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Keine Mehrwertsteuer für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern, die selbst betrieben werden

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage, sofern diese unter 30 kW hat, keine Umsatzsteuer mehr bezahlen muss, wenn er den Strom nicht selbst verbraucht, sondern ins Netz einspeist.

Am 10. Januar 2023 haben wir dann von der IHK eine Mitteilung bekommen, dass das Bundesfinanzministerium auch die Anschaffung der PV-Anlage, sofern diese selbst betrieben wird, von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Gesetzgeber nennt so etwas Nullsteuersatz.

Heute eingehend habe ich nun von der IHK die Rückmeldung bekommen, dass ich es tatsächlich richtig verstanden habe, aber noch Angaben aus dem Bundesfinanzministerium fehlen, was wie genau umzusetzen ist.

Auf jeden Fall muss der Lieferant der PV-Anlage, der sie auch montiert, eine separate Rechnung dafür direkt an den Kunden schicken, und zwar ohne Mehrwertsteuer.

Das ist eine große finanzielle Entlastung für unsere Kunden, es handelt sich um einen Betrag in der Größenordnung zwischen 2.000 Euro bis 3.000 Euro, je nachdem, wie groß die PV-Anlage ist.

Jetzt können wir alle zusammen nur hoffen, dass dies dann tatsächlich so noch abschließend vom Finanzministerium bestätigt wird.

Wir bei Bauconcept werden selbstverständlich gleich alles vorbereiten für unsere Kunden, damit diese in den Genuss der steuerlichen Entlastung kommen.

Sobald es zu diesem Thema Neues gibt, werden wir es gerne wieder auf unserer Homepage einstellen, um Sie auf dem Laufenden zu halten.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 18. Januar 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

IHK Mitteilung