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Kein Klimageld aus Covid-Topf

Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom 16. November 2023 

Wir alle haben schon am 15. November 2023 in den Nachrichten gehört, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, dass die 60 Milliarden Euro, die eigentlich die Covid-Folgen abdecken sollten, aber nicht mehr für die Pandemiebewältigung benötigt wurden, gemäß Bundesverfassungsgericht nicht in Ordnung gehen, d. h. es ist nicht korrekt, dieses Geld für die Energiewende auszugeben. 

Man sollte eigentlich glauben, dass unserer Regierung genügend hochbezahlte Berater zur Verfügung stehen, die beurteilen können, ob etwas verfassungskonform ist oder auch nicht, bevor die Beschlüsse falsch gefasst werden.

Insbesondere unser Finanzminister Herr Lindner muss so etwas wissen, nicht zwingend er persönlich, aber er muss dafür Sorge tragen, dass er die entsprechenden Informationen von seinen Mitarbeitern hat, bevor so etwas wesentliches und weitreichendes beschlossen wird. 

Gegebenenfalls hätte es auch richtig, d. h. verfassungskonform gemacht werden können, d. h. diese „Umwidmung“ der Gelder hätte richtig begründet werden können. 

Dass wir dieses Geld dringend brauchen, um die Energiewende hinzubekommen, dürfte wohl unstrittig sein. 

Herr Friedrich Merz, der diese Klage beim Bundesverfassungsgericht veranlasst hat, hat zusammen mit seiner Partei und der Bundestagsfraktion vorgetragen, wie die 60  Milliarden Euro zu investieren sind, wo wir sie auch dringend brauchen beim Klimawandel, auch wenn Herr Merz das Geld mit anderen Schwerpunkten ausgeben wollte. „Und jetzt ist die Kohle weg.“

Wie interessanterweise in diesem Artikel drinsteht, gibt es derzeit 29 Sondervermögen, die außerhalb des Haushalts existieren. Warum wird gegen diese nicht gerichtlich vorgegangen? 

Da 60 Milliarden Euro meiner persönlichen Einschätzung nach nicht so einfach durch Kürzungen in anderen Bereichen „aufgetrieben werden können“, wird unsere Bundesregierung wohl nicht darum herum kommen, uns mitzuteilen, dass es Steuererhöhungen geben wird. Ob dies noch unsere jetzige Regierung machen wird oder ob dies die künftige Regierung in die Hand nimmt bzw. nehmen muss, werden wir wohl so schnell nicht erfahren.

In dem Artikel steht drin, dass die Förderprogramme zum klimafreundlichen Neubau und der Wohneigentumsförderung von Familien von dem Ausgabenstopp jetzt nicht betroffen sind. Das ist eine gute Nachricht für Familien, die ein Haus bauen wollen, es dann aber bald tun sollten.

Ob es dann die Förderprogramme auch noch im Jahr 2025 im heutigen Umfang gibt, ist wohl mehr als fraglich, da niemand so schnell 60 Milliarden Euro herbeizaubern kann, auch nicht Herr Friedrich Merz.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 17. November 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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