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GEG 2023 - was hat sich wirklich geändert?

Im Juli 2022 ist das aktuelle GEG in Kraft getreten, d. h. die Änderungen, die ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Dieses Gesetz ist sehr umfangreich und natürlich auch detailliert und deshalb ist es nicht gerade einfach festzustellen, was hier wirklich geändert wurde in dem Bereich, in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist.

Wir bei Bauconcept, d. h. ich, habe es auch nicht hinbekommen.

Erfreulicherweise gibt es die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die sich dankenswerterweise die Mühe gemacht hat, die Änderungen aufzuzeigen, sodass wir nun anhand dieser Unterlagen die für Bauconcepthäuser relevanten Neuerungen zusammenstellen konnten.

Diese Zusammenstellung fügen wir in der Anlage bei. Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich für den Neubau von Einfamilien-, Reihen-, Doppel- und Kettenhäusern gilt, alle anderen Hausarten sind in unserer Zusammenstellung nicht enthalten.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass der frühere KfW55-Standard jetzt tatsächlich der Standard ist, nachdem die Häuser zu errichten sind. Erreicht wird dies durch eine gute Wärmedämmung und die entsprechende Anlagentechnik, d. h. eine Wärmepumpe mit Photovoltaik.

Wie schon mehrfach auf unserer Homepage veröffentlicht, gibt es jetzt keine Förderung mehr von der KfW, es sei denn, Sie wohnen „ganz hinten“ im Saarland oder an der polnischen oder tschechischen Grenze und Ihr Familieneinkommen liegt nicht über 60.000 Euro brutto im Jahr zuzüglich 10.000 Euro pro Kind, dann gibt es noch eine Förderung.

In wirtschaftlich starken Regionen wie der unseren gibt es keine Zuschüsse mehr von der KfW oder der Bundes- oder Landesregierung.

Es sind, soweit wir dies verfolgen konnten, auch keine neuen Förderungen vorgesehen, es sei denn, Sie bauen beispielsweise ein Haus im KfW40-Standard, was sehr teuer ist und sich nicht rechnet.

Unsere Regierung steht auf dem Standpunkt, und so unrecht hat Sie damit leider nicht, dass nur noch Dinge gefördert werden, wenn jemand wesentlich mehr tut, als er tun muss und wenn er dies dann mit finanziellen Einbußen tut, dass es dann Förderungen gibt. Das heißt, wenn sie 50.000 Euro mehr ausgeben, dann bekommen Sie maximal 20.000 Euro Förderung.

Aus ökologischer Sicht ist dies sicher wünschenswert, aber wie eine junge Familie, die sich ein eigenes Haus bauen möchte, dies umsetzen soll, ist mir ganz offen gesagt „schleierhaft“.

Wir wünschen Ihnen viele neue, interessante Erkenntnisse mit dem GEG 2023.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 8. März 2023

Bernd Geisel

Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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