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Mehr Vorgaben für den Klimaschutz unserer Landesregierung

Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom Mittwoch, 21. September 2022

Unsere Landesregierung hat, wie angekündigt, dass erst im Herbst vergangenen Jahres in Kraft gesetzte Klimaschutzgesetz nochmal gründlich überarbeitet, mit dem Ziel, genauere Angaben für den jeweiligen Bereich zu definieren, d. h. also z. B. den Einsatz erneuerbarer Energien für die künftige Mobilität und natürlich auch für den Gebäudesektor.

Auch die Landwirtschaft wird hier miteinbezogen, jetzt gibt es sogenannte Sektorenziele für jeden Bereich die dann sicher in wenigen Wochen als Gesetzestext vorliegen.

Für uns als „Hausbauer“ wird vor allem wichtig sein wo es um Veränderung bei der Landesbauordnung geht und natürlich auch bei der Gemeindeordnung da dies dann wieder Einfluss auf die Bebauungspläne und die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen hat.

Das heißt in unserem Bereich wird auf jeden Fall die Begrünung der Dächer ausgeweitet werden, was wir sehr begrüßen.

Dann wird die Fassadenbegrünung kommen, die bei Gebäuden mit großen Fenstern, wie Bauconcept diese errichtet, nur schwierig umzusetzen sein wird, auch dafür werden wir Lösungen finden, wir sind bereits mit dem „Verband der Fassadenbegrüner“ in Kontakt.

Dass dann die Flächenversiegelung und der Flächenverbrauch reduziert wird, durch verdichtetes Bauen innerörtlich und auch in neu entstehenden Baugebieten wird sicher kommen, auch hier sind wir seit Jahren, denke ich, „auf dieser Linie“, d. h. dem richtigen Weg.

Die Oberflächenwassernutzung wird einen hohen Stellenwert bekommen, damit unser wertvolles Wasser nicht in großen Teilen in die Kläranlagen gelangt, sondern für die Bewässerung in der Landwirtschaft und von Pflanzen und Bäumen zur Verfügung steht und dazu beiträgt, dass Grundwasser wieder in größerem Umfang zur Verfügung steht und die Verluste der letzten Jahre zumindest zum Teil egalisiert werden können.

Die Photovoltaikpflicht haben wir ja schon, wobei hier der Gesetzgeber bislang, meines Erachtens nach, das Thema nicht zu Ende gedacht hat, es ist tatsächlich zulässig, ein aus ökologischen Gründen begrüntes Flachdach mit z. B. 60 qm Fläche auszuführen und je nachdem ob es baurechtlich vorgegeben ist oder freiwillig ist, die Begrünung erfolgt die „Belegung“ des begrünten Daches zwischen einem Drittel (ca. 20 cm) und der Hälfte (ca. 30 cm) der Fläche mit Photovoltaik erfolgen muss, wobei es zulässig ist, dass die PV-Paneele mehr oder weniger auf der Dachbegrünung aufliegen und diese damit völlig „zerstört wird“.

Man kann solche Photovoltaik Module auch aufständern, d. h. auf Metallgestelle montieren die eine Neigung von 30 oder 35 Grad haben und mindestens 30 cm Abstand an der schlechtesten Stelle zum Sedum der Dachbegrünung haben, dann haben wir Strom aus Sonne gewonnen und die Vorteile des begrünten Daches für die Ökologie bleiben erhalten.

Dann stellt sich für mich zumindest noch die Frage ob unsere Landesregierung mutig genug ist, nicht nur das Vorgenannte mit den aufgeständerten PV-Elementen festzuschreiben, sondern auch zu sagen, nicht die Quadratmeterzahl der Photovoltaikanlage ist der Gradmesser, sondern deren Leistungsfähigkeit.

Bei den Photovoltaikmodulen ist es genau das gleiche wie bei Solarmodulen für die Warmwassererzeugung, hier sind so und so viel Quadratmeter, ob nun pro Quadratmeter Wohnfläche oder pro Quadratmeter Dachfläche, vorgeschrieben. Dabei sind keinerlei Angaben oder Vorgaben gemacht welche Leistungsfähigkeit diese Module haben müssen.

Das verhindert Innovation, d. h. es lohnt sich für die Hersteller nicht bessere Komponenten für die Wärme- oder Stromerzeugung zu entwickeln, zur serienreife zu bringen, wenn nur die Quadratmeterzahl selbst, d. h. die Fläche zählt und sonst nichts.

Ich denke das ist auch einer der Gründe – wahrscheinlich der Wesentlichste -, warum ausschließlich noch in Fernost solche Module hergestellt werden, es handelt sich hier nicht mehr um Hightech Produkte wie zu Beginn der Entwicklung vor ca. 20 Jahren, sondern um eine Technik die weit hinter dem Möglichen zurückbleibt aber gesetzeskonform ist. So etwas darf bei der Energiewende die wir jetzt „vollziehen“ einfach nicht sein.

Für mich persönlich ist ein großes Problem das Thema Nah- und Fernwärme.

Zum einen stört mich der Anschlusszwang, ich kann mir den Stromanbieter aussuchen, ich kann mir den Gasanbieter aussuchen, aber ich muss mich ans Nahwärmenetz anschließen und bin ich auf „Gedeih und Verderb“ an diesen Netzbetreiber gebunden.

Es macht ganz sicher Sinn dort ein Nahwärmenetz aufzubauen wo die Wärme quasi als „Abfallprodukt“ entsteht, z. B. bei der Restmüllverbrennungsanlage in Böblingen, hier würde sonst die Wärme einfach vergeudet anstatt Hunderte von Haushalten mit Wärme zu versorgen. Es sollte dabei aber eine nachvollziehbare Kalkulation offengelegt werden, zum Schutz des Verbrauchers.

Ich bin aber, - das ist meine persönliche Meinung -, wenn ein zentrales Heizkraftwerk gebaut wird, das hunderte oder tausende von Haushalten versorgt, dort wird dann, je nachdem was zur Verfügung steht, Gas oder Holz verbrannt - wenn es noch zulässig ist -, dass dies ökologisch Sinn macht. Für mich macht dies aufgrund der hohen Wärmeverluste im Leitungssystem die entstehen, und diese sind definitiv vorhanden, keinen Sinn, d. h. es muss wesentlich mehr Energie erzeugt werden wie tatsächlich verbraucht werden kann.

Auch finanziell ist dies keine gute Lösung, wir haben ein paar wenige Bauvorhaben bislang an solche Nahwärmenetze angeschlossen, da wir typisiert bauen, können wir vergleichen was unsere Kunden für Energiekosten hatten mit der von Bauconept meist umgesetzten Flüssiggasversorgung und wie die Abrechnungszahlen sind bei den Nahwärmenetzen.

Hier gibt es eine Differenz zwischen 60 und 100 % was die Kunden für Mehrkosten haben, das halte ich für ökologisch und auch finanziell für nicht vertretbar.

Sicher wird unsere Landesregierung auch großen Wert darauf legen, dass Fortschritte in der Gebäudesanierung gemacht werden, das ist bei weitem der größte Hebel den wir haben um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Das heutige Niveau bei Neubauten ist schon sehr hoch und eine weitere Verbesserung bringt sicher auch noch etwas in geringem Umfang, aber bei weitem nicht so viel wie die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden im Bereich Wohnen aber auch im Bereich Gewerbe und Industrie und bei öffentlichen Gebäuden.

Dann haben wir noch ein weiteres wichtiges Thema, das ist die Nachhaltigkeit von Baumaterialien. Hier treten wir seit vielen Jahren auf der Stelle.

Es gibt immer wieder Forschungsprojekte wo dann neue Ideen gefunden werden die ich mich nicht getraue umzusetzen, da wir uns an die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Bau von Häusern zu halten haben.

Das ist gut so, auch wenn es manchmal auch uns schwerfällt dies haargenau umzusetzen. Unsere Kunden geben sehr viel Geld aus für ein eigenes Haus und deshalb wollen unsere Kunden alles nur kein Experiment das zu ihren Lasten sein könnte.

Wenn z. B. endlich Beton zugelassen würde der mit Recyclingmaterial hergestellt ist, könnten wir diesen verwenden, aber kein einziges Betonwerk hier in der Gegend geht das Risiko ein solchen Beton anzubieten, da er nicht zugelassen ist.

Ein innovativer Unternehmer der hier in unserer Region ansässig ist, hat vor Jahren schon den Deutschen Umweltpreis bekommen, inkl. 250.000 €, weil er die Möglichkeit geschaffen hat so genannter Transport-Beton mit Recyclingmaterial herzustellen und seitdem ist nichts geschehen. Hier sehe ich den richtigen Ansatz und nicht zu sagen wir müssen den halben Schwarzwald abholzen um den Holzanteil bei den Neubauten zu erhöhen.

Holzfenster finde ich persönlich auch schöner wie Kunststofffenster im Gegensatz zu meinen Kunden, aber wir produzieren in der Regel Holzfenster mit importierten Hölzern aus Afrika und Südamerika, das halte ich nicht für ökologisch vertretbar.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 22. September 2022

Bernd Geisel, Bauconcept Projektenwicklung GmbH

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