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Mehr Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien und der Stromnetze

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 3. März 2023

Es scheint nun tatsächlich zu klappen, dass das Genehmigungsverfahren für eine Stromleitung die wir dringendst brauchen, nicht mehr 10 oder noch mehr Jahre dauert, sondern dass dies jetzt zügig vorangehen soll.

Das neue Gesetz wird es nun auch möglich machen, dass in der Region Stuttgart Windräder aufgestellt werden. Dass es dazu einer sogenannten Notfallverordnung bedarf, ist beschämend.

Was mich, um nur ein Beispiel herauszugreifen, stutzig macht ist Folgendes:

Es steht hier in ausgewiesenen Gebieten die bereits eine strategische Umweltprüfung durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfungen oder der Artenschutzrechtlichen Prüfung für Erneuerbare Energien – Anlagen und Netze.

Für mich als Nichtjuristen bedeutet das, dass eine grobe Umweltprüfung ausreicht und nicht nochmal eine Artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen muss, wenn diese großflächig schon erfolgt ist.

Ich halte dies für Verfassungsrechtlich (obwohl Nichtjurist) für mehr als bedenklich. Wenn wir im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Häuser bauen wollen, müssen wir nach wie vor prüfen, ob es irgendwo z. B. Zauneidechsen gibt und vielleicht, ob der zur bundesweiten Berühmtheit gewordenen Juchtenkäfer aus dem Bauvorhaben Stuttgart 21 sich auf dem Gelände heimisch fühlt. Nicht, dass ich Artenschutzrechtliche Prüfungen für unnötig halte, aber es kann nicht sein, dass wenn ich auf einer Grünfläche eine PV Anlage installiere, dass dann keine Prüfung erfolgt, aber wenn ich auf einem Bruchteil einer solchen Fläche Häuser bauen will für unsere Kunden, dann weiterhin und sehr gründlich. Dagegen werden Bürger und Firmen klagen.

Wir stellen gerade ein Bauvorhaben in Gärtringen fertig, das sich leider aufgrund der Corona Pandemie und Ukraine Krieg in seiner Fertigstellung verzögert, dort haben wir mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Baurecht geschaffen und selbstverständlich eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchführen lassen.

Der Sachverständige hat dann auf einer Pflanze Kot einer Zauneindechse festgestellt (das Grundstück ist insgesamt knapp 3.000 qm groß).

Wir hatten Glück mit der Jahreszeit, der Sachverständige war dann nach ein paar Wochen noch einmal da um die Suche nach Zauneidechsen weiterführen und wir mussten nicht ein halbes Jahr warten, und hat dann keine Indizien mehr gefunden, dass hier Zauneidechsen leben könnten.

Wir durften deshalb bauen.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich finde ganz wichtig, dass es dieses Gesetz gibt, damit wir mit der Energiewende vorankommen und Versorgungssicherheit haben, aber dies sollte meinem Erachten nach auch Verlassung sein über die eine oder andere Vorschrift / oder Gesetz ernsthaft nachzudenken, ob es wirklich so wie es jetzt ist noch in unsere Zeit passt, damit wir nicht weiterhin „das Kind mit dem Bade ausschütten“.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 5. März 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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