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Mit zweierlei Maß messen!

empirica-Paper Nr. 264

Hier wird von kompetenter Seite dazu Stellung genommen, wie Einfluss genommen werden kann auf die Wohnungsmärkte.

Ich habe hier eine auf meinen persönlichen Erfahrungen basierende Einstellung, die vielleicht nicht unbedingt zu diesem Text bzw. zu dieser Studie passt.  

Ich halte von diesen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber hat und bislang eingesetzt hat, um der wohnungssuchenden Familie zu einer eigenen Wohnung bzw. zu einem eigenen Haus zu verhelfen – fast - nichts. Es reicht einfach nicht zur erfolgreichen Umsetzung, da nicht alle Faktoren einbezogen wurden bzw. einbezogen werden können. 

Ich denke es kommt letztendlich auf dasselbe heraus, auch wenn es die Wissenschaftler, die diese Studie erstellt haben, es nicht so sprachlich einfach ausdrücken können und dürfen, wie ich es versuche zu tun. 

Wir müssen schlicht und ergreifend die innerörtliche Nachverdichtung voranbringen und dazu gibt es die gesetzlichen Rahmenbedingungen schon lange und in meinen Augen auch ausreichend, aber wir müssen es auf kommunaler Ebene angehen, da hier persönliche Kontakte und die genaue Ortskenntnis von entscheidender Bedeutung ist, um hier etwas umzusetzen, da hier das persönliche Vertrauen in die handelnden Personen auch gegeben sein muss. 

Das ist mit „staatlichen Maßnahmen“ nicht zu schaffen. Wenn die Menschen sich nicht persönlich eingebunden fühlen und den Eindruck haben, dass ihre persönlichen Belange in vollem Umfang Beachtung finden, dann funktioniert es nicht und dann wird auch kein Gemeinderat und keine Gemeindeverwaltung Dinge mittragen bei der innerörtlichen Entwicklung, die sich gegen die vorwiegend älteren Menschen wendet die über Grundstücke innerörtlich verfügen, die für eine solche Nachverdichtung fast ausschließlich in Frage kommen.

Um nur ein Beispiel zu nennen: das urbane Gebiet gibt es jetzt seit 2017, vielleicht auch schon 2016. 

Dieses bietet baurechtlich die hervorragende Möglichkeit Wohnen und vorhandenes oder neu entstehendes Gewerbe gut verträglich nebeneinander zu verwirklichen. Es wird fast nie in Bebauungsplänen umgesetzt und irgendwie bestehen hier auch seitens der Genehmigungsbehörden Vorbehalte, da das urbane Gebiet eine sehr hohe Grundstücksnutzungszahl ermöglicht, die vom Gesetzgeber gerade so vorgesehen wurde, damit innerörtlich gebaut werden kann und nicht neue Flächen am Ortsrand erschlossen werden müssen. 

Genau zu diesem Punkt wird häufig eingewendet, dass man nicht einen Präzedenzfall innerhalb der jeweiligen Kommune schaffen möchte, dass dann überall mit einer solch hohen Grundstücksnutzungszahl gebaut werden darf.

Wie Herr Dr. Braun von empirica schon mehrfach so zutreffend ausgeführt hat: Kreativität ist gefordert. Jeder sollte sich hier einbringen, damit wir regional zu den richtigen Lösungen kommen. 

Diesem Satz ist nichts hinzuzufügen.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den  12. Januar 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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