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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG) Einstieg in die Wärmewende

Zusammenfassung der Änderungen des GEG vom 10. September 2023 durch das Bundesbauministerium

Wir können sicher, da im Bundestag der Novelle des GEG mit 399 zu 272 Stimmen zugestimmt wurde, davon ausgehen, dass Ende September 2023 auch im Bundesrat dieses Gesetz, das nun lange genug diskutiert und völlig unnötigerweise um Monate verspätet jetzt erst verabschiedet wurde, so wie es hier in der Übersicht dargestellt ist, auch Rechtskraft erlangen wird.

Da wir ausschließlich typisierte Einfamilien-, Reihen-, Doppel- und Kettenhäuser bauen gelten diese Anforderungen bereits ab 1. Januar 2024, d. h. wir werden überall Wärmepumpen einbauen und Photovoltaikanlagen auf den Dächern installieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Wobei mir bei den Wärmepumpen nach wie vor Sorgen macht, dass das Stromnetz nicht so ausgebaut ist, dass Wärmepumpen im größeren Umfang installiert werden können. Auch nicht in Neubaugebieten, da auch dort zwar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Stromkabel verlegt wurden die die Leistung zur Verfügung stellen können die Wärmepumpen und Wallboxen pro Haus benötigen. Aber das Kabel bis zum Neubaugebiet hin und die vorgeschalteten Traffostationen der Stromnetzbetreiber sind eben darauf nicht ausgelegt, da alle Planungen in diese Richtung immer davon ausgegangen sind, dass wir noch sehr lange mit Gas Wärme erzeugen. Das hat sich ja nun im Juni 2022 wohl ein für alle Mal „erledigt“. 

Wir bei Bauconcept werden auch in den Baulücken, in denen wir üblicherweise bauen, mit Wärmepumpen und Photovoltaik arbeiten, da unsere Kunden - so denken wir - einen Anspruch darauf haben ein Haus zu bekommen, dass auf dem neuesten Stand der Technik ist. 

Ich hätte es gerne gesehen, wenn wir bei der Gasbrennwerttechnik hätten bleiben können, betrieben zu 70 % mit grünem Wasserstoff und 30 % Flüssiggas. Wobei diese Technik der Gasbrennwerttechnikanlagen in den nächsten 2 /3 Jahren so weit sein wird, dass zu 100 % Wasserstoff eingesetzt werden kann.

Ich fürchte allerdings, dass wir gar nie in Deutschland genügend grünen Wasserstoff haben werden um Häuser zu beheizen, sondern wir werden die sehr begrenzte Menge an grünem Wasserstoff, die wir herstellen können, durch Strom aus Windkraft und Photovoltaik, der zeitweise leider nicht in das Netz eingespeist werden kann aufgrund des großen Stromangebots, umgewandelt wird in grünen Wasserstoff und damit als Energiepuffer fungiert. 

Wir brauchen diesen grünen Wasserstoff vorrangig bei der Stahl- und Zementherstellung und in der chemischen Industrie, da dies die Industriebereiche sind, die am meisten CO2 ausstoßen, d. h. dort ist der Hebel für den Einsatz von grünem Wasserstoff wesentlich größer wie beim Beheizen von Häusern. Das bedeutet die Wärmepumpe wird zumindest mittelfristig die Lösung sein, natürlich in Verbindung mit Photovoltaik. 

Auch hier fehlt sowie schon in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums von Anfang September 2023 ein Hinweis, wie es z. B. in Baden-Württemberg funktionieren soll, wo die Städte mit mehr als 100.000 Einwohner bis zum Jahresende 2023 eine Wärmeplanung vorzulegen haben und dies mit Sicherheit auch tun, und dann würde dies ja für alle Eigentümer von Bestandsgebäuden bedeuten, dass das Gesetz auch für die Bestandsgebäude zum 1. Januar 2024 umzusetzen ist und nicht mehrere Jahre später. 

Ich bin sehr gespannt was hier unsere Bundes- oder Landesregierung in den nächsten Wochen noch für eine Erklärung gibt, damit alle Baden-Württemberger wissen wann sie was zu tun haben. 

Wie wirtschaftlich starken Regionen, wie z. B. in der Region Stuttgart ein Haushalt der 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat pro Jahr eine Wärmepumpe mit Photovoltaik für 40.000 / 50.000 € bezahlen soll, auch wenn er 30 % Zuschuss bekommt, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. In wirtschaftlich schwachen Regionen mag dies eine Möglichkeit sein. In wirtschaftlich starken Regionen sicher nicht, da dort auch entsprechend höhere Einkommen die Regel sind. 

Der Gedanke den Mieter vor Mietsteigerungen zu schützen ist sicher populär und führt zu „Wählerstimmen“, denn wir bekommen ja regelmäßig von der Presse mitgeteilt, dass kein preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Wer investiert in eine gebrauchte Eigentumswohnung oder ein Haus, wenn er weiß, dass er viel Geld reinstecken muss für eine neue Heizungstechnik und die energetische Sanierung und dann nur einen ganz kleinen Teil auf seine Mieter umlegen darf. Das mindeste was hier die Regierung tun könnte, besser gesagt sollte, was aber sicher nicht zu erwarten ist, dass hier z. B. deutlich erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäudeeigentümer geschaffen werden um die Attraktivität von vermieteten Gebäuden zu erhalten, d. h. entsprechende Anreize zu verstärken ist aus meiner Sicht dringend notwendig und auch sozialpolitisch richtig ist.

Es wird im Herbst 2023 noch ein Gesetz geben (BEG) in dem dann die Fördermittel, die es für die Energiewende geben soll, festgelegt werden. Leider ist es nur für Bestandsgebäude vorgesehen, d. h. eine staatliche Förderung für Neubauten gibt es nicht. Ich persönlich glaube auch nicht, dass das noch kommt, da wir nicht mehr länger auf Landes- und Bundesebene mehr Geld ausgeben können wie im Wesentlichen durch Steuereinnahmen „reinkommt“.

Der Gedanke des Geschwindigkeitsbonusses finde ich ganz hervorragend. Als ich diesen vor wenigen Tagen das erste Mal in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums gelesen habe, war ich positiv überrascht, aber hier steht nun wann die Reduzierung erfolgt um 3 %-Punkte alle 2 Jahre, es beginnt erst 2028. Ob dies wirklich zu einer Beschleunigung beim Gebäudebestand führt, die nennenswert ist, wage ich zu bezweifeln, da es sich einfach nicht rechnet früher als zwingend vorgegeben im Gebäudebestand eine Heiztechnik ohne fossile Energieträger einzubauen.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 19. September 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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