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Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg, Solarpflicht für Häuslebauer beschlossen am 6. Oktober 2021

Das lange, kontrovers diskutierte Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg wurde nun gestern Nachmittag abschließend im Landtag verabschiedet.

Dass wir unserer Verantwortung für die Umwelt stärker nachkommen müssen wie die letzten Jahre um nicht zu sagen Jahrzehnte, ist uns allen klar. Der Weg dorthin ist nicht immer einfach und auch nicht immer leicht nachvollziehbar. 

Dass hier Kosten anfallen die sich nicht schnell - oder gar nicht - in vollem Umfang „rechnen“ ist eine Tatsache und lässt sich auch nicht wegdiskutieren. 

Trotzdem sollte jeder von uns seinen Beitrag dazu leisten, dass wir schnellst möglich klimaneutral werden, weshalb wir in vielen Bereichen unsere Handlungsweise verändern müssen.

Was mich persönlich dann gestern Abend in mehreren Nachrichtensendungen im Radio und im Fernsehen geärgert hat ist, dass hier sehr viele Journalisten Entscheidens durcheinander bringen, d.h. Solarthermie und Photovoltaik.

Alle Leute, die mit Bauconcept oder anderen Anbietern ein neues Haus bauen haben jetzt die Verpflichtung Solarthermie und nicht Photovoltaik auf dem Hausdach zu installieren. 

Bauconcept hat seit 2005 bei allen Häusern die wir bauen eine Solaranlage integriert, mit 7,5 qm Kollektorfläche die der Warmwasserbereitung dient und deshalb ist auch ein 400 Liter Standspeicher im Bauconcept Leistungsumfang enthalten. 

Das heißt, so wie wir dies schon viele Jahre machen - was jetzt „vorgeschrieben ist“, da wir dies als sinnvoll erachten, auch wenn es sich nicht „rechnet“ - sind wir jetzt verpflichtet es zu machen. 

Jetzt sollte unsere Landesregierung auch bald, den schon lange überfälligen Weg gehen und die Kollektorfläche bei einer Solaranlage nicht als einzigen Maßstab nehmen, sondern auch den Wirkungsgrad, damit die Industrie den Anreiz hat, die Kollektoren deutlich zu verbessern/effizienter zu machen.

Derjenige, der bei seinem bestehenden Haus, sein Dach grundlegend saniert, z. B. um die Wärmedämmung den aktuellen Anforderungen anzupassen muss dann eine Photovoltaikanlage, mit der er im Idealfall seinen Strombedarf weitgehend selbst abdecken kann, auf seinem Dach montieren lassen.

Was jetzt auch ganz wichtig ist an diesem Gesetz, dass nicht nur die „Häuslesbauer“ die sich von Bauconcept ein Haus bauen lassen eine Solaranlage installieren „müssen“ sondern dass auch ganz entscheidend die öffentlichen Gebäude mit solchen Photovoltaikanlagen versehen werden müssen - das sind riesige Flächen - wobei wir diese dringend notwendige energetische Verbesserung auch bezahlen als Solidargemeinschaft der Steuerzahler. Wir brauchen jedoch den dadurch gewonnen Strom unbedingt.

Wir sollen alle auch gemeinsam die Elektromobilität voranbringen die großen in Deutschland ansässigen Autobauer haben ja alle bereits sehr viel in diesem Bereich investiert und wollen ab dem Zeitraum 2030 bis spätestens 2035 keine Verbrenner mehr herstellen und vertreiben, und wollen deshalb bis dorthin die Elektromobilität vollständig umgesetzt haben. 

Dazu braucht es Unmengen Strom aber auch die groß genug dimensionierten Kabel der Stromversorger in den Straßen, die wir fast nirgendwo haben. Dazu kann ich Ihnen aus ganz persönlicher Erfahrung aus dem September 2021 Folgendes mitteilen: 

Ich habe mich vor ein paar Wochen entschlossen ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug zu kaufen, aufgrund des Chipmangels werde ich dieses Fahrzeug im Mai/Juni kommenden Jahres geliefert bekommen. 

Deshalb habe ich mich darum gekümmert, dass wir hier bei uns im Büro am Parkplatz 3 Wallboxen montiert bekommen, damit auch Kollegen aus dem Büro mit Fahrzeugen die voll elektrisch angetrieben sind, künftig unterwegs sein können.

Da unser Büro hier in Gärtringen, das wir im Jahr 2000 gekauft haben ein 800 qm großer leerstehender Supermarkt war, haben wir das Glück, dass wir einen sehr hohen Anschlusswert des Stromversorgers haben, d. h. wir können allein aufgrund dieses Umstandes, dass der Supermarkt viele Kühlgeräte und Kühlräume hatte, und auch die Lüftungsanlage elektrisch betrieben wurde, 3 solcher Wallboxen bekommen. 

Wir haben den notwendigen Anschlusswert, d. h. den Strom zur Verfügung. Wenn unsere Nachbarn ein Fahrzeug kaufen, das elektrisch angetrieben ist, können diese eben nicht oder nur eingeschränkt laden – bislang gilt wohl das „Windhundprinzip“, wer zuerst eine Wallbox beantragt hat Glück, die nachfolgenden Pech - oder wir bekommen dann Zeiten zugeteilt, wo wir unsere Fahrzeuge laden dürfen, damit unsere Nachbarn auch „Strom tanken können“.

Direkt neben unserem Büro ist ein großes Seniorenstift mit einem ambulanten Pflegedienst, ich schätze, dass hier 20 Fahrzeuge im Dienste der älteren Menschen im Einsatz sind. Wenn diese auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden, haben wir alle zusammen ein handfestes Problem, da dann die Elektrofahrzeuge nur noch in einem sehr eng begrenzten Zeitraum geladen werden können, es sei denn es findet sich jemand, der nicht nur die Stromtrassen baut aus der Nord- und der Ostsee und aus Brandenburg hierher damit wir den Windstrom nutzen können, sondern auch überall wesentlich dickere und leistungsfähigere Netzkabel in die Straßen reingelegt werden in jeder Gemeinde. Ich persönlich weiß nicht, wo das dafür notwendige Geld - viele Milliarden - herkommen soll.

Wollen wir deshalb hoffen, dass unseren Politkern hierzu bald noch etwas Gutes einfällt, sonst haben wir nicht erst 2030, sondern bereits 2024 oder 2025 ein handfestes Mobilitätsproblem.

Bleiben Sie gesund.

Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:

 Online Artikel Stuttgarter Zeitung vom 06.10.21   

  Online Artikel SWR Aktuell vom 06.10.21