr 2030, eher 2 - 3 Jahre später.
Das an der Effizienz von PV-Modulen geforscht und gearbeitet werden soll hier in Europa, ist eine ganz hervorragende Idee, - weil die Flächen für PV-Module nicht beliebig erweiterbar sind -, wäre eine höhere Effizienz sehr zu wünschen, auch gleich verbunden mit einer längeren Haltbarkeit, das wäre dann auch nachhaltig.
Wenn man sich die Grafik Abbildung 1 bei der Einleitung anschaut wird deutlich, was wir die nächsten 8 Jahre erreichen wollen, d. h. bis dorthin eine Verdreifachung der bis zum Jahr 2022 installierten PV-Module.
Die Erleichterungen die für PV-Module vorgesehen sind im Baugesetzbuch, werden wir wohl kaum mit unserer Verfassung in Einklang gebracht werden können, da hier Ausnahmen zur Befreiung vorgesehen sind, die ganz wesentlich den Vorgaben für Natur- und Artenschutz entgegenstehen.
Dass die Einspeisung ins Stromnetz einfacher gemacht wird, und dass es die Kappungsgrenze nicht mehr geben wird, und auch die Steuerpflicht auf kleine PV-Anlagen - die privat betrieben werden - entfällt, sind gute und richtige Schritte in die richtige Richtung.
Warum die Ausschreibungskriterien für PV-Anlagen gelockert werden sollen, weiß ich nicht, ich kann dies auch nicht nachvollziehen. Auch dies wird verfassungsrechtlich schwierig werden, wenn eine Gemeinde, wenn sie einen neuen Kindergarten für 1 bis 2. Millionen bauen will, die EU-Richtlinien zur Ausschreibung der Bauarbeiten beachten muss, aber man eine 3 bis 5 Millionen teure PV-Anlage „einfach so“ ausschreiben kann, wird dies ganz sicher nicht lange gut gehen, das werden wegen Ungleichbehandlung „unsere Richter einkassieren“.
Was ich nirgendwo lesen kann ist, wie unsere Bundesregierung es schaffen will die lokalen Stromnetze schnellstmöglich auszubauen. Das wird ohne Zuschüsse für die Stromnetzbetreiber nicht funktionieren. Ich gehe mal davon aus, dass in die Photovoltaik-Überlegungen unserer Bundesregierung auch die Lobbyistenvertreter miteinbezogen sind die die Interessen der Stromversorger und Leitungsnetzbetreiber hoffentlich auf diesen ganz entscheidenden fehlenden Punkt hinweisen, sodass dieser hoffentlich gelöst wird.
Eigentlich ist es beschämend, dass wir eine EU-Genehmigungs-Notfall-Verordnung brauchen, damit der Ausbau der Photovoltaik zügig vorangebraucht werden kann (vom 30. Dezember 2022).
Als Fazit kann man aus meiner Sicht festhalten: Es ist sehr erfreulich festzustellen, dass die Angelegenheit mit der notwendigen Ernsthaftigkeit vorangetrieben wird, sodass wir hoffen können, dass dann auch bald die dringend notwendige Trendwende erfolgt.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 24. März 2023
Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH