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Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Wenzel: „Die Hinweise zur Novelle des Klimaschutzgesetzes nehmen wir sehr ernst“

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 17. April 2023

Wir alle konnten ja schon in den letzten Tagen in den Medien verfolgen, wie die geplanten Veränderungen des Klimaschutzgesetzes von den Fachleuten beurteilt werden. Hier bekommen unsere Politiker weit überwiegend Kritik, ich denke zu Recht. 

Es wurden für jeden Bereich Klimaschutzvorgaben vereinbart und zwei Bereiche haben die Ziele nicht erreicht. Einmal im Bereich Verkehr und dann der Bereich Bauen. 

Beim Bereich Bauen muss man aber differenzieren: Im Neubau haben wir die Ziele weit mehr als erfüllt, aber die Sanierung von bestehenden Gebäuden macht bei weitem nicht die Fortschritte, die vorgegeben waren. Noch immer fehlt der richtige Anreiz dafür Bestandsgebäude energetisch zu sanieren. Es soll plötzlich überall eine Wärmepumpe eingebaut werden bei Bestandsgebäuden. Zum einen gibt es nicht so viele Wärmepumpen, zum anderen reicht es nicht eine Wärmepumpe einzubauen, sondern das ganze Heizsystem des Bestandsgebäudes muss entsprechend angepasst werden und die Dämmung des Gebäudes ebenso, um tatsächlich das Ziel zu erreichen, dass wir erreichen wollen und müssen.

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, davon haben wir in Deutschland mehrere Millionen, führt auch dazu, dass die Mieten steigen werden, und zwar erheblich, das wiederum ist kontraproduktiv zu dem was geschaffen werden soll, nämlich bezahlbarer Wohnraum, d. h. durch die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, mit vielen Wohnungen, verlieren wir weitere Wohnungen die günstig zur Miete angeboten werden. 

Die Solidargemeinschaft aller Steuerzahler, die wir ja darstellen, kann nicht so viel Zuschuss zahlen für Millionen von Wohnungen als Förderung, dass die Mieten in älteren Gebäuden auf einem relativ niedrigen Niveau bleiben. 

Ich habe wenig Hoffnung, dass hier unsere Bundesbauministerin eine Lösung findet. Sie hat ja auch keine Lösung gefunden wie 400.000 Neubauwohnungen pro Jahr erstellt werden können und davon 100.000 Sozialwohnungen. Sie hat letztes Jahr noch, d. h. kurz vor Weihnachten 2022, erzählt sie schafft das Ziel. Aber jedem „am und beim Bau Tätigen“ war klar, dass dies bei weitem nicht erreicht werden kann. Jeder der sich die Mühe macht - beim Statistischen Landesamt oder Bundesamt die Zahlen einzusehen, was wurde genehmigt, was befindet sich im Bau und was wird in welchem Quartal 2023 fertig - war dies klar. Diese Informationen sind frei zugänglich, aber man muss eben reinschauen als Bundesbauministerin. 

Ich schließe mich mit meiner persönlichen Meinung den Ausführungen des Expertenrats an, der sich aus namhaften Fachleuten zusammensetzt, und der eingesetzt wurde um zu überprüfen, ob die vom Gesetz vorgegebenen Ziele erreicht werden oder nicht. 

Bisher stand im Gesetz - und das soll ja nun geändert werden - dass wenn ein Bereich, wie z. B. der Verkehr oder das Bauen, das Ziel nicht erreicht, die gesetzlich vorgegeben sind, dass dann das zuständige Ministerium unverzüglich Vorschläge zu unterbreiten hat, wie das Problem gelöst werden kann. 

Jetzt verrechnen wir - so der Plan unserer Bundesregierung - gute Ergebnisse aus z. B. der Landwirtschaft, mit weit verfehlten Ergebnissen beim Verkehr. Das kann nicht in Ordnung sein. 

Der Verkehr wäre wahrscheinlich noch schlechter, wenn wir jetzt nicht 2,5 Jahre die Corona-Pandemie gehabt hätten, wo viele Menschen im Homeoffice gearbeitet haben und das Auto in der Garage haben stehen lassen. 

Das 49-Euro-Ticket, dass es jetzt bundesweit gibt ab 1. Mai 2023, dürfte meiner Einschätzung nach dazu führen, dass mehr Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen werden. Das hört aber - meiner subjektiven Meinung nach - recht bald wieder auf, da zumindest in dem Bereich, wo ich es beurteilen kann, d. h. hier in der Region Stuttgart, die Zuverlässigkeit, z. B. der S-Bahn, alles andere als gut ist, nicht einmal zufriedenstellend ist. Hier wird unser Bundesverkehrsminister, Herr Volker Wissing, seine ganze Kraft jetzt einsetzen müssen dies in Ordnung zu bringen und nicht in Brüssel darum zu streiten, dass synthetisch hergestellter Kraftstoff es ermöglicht nach 2035 noch Fahrzeuge neu zuzulassen, die von einem Verbrennermotor angetrieben werden. 

Das in der EU wurde jetzt schon „verbockt“ von deutscher Seite mit dem synthetischen Kraftstoff, deshalb werden jetzt auch Kernkraftwerke in Frankreich als „grüne Energie Produzenten“ eingestuft und deshalb von Investmentfirmen auch als „grüne Investition“ betrachtet werden können. 

Aus meiner Sicht sollte deshalb sehr wohl die sektorbezogene Bewertung erhalten bleiben, wobei ich mir ganz sicher bin, dass dies nicht der Fall wird, d. h. das Gesetz wird so in Kraft treten. Vielleicht mit ein paar kleinen optischen Korrekturen, damit man sagen kann „wir nehmen die Empfehlung des Expertenrats für Klimafragen ernst“, auch wenn wir es nicht wirklich tun durch diese Änderung des Gesetzes. 

In diesem Zusammenhang ist der Satz: „die Daten zeigen aber auch, dass die Minderungsanstrengungen erheblich verstärkt werden müssen um die Klimaziele einzuhalten“. Schlichtweg wieder ein reines Lippenbekenntnis, welches wir nun schon seit vielen Jahren hören, auch von den Vorgänger-Regierungen, und jetzt geht es gerade so weiter. Dies ist nicht wirklich in Ordnung und wird zur Folge haben, dass viele die solche Anstrengungen unternommen haben um die Ziele zu erreichen, nun sagen werden „wir haben alle möglichen Kosten und viel Zeit investiert und das gute Ergebnis unserer Anstrengungen ist, dass alles mit z. B. den deutlich überschrittenen Werten beim Straßenverkehr verrechnet und damit diese Überschreitung „legalisiert“ wird. Das heißt wir sägen uns weiter „den Ast ab auf dem wir sitzen“ und schädigen unsere Umwelt, und damit auch unsere Gesundheit und machen „einfach so weiter“. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 18. April 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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