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KfW 55 Förderung kann nur noch bis zum 31. Januar 2022 beantragt werden

KfW Newsletter vom 5. November 2021

Wie nicht anders zu erwarten war ist die bisherige sehr hohe Förderung der KfW für ein KfW 55 Haus, die am 24. Januar 2020 begonnen hat, beendet, d. h. Anträge können nur noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden.

Die bisherige Förderung seit Januar 2020 sah so aus, dass Sie ein Darlehen bekommen haben über 120.000 € mit immer an den aktuellen Zins angepassten Zinssatz, der immer leicht unter dem Zinssatz lag, den die Banken verlangt haben und dann haben Sie einen Tilgungszuschuss bekommen von 18.000 €.

Man muss dafür aber auch etwas tun, d. h. man muss die erhöhten Anforderungen der KfW erfüllen. Wir haben dies bislang immer mit Einzelraumlüftern (i.d.R. 5 pro Haus) gemacht mit Wärmerückgewinnung und einer etwas stärkeren Wärmedämmung im Eingangsgeschoss. Wir sind dabei – inklusive dem zertifizierten Energieberater, der die ganzen Berechnungen macht und die Ausführung überwacht – bei Mehrkosten gelegen, je nach Haustyp, zwischen 12 und 13.000 €.

Da die zusätzlichen Energieeinsparungen solcher Maßnahmen nicht wirklich „bahnbrechend“ waren und unsere Bundesregierung, d. h. die neue, nun Wege sucht wie dieses Geld besser eingesetzt werden kann, d. h. dort wo mehr CO2-Einsparpotential entsteht, wird dies nun umgesetzt, bei der Gebäudesanierung und nicht mehr bei Neubauten, die bereits sehr energieeffizient sind, wie z.B. Bauconcept-Häuser.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 5. November 2021

Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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