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Dämpfer für schnelle Bauvorhaben, Gericht stoppt den schnellen Bau von Wohngebieten

Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom 21. Juli 2023

Ich vermute, dass viele Juristen, die sich mit diesem Thema befassen, dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet haben. Es kann kein neues Baugebiet entstehen ohne Umweltprüfung, das ist einfach nicht richtig.

Wir haben deshalb einen Klimawandel, mit all seinen Problemen, die er mit sich bringt, weil wir uns über, zumindest, 100 Jahre falsch verhalten haben. Wir betreiben jetzt einen riesigen Aufwand in Richtung Nachhaltigkeit, um so zu bauen, dass wir weitestgehend klimaneutral werden, in nicht allzu ferner Zukunft. Insbesondere auch wenn wir landwirtschaftliche Flächen für eine Bebauung einsetzen wollen, dass wir dann einen entsprechenden ökologischen Ausgleich schaffen, wobei es durchaus möglich ist der Umwelt mehr zurück zu geben, durch ein Neubaugebiet, wie wir ihr nehmen und zwar im Neubaugebiet selbst. Bauconcept macht dies im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen schon seit Ende der 90 iger Jahre. 

Eine Umweltprüfung dauert 6, maximal 8 Monate. Wenn Sie sich den „klassischen“ Zeitablauf bei Bebauungsplänen anschauen, dann werden sie sehr häufig in der Tagespresse nachvollziehen können, dass solche Verfahren deutlich über 3, häufig über 5 Jahre dauern. Parallel zu diesen Verfahrensschritten kann ganz normal eine Umweltprüfung stattfinden und man kann eine ökologische Eingriffs- und Ausgleichsberechnung machen. 

Besonders bedauerlich ist, dass zu diesem Thema schon wieder der Präsent vom Verein der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, Herr Markus Böll, seine Meinung von sich gibt, dass diese Gerichtsentscheidung falsch wäre, da diese den schnellen Bau von Wohnungen verhindert. Auf welchem Planeten lebt dieser Mensch? Vor wenigen Tagen hat er erst von sich gegeben, dass die Baukräne bald stillstehen würden, da „niemand mehr Bauen wolle“, das war genauso falsch. 

Ein Bebauungsplanverfahren im „klassischen Sinn“ könnte vom Planaufstellungsbeschluss bis Satzungsbeschluss eines Gemeinderats, d. h. bis zur Rechtskraft, in 2 maximal 2,5 Jahren fertig sein, d. h. „die Stellschrauben“, an denen gedreht werden muss, sind wo ganz anders und nicht bei der Umweltprüfung oder der Eingriffs- und Ausgleichsberechnung. 

Aber wahrscheinlich gründen wir jetzt wieder Arbeitskreise auf Landes- und Bundesebene, mit mehreren Dutzend Mitgliedern, die sich dann in den nächsten 2 / 3 Jahren mit diesem Problem befassen und dann kommt ein Ergebnis raus, wie fast immer, man erzählt uns „es wird jetzt sofort gut“ und nichts ändert sich.

Ich sehe leider nicht, wie dieses falsche Vorgehen „eingedämmt“ werden könnte, obwohl dies dringend notwendig wäre. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 23. Juli 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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