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Die Homeoffice-Pauschale gibt es dauerhaft

Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 3./4. Dezember 2022

In diesem Artikel wird dargestellt, was sich steuerlich im kommenden Jahr 2023 ändern wird, auch dass wir nun direkt Geld vom Staat bekommen können, wenn er meint dies sollte uns entlasten. Wollen wir hoffen, dass es solcher neuen Entlastungsmaßnahmen - über die Gas- und Strompreisbremse hinaus - im Jahr 2023 nicht mehr bedarf. Wobei ja erfreulicherweise unsere Landesregierung in ihrem Haushalt 1 Milliarde Euro eingestellt hat, um bei neuen Krisen bzw. bei Ausweitung der jetzigen Krisen Bundesmaßnahmen zu verstärken.

Was mich persönlich interessieren würde: Wieviel Leute tatsächlich ein Homeofficebüro in ihrer Wohnung oder Haus haben, da sehr häufig 2 Personen im Haushalt im Homeoffice arbeiten wollen/müssen.

Für Bauherrn die Wohnraum schaffen, gibt es künftig eine Abschreibung von 3 %. Das ist zwar besser wie nichts und die bisherigen 2 % aber sicher nicht ausreichend um den Wohnungsbau anzukurbeln. Früher waren das mal 5 %, das hat Kapitalanleger dazu bewogen in Mietwohnraum zu investieren. Ob die 3 %ige Abschreibung reicht, wage ich zu bezweifeln, insbesondere da ja die Baukosten erheblich gestiegen sind und auch die Darlehenszinsen sich erhöht haben. 

Ein Anreizprogramm für junge Familien, die sich ein eigenes Haus bauen wollen, ist nicht nur hier nicht erwähnt, sondern auch aus den mir vorliegenden Informationen leider immer noch nicht geplant um auf diesem Weg Mietwohnungen frei zu machen für Wohnungssuchende, was hervorragend funktioniert, wie z.B. empirica schon mehrfach nachgewiesen hat durch ausführliche Studien, aber offensichtlich liest diese niemand in Berlin. 

Zu begrüßen ist, dass kleine Photovoltaikanlagen jetzt steuerfrei betrieben werden können. Die Photovoltaikanlagen, die Bauconcept für seine Kunden installiert, sind solche kleinen Photovoltaikanlagen. Mit dieser Gesetzesänderung wurde nun ein Missstand beseitigt, den wir schon einige Jahre hatten. Firmen die größere Photovoltaikanlagen betreiben haben einen Gewerbebetrieb und müssen deshalb ganz normal Steuern bezahlen wie bei jedem anderen Gewerbe auch. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Einfamilienhauses von Bauconcept ist keine gewerbliche Tätigkeit. Wäre diese Regelung früher gekommen, wären mit Sicherheit schon wesentlich mehr Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern installiert. Interessant wird es dahingehend, was bei Mehrfamilienhäusern geschieht, da muss das Gesetz sicher noch genau betrachtet werden, damit auch die Bewohner eines 20 Familienhauses und/oder Strom aus Photovoltaik bekommen können, ohne dafür Mehrwertsteuer und/oder Einkommensteuer bezahlen zu müssen.

Dass die Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen jetzt zurückgefahren wird, ist längst überfällig. Was ich vermisse ist, dass die Steuerklassen angeglichen werden sollten, damit derjenige in der Familie, der die Steuerklasse 1 sich aussucht „gut wegkommt“ und der in der Familie, der weniger verdient, in Steuerklasse 5 „rutscht“ und viel zu viel Steuern bezahlt. Aber unsere Politiker müssen ja nun so viel denken in Bezug auf den Ukraine-Krieg, die Bewältigung der Coronakrise sowie der Gas- und Strompreisdeckelung, dass sie diese ungerechte Besteuerung nicht mehr ändern konnten vor den Weihnachtsfeiertagen. Sehr bedauerlich.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 5. Dezember 2022    

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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