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EU schlägt Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbaren Ausbaus vor

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 10. November 2022

Erfreulicherweise kommt nun auch auf EU-Ebene Schwung in den Ausbau der erneuerbaren Energien, weshalb nun am 11.11.2022 eine Sofortmaßnahmen-Verordnung in Kraft tritt.

Es werden hier Verwaltungsvereinfachungen gefordert. Ich will niemanden in der Verwaltung auf die Füße treten, aber seit 30 Jahren hören wir regelmäßig, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und alles besser wird. Ich habe noch nichts davon feststellen können. Dafür können aber die Mitarbeiter nichts, z.B. die, die auf den Bauämtern tätig sind, sondern das kommt „von ganz oben“ und dort hat man wohl nicht wirklich Interesse daran, die Dinge so zu vereinfachen, dass sie auch tatsächlich beim Bürger ankommen.

Ich fürchte, damit müssen wir auch weiter leben.

Interessant finde ich das Thema „Genehmigungsverfahren für Wärmepumpen“. Nach meiner Kenntnis gibt es keine Probleme, Wärmepumpen genehmigt zu bekommen, sondern das Problem liegt darin, dass das Stromnetz nicht dafür ausgelegt ist, auch in der Metropolregion Stuttgart nicht, damit überall eine Wärmepumpe angeschlossen werden kann.

Wir mussten deshalb sehr viel abklären und einiges unternehmen, um für Bauconcept-Häuser sicherzustellen, dass unsere Kunden eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage haben können sowie eine Wallbox, damit es mit speziellen Steuerungen und Vorrangschaltungen bei einem Anschlusswert bei 5 kW, maximal 6 kW bleibt. D.h. bei Bauconcept-Häusern wird der sogenannte Heizstab, den Sie noch von Ihrer Groß- oder Urgroßmutter kennen, mit dem diese das Putzwasser warm gemacht hat, nicht benutzt für die Heizungsunterstützung für die Warmwasserbereitung, sondern ausschließlich für den Fall, dass die Wärmepumpe defekt ist.

Hoffen wir, dass diese neue Verordnung tatsächlich einiges voranbringt, was uns allen wichtig ist.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 10. November 2022

Bernd Geisel, Bauconcept Projektenwicklung GmbH

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