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Fragen und Antworten zum Thema Heizen

Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 15. November 2023, eingegangen bei Bauconcept am 5. Dezember 2023

Aus meiner Sicht stellt hier das Umweltministerium die Dinge alle zusammen die wichtig sind in Sachen Klima etc. und dies gut gegliedert und übersichtlich, insbesondere in Sachen Klimawandel und Energiesparen. Der kommunale Wärmeplan, den Städte die über 100.000 Einwohner haben in Baden-Württemberg jetzt bis zum 31. Dezember 2023 fertigstellen müssen, wird nun auch für kleinere Gemeinden notwendig, diesen zu erstellen, was mit sehr viel Aufwand verbunden ist. Wir sehen noch große Fragezeichen, in wie weit nun das von unserer Bundesregierung beschlossene Wärmeplanungsgesetz Auswirkungen auf das Baden-Württembergische Gesetz hat, das schon im Jahr 2020 eingeführt wurde. 

Schön zu lesen, dass unsere Bundesregierung auf die ersten Erfahrungen im Land Baden-Württemberg zurückgegriffen hat. Aber wie schon erwartet, hat der Bund die Dinge weiterentwickelt, deshalb ist nach wie vor die Fragen offen, was geschieht jetzt mit den Wärmeplanungen, die für die Hälfte aller Einwohner von Baden-Württemberg schon fertig ist, d. h. in allen Städten mit über 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg. 

Es ist hier auch nochmal transparent dargestellt, ab wann was, d. h. welche neuen Heizanlagen in Neubauten und Bestandsgebäuden einzubauen sind. Im Neubau werden wir weit überwiegend ab nächstem Jahr sicherlich die Lösung haben mit Wärmepumpe und Photovoltaik, ggf. Anschluss an eine Nahwärmeversorgung, für welche ich bislang viele offene Fragen sehe, was wir auch schon öfter auf unserer Homepage dargestellt haben. 

Dass wir ein funktionierendes Wasserstoffnetz bekommen in den nächsten Jahren, halte ich persönlich für ausgeschlossen und wenn, dann wird der grüne Wasserstoff dafür eingesetzt werden, wo er auch sinnvoll und am wichtigsten ist, in der Industrie und nicht zum Beheizen von Wohngebäuden. 

Dass Gemeinden, die sich dazu entschieden ein Nah- oder Fernwärmenetz aufzubauen, festlegen werden, dass zumindest neue Gebäude an dieses Netz angeschlossen werden müssen, halte ich für sehr wahrscheinlich, da ein solches Nah- oder Fernwärmenetz nur dann gebaut werden kann, wenn alle Gebäude, die im Bereich des Leitungsnetzes liegen, auch angeschlossen werden. Ich persönlich halte es für wenig wahrscheinlich, dass viele kleinere Kommunen, auch Städte bis 20.000 Einwohner, solche riesige Investitionen vornehmen, die für ein Nahwärmenetz notwendig sind, wenn es nicht „eine ganz hervorragende Quelle“ in der jeweiligen Gemeinde gibt, wo die Wärme sehr günstig zu bekommen ist, z. B. als Abwärme aus einem Industriebetrieb. Wobei in letzter Zeit ganz häufig zu lesen war, dass dann diese Wärme eines Industriebetriebs nur dann abgegeben wird, wenn sich dies für den Industriebetrieb auch lohnt, dann stellt sich zumindest die Frage, ob die Nahwärmeversorgung wirklich eine finanziell sinnvolle Lösung ist. 

Ich bin mir sicher, dass noch viele, wenn nicht alle, unsere Bürgermeister / Bürgermeisterinnen in Baden-Württemberg und deren Gemeinderäte noch einige Arbeit in den nächsten Jahren vor sich haben, um hier in der jeweiligen Gemeinde die sinnvollste Lösung zu finden in Sachen Wärmeplanung. 

Auch die Bürger der jeweiligen Kommune werden diesen Entscheidungsprozess mit Sicherheit sehr genau verfolgen, insbesondere den Anschlusszwang an das Nahwärmenetz, der meines Erachtens nach unverzichtbar ist wegen der Refinanzierung, und damit der Wegfall einer Auswahlmöglichkeit des Energielieferanten für jeden, der sein Haus anschließt, wird die Umsetzung von Nah- und Fernwärmenetzen nicht einfach machen.

Wichtig für die Familien, die darüber nachdenken sich ein Bestandsgebäude zu kaufen ist, dass das Heizungsgesetz Baden-Württemberg, das schon zwei Jahre seine Gültigkeit hat, dass bei einem Heizungstausch und beim Neubau mindestens 15 % erneuerbare Energie genutzt werden muss, das wird häufig vergessen. Diese 15 % können z. B. durch Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen geschaffen werden oder durch den Bezug von Biogas. Richtigerweise wird hier nochmal darauf hingewiesen, dass wenn eine Heizung defekt ist und keine Reparatur möglich ist, dann die Pflicht greift, dass 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Dann gibt es neben Wärmepumpen nur noch die Möglichkeit, z. B. eine Holzhackschnitzel-Heizung oder eine Pellets-Heizung einzubauen und für die Warmwasserversorgung eine Solaranlage oder für die Versorgung der Wärmepumpe mit Strom eine Photovoltaikanlage zu installieren. 

Hier sind die Fristen, die der Gesetzgeber gesetzt hat, genau zu beachten. Im Bestand kann es noch ein paar Jahre dauern, bis die Verpflichtung „greift“ mit den 65 %, 15 % gelten schon seit 2 Jahren in Baden-Württemberg.

Am 15. November 2023 konnte unsere Landesregierung noch nicht wissen, dass Wärmegesetz auf Bundesebene nun beschlossen ist. Was ich persönlich für eine sehr gewagte Aussage halte ist, dass es hier keinen Widerspruch zwischen dem Landes- und Bundesrecht gibt, bei der Wärmeplanung, da der Gesetzestext des Bundesgesetzes noch nicht veröffentlich ist. Es erscheint mir ebenso gewagt zu sagen, dass jetzt baden-württembergische Städte nicht bestraft werden wegen ihrer Vorreiterrolle bei der Wärmeplanung.

Auf der nächsten Seite „kommt schon die Auflösung zur Bestrafung“. Dort steht wörtlich „es ist davon auszugehen, dass die Bundesvorgaben einen höheren Detailierungsgrad im Vergleich zu den Voraussetzungen auf Landesebene haben werden. Das ist doch ganz eindeutig, das was ich schon lange Zeit sage und schreibe: Alle Städte in Baden-Württemberg müssen ihre Wärmeplanung nochmal überarbeiten und wesentlich genauer ausarbeiten, d. h. es muss fast bei Null wieder begonnen werden. 

Da ja nun auch „Übergangsfristen“ unserer Landesregierung geplant werden, bedeutet dies, wie hier klar steht, die fertigen Wärmeplanungen der Städte über 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026 überarbeitet werden und den kleineren Städten und Kommunen bleibt dann für die Erstellung der Wärmeplanung bis 30. Juni 2028 Zeit. 

Was hier fehlt bei der Zusammenstellung ist, dass so lange die Wärmeplanung der jeweiligen Kommune nicht vorliegt, nach meiner Interpretation der Bundesgesetze, dann z. B. eine defekte Gasheizung zu diesem Zeitpunkt wieder durch eine Gasheizung ersetzt werden kann, wenn man die 15 % erneuerbare Energien mitberücksichtigt (nur in Baden-Württemberg). 

Alle mir bekannten Gasbrennwerttechnikgeräte sind bereits heute so gebaut, dass diese zumindest zu 70 % - 80 % auf Wasserstoff umgestellt werden können. Das nützt allerdings wenig, bis gar nichts, weil nicht abzusehen ist, dass Wasserstoff in den nächsten Jahren zur Verfügung steht, insbesondere nicht grüner Wasserstoff, das dauert mindestens bis 2035 / 2040. 

Sehr schön finde ich, dass bei diesen Punkten unsere Landesregierung wörtlich in ihrer Pressemitteilung schreibt: „derzeit ist aber nicht davon auszugehen, dass Wasserstoff bei der jetzigen Verfügbarkeit und den Preisen kurz- und mittelfristig eine größere Rolle in der dezentralen Gebäudewärmeversorgung spielen wird. 

Interessant ist auch, dass unsere Landesregierung eine Wunschliste aufgestellt hat, was unsere Bundesregierung noch alles zu tun soll. Ich befürchte das meiste davon wird unsere Bundesregierung nicht tun, da sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von Mitte November 2023 riesige Lücken im Bundeshaushalt „auftun“, weshalb einige Förderprogramme gestrichen werden müssen. Derzeit wird über das „weitere Loch“ von 17 Milliarden diskutiert und hierzu soll noch vor Weihnachten 2023 eine Lösung gefunden werden, diese wird mit Sicherheit Streichungen zur Folge haben, was die die Förderungen betrifft und da steuerliche Erleichterungen ja auch Geld kosten wird es auch bei diesen zu Streichungen kommen. 

Fazit: Ich finde es gut von unserer Landesregierung eine solche Aufstellung gemacht zu haben, damit wir Bürger informiert sind.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 5. Dezember 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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