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Expertenrat veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 22. August 2023

Zumindest ich habe nicht so wirklich verstanden, welche Klimaschutzlücke geschlossen wird, da es viele Bereiche gibt, bei denen wir eine erhebliche Klimaschutzlücke haben, das konnte man ja schon mehrfach der Presse entnehmen.

Dass das neue „Heizungsgesetz“ (GEG) im Gebäudesektor einiges bewirken wird, hoffen wir, wobei jetzt alle, die ein Bestandsgebäude umbauen oder sanieren wollen, bis 2029 nicht wissen, wie das jeweilige Haus beheizt werden soll, da vorher die einzelnen Kommunen in Deutschland ihre Wärmeplanung nicht fertig haben (Fern- oder Nahwärme soll möglich gemacht werden durch die Kommunen).

Dass wir in Baden-Württemberg schon längst eine Wärmeplanung als gesetzliche Auflage haben, spielt dann wohl keine Rolle mehr oder doch? Wie man das hinrechnen kann, dass 2024 bis 2029 jeder noch die Heizanlage einbauen kann bei der Sanierung eines Gebäudes, die er für richtig hält, befürchte ich, dass dies nicht zu einer CO2 Einsparung führen wird. Eingerechnet ist die CO2-Ersparnis aber, das muss ich auch nicht verstehen.

Im „Schönrechnen“ sind die Menschen, die uns regieren, Meister ihres Fachs. Das war auch schon bei der Vorgänger-Regierung so, wo wir z. B. jahrelang gesagt bekommen haben das 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland auf der Straße unterwegs sind.

Dass eine CO2-orientierte Lkw-Maut die Wende bringen soll im Verkehrssektor, glaubt niemand, auch nicht der Expertenrat für Klimafragen. Im Gegenteil: Der Lkw-Verkehr wird weiter deutlich zunehmen und wir alle zahlen dies durch höhere Preise. Warum jetzt der Expertenrat nicht kritisiert, dass z. B. positive Ergebnisse im Gebäudesektor mit negativen Ergebnissen beim Verkehr künftig verrechnet werden dürfen, fehlt in dieser Pressemitteilung auch. So etwas nennt man zwischenzeitlich auf Schwäbisch „Greenwashing“, das sollten wir eigentlich nicht betreiben, sondern uns daran machen in allen Bereichen alles Mögliche zu unternehmen zum Klimaschutz und nicht „Schönrechnen“.

Lassen wir uns überraschen, was es hierzu noch in den nächsten Wochen und Monaten Neues gibt, insbesondere wie nun das „Heizungsgesetz“ tatsächlich ausformuliert sein wird, wenn es in der zweiten Septemberhälfte 2023 im Bundestag beschlossen wird. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 23. August 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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