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Nullsteuersatz für kleine Photovoltaikanlagen

Neuigkeiten vom Finanzministerium, Stand April 2023, gültig ab 1. Januar 2023

Wir alle hatten es ja schon im Januar 2023 gehört, dass es in Sachen PV-Anlagen für das private Wohnhaus erhebliche Steuerentlastungen gibt. Nun hat es doch lange gedauert „bis der Weg durch die Instanzen gefunden werden konnte“. Inzwischen liegt das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2023 vor und eine Kommentierung unserer Steuerberater dazu ebenfalls. 

Das heißt jeder Bauconcept-Kunde kann nun, wenn die Anlage nicht größer wie 30 kW ist (bei Bauconcept-Häusern haben diese Anlagen eine Größe zwischen 6 und 10 kW) seinen Strom umsatzsteuerfrei ins Netz einspeisen, der übrig ist, und muss auf die Beschaffung der Photovoltaikanlage, und deren Montage, keine Umsatzsteuer bezahlen. 

Den Strom privat zu nutzen ist die Vorgabe (mindestens 90 %), aber Sie brauchen ja für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe Strom, den normalen Haushaltsstrom auch und wenn nicht heute, dann in wenigen Jahren, auch den Strom für die Wallbox um Ihr E Fahrzeug aufzuladen, heute vielleicht schon Ihr E-Bike. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 2. Mai 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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