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Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg + Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor, steuerliche Betrachtung der PV Anlagen

Unser Steuerberater hat mir empfohlen beim Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg nachzuschauen, dort befindet sich in der Anlage beigefügte Infoflyer über Photovoltaikanlagen.

Was mir aber unser Steuerberater ausdrücklich dazu geschrieben hat, ist folgender Satz:

Steuerlich interessant ist aktuell die 10 kWh Grenze.

Die weitere Entwicklung bleibt aber abzuwarten, da sich jetzt die Einspeisevergütung erhöht, und sich somit die Grenzen für die Liebhaberei verschieben werden, d. h. bislang hat die Finanzverwaltung noch nicht darauf reagiert, dass es nun für neue Anlagen die ab 1. August 2022 installiert werden (müssen), eine Einspeisevergütung von 13,4 Cent pro kWh gibt.

Ich hoffe, dass dieser Kelch an unseren Kunden, und damit auch an uns, trotz der Einspeisevergütung vorbeigeht, da wir bei 20 qm Photovoltaikanlage maximal 5 kWh haben und erreichen werden, und bei Satteldächern sind es etwa 25 qm Photovoltaikfläche und wir dann irgendwo bei 6 – 6,5 kWh sind. 

Kompliziert wird das Ganze, wenn wir Häuser mit Satteldach in Ost-West Ausrichtung bauen. Dann kommen wir auf etwa 40 qm Photovoltaik, da wir auch die Ostseite belegen müssen und dann sind wir ganz schnell über der Grenze der Liebhaberei.

Das Thema Umsatzsteuer dürfte ja auf unsere Kunden nicht zutreffen, da mit dem selbst gewonnenen Strom auch bei einer Photovoltaikanlage mit rund 45 qm wohl kaum die € 50.000 Jahresumsatz im zweiten Jahr überschritten werden, hoffe ich.

Was mich an dieser Sache ärgert ist, unser Gesetzgeber entscheidet am 26. und 27. Juli 2022 etwas, an das wir uns alle ab sofort, d. h. ab 29. Juli 2022 zu halten haben, und 4 Wochen später gibt es beim Finanzministerium in Baden-Württemberg noch kein angepasstes Merkblatt. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 24. August 2022

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

PV-Anlage - Steuerliche Betrachtung