Aktuelles / Pressespiegel

Neues zu unserem Bauvorhaben in Althengstett

Erfreulicher Weise hat der Gemeinderat der Gemeinde Althengstett in seiner Sitzung am 22. Dezember 2021 einstimmig den Bebauungsplan Satzungsbeschluss für unser Bauvorhaben im Heinrich-Perrot-Weg und das im Weilemer Weg gefasst, damit werden unsere vorhabenbezogenen Bebauungspläne im Laufe des Januars 2022 rechtsgültig, sobald diese im Gemeindeblatt öffentlich bekannt gemacht wurden.

Unser Dank gilt hier ausdrücklich Herrn Bürgermeister Dr. Götz, seinen Mitarbeitern/innen und allen Gemeinderatsmitgliedern, die sich engagiert in diesen Planungsprozess eingebracht haben, der nun ab November 2020 seinen Weg genommen hat und zu dem erfreulichen Ergebnis führte, dass wir hier Häuser, insbesondere für junge Familien bauen können. Wir gehen davon aus, dass wir im Mai 2022 mit dem Bau beginnen können.

Unsere beiden Bauanträge, auf Basis der von uns erstellten vorhabenbezogenen Bebauungspläne sind bereits Anfang Dezember 2021 zur Prüfung bei der Gemeinde eingereicht worden. Da die Bauanträge genau dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechen werden sicher die beiden Bauanträge genehmigt werden.

Wir planen Ende Januar 2022 mit dem Verkauf der Häuser zu beginnen.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 23. Dezember 2021

Bernd Geisel

Bauconcept Projektentwicklung GmbH