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Muss der Wohnungsbau in die Warteschlange?

Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 3. August 2023

Langsam aber sicher finden sich in der Tagespresse Artikel zur Rechtsprechung desBundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023. Wir fügen ihnen dieses Urteil bei, ebenso den vorgenannten Artikel.

Es geht hier darum, dass unsere Regierung -  nicht die jetzige, sondern noch „die alte“ - die Möglichkeit geschaffen hat Bebauungspläne aufzustellen, außerhalb des jeweiligen Siedlungsgebiets einer Gemeinde, nach § 13b BauGB, ohne Umweltprüfung planen zu lassen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens. Dagegen wurde geklagt, von einer sog. anerkannten Umweltvereinigung, und diese hat Recht bekommen. 

Ganz offen gesagt hatte ich persönlich damit gerechnet, dass die ein oder andere Klage gegen einen Bebauungsplan, der ohne Umweltprüfung rechtsgültig geworden ist, erfolgreich sein wird. Allerdings hatte ich nicht damit gerechnet, dass gegen EU Recht verstoßen wurde. Umweltvereinigungen, zumindest die großen, die hier geklagt haben, verfügen über hervorragende Rechtsanwälte, die selten einen Rechtsstreit anstrengen, bei dem sie sich nicht gute Chancen ausrechnen. 

Es werden nun über 800 Bebauungsplanverfahren in Baden-Württemberg „korrigiert“ werden müssen, zumindest muss die Umweltprüfung noch durchgeführt werden. Viele Bebauungspläne werden ganz neu „aufgerollt“ werden müssen und deshalb stehen jetzt viele Grundstücksflächen für den Wohnbau in 1, 2 oder sogar erst in 3 Jahren, zur Verfügung.

Nachgewiesener Weise ist ja Bauland, zumindest in unserer Region, knapp und gerade Familien, die darauf hoffen durften, wenn in der jeweiligen Heimat-Gemeinde ein neues Baugebiet erschlossen wird, dann im Bewerbungsverfahren für die gemeindeeigenen Grundstücke einen solchen Bauplatz zugeteilt zu bekommen, werden nun wohl die Leidtragenden dieser Rechtsprechung sein. Das heißt wir haben eine weitere Verknappung von geeignetem Wohnbauland, was sicher nicht dazu führen wird, dass die Preise für Baugrundstücke fallen.

Ich für meinen Teil denke, dass der Chefplaner der Region Stuttgart, Herr Thomas Kiwitt, das Ganze etwas „überzeichnet“. Ich glaube jetzt nicht, dass die ein oder andere Kommune nun einen Bebauungsplan ganz aufgibt, wenn noch eine Umweltprüfung nachgeholt werden muss. Aber es führt eben zu einer weiteren Überbelastung der Genehmigungsbehörden und der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jedem Bauamt, bei jeder Gemeinde, jedem Landratsamt, wodurch dann wieder andere Dinge liegen bleiben müssen, insbesondere im Bereich der Innenentwicklung, die dringendst vorangetrieben werden müsste im Sinne der Nachhaltigkeit und der Ökologie.

Es wäre deshalb folgerichtig, wenn unsere Bundesregierung möglichst bald die entsprechenden Gesetze abändern würde und zwar dahingehend, dass es nach wie vor beschleunigte Verfahren gibt, für kleinere Wohnbaugebiete und dass die Umweltprüfung, was deren Umfang und Zeitdauer betrifft, der jeweiligen Größe des geplanten Wohnbaugebiets angepasst wird. 

Auch bei Baugebieten bis 10.000 qm Grundstücksfläche können Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück sehr wohl realisiert werden. Wir bei Bauconcept machen dies seit Ende der 90er Jahre so, wenn wir vorhabenbezogene Bebauungspläne ausarbeiten.

Wir dürfen alle gespannt sein, was es im Herbst 2023 zu diesem Thema, von unserer Bundesregierung, als Lösungsvorschläge geben wird. 

Bleiben sie gesund.

Gärtringen, den 7. August 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Zum Artikel     PM des Bundesverwaltungsgerichts