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Durchbruch für ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 16. Juni 2023

Ganz offensichtlich haben sich nun die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darauf verständigt, die Klimaschutzanstrengungen deutlich zu erhöhen, d. h. das was jetzt auf EU Ebene gültig werden wird, entspricht dem was wir in Deutschland seit dem Regierungswechsel auf den Weg gebracht haben.

Wie es gelingen soll den Anteil der erneuerbaren Energien nicht nur auf 32 % auszubauen, sondern auf 45 % bis 2030, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, zumal in dieser Pressemittelung auch darauf hingewiesen wird, dass dies eine Verdopplung ist, wenn wir von dem Stand 2021 ausgehen.

Dieser Beschluss bedeutet nun allerdings auch, dass wir keine Ausrede mehr haben, wenn wir hier bei uns in Deutschland nicht vorankommen, in dem wir sagen, warum sollen wir in Deutschland diese großen Anstrengungen unternehmen, wenn es die anderen Länder nicht machen. 

Dass unsere Industrie dann bis zum Jahr 2030 in großem Umfang grünen Wasserstoff einsetzen will ist sinnvoll und richtig, die Frage ist, wann wird so viel grüner Wasserstoff produziert, dass die Industrie diesen auch tatsächlich als Ersatz für Erdgas und für aus Kohlekraftwerken gewonnen Strom einsetzen kann.

Hier lese ich nun wieder, dass wenn ein Land seine einzelnen Sektorenziele nicht erreicht, dass es dann ein Vertragsverletzungsverfahren gibt. 

Unsere Regierung hat erst vor wenigen Wochen beschlossen, dass hier verrechnet werden darf, zwischen den einzelnen Sektoren, was ich persönlich für einen groben Fehler halte, der heute durch unsere Regierung abschließend beschlossen wurde.

Leider kann ich dieser Pressemittelung jetzt nicht entnehmen, ob dann unsere deutsche Gesetzgebung wieder geändert wird. 

Ob es dann tatsächlich gelingt das Kerosin mit dem weltweit alle Flugzeuge unterwegs sind, zu 70 % durch erneuerbare Kraftstoffe zu ersetzen bis zum Jahr 2050 glaube ich persönlich nicht wirklich. Es ist aber gut, dass es jetzt hier auch verbindliche Quoten und Ziele gibt, dann hat natürlich jeder Flugzeughersteller Planungssicherheit. 

Dass es jetzt auch „Strafmaßnahmen“ gibt, wenn ein EU Mitglied die Zwischenziele nicht erreicht die bis 2030 erreicht sein müssen, halte ich für richtig. Nicht nur wegen unserer Umwelt, sondern um auch die Chancengleichheit wieder herzustellen. Bis 2030 müssen wir nun noch bei den Gebäuden ein indikatives Ziel schaffen mit 49 % aus erneuerbaren Energien und Wärmebedarfsdeckung. Ich denke hier ist es in den letzten Wochen heftig umstrittene „Heizungsgesetz“ schon ein paar Schritte weiter was den Neubau betrifft. Wenn sich dieses Ziel auch auf Bestandsgebäude bezieht, halte ich es für völlig illusorisch dieses auch nur annähernd zu erreichen. 

Unserer Regierung will ja gerade beschließen wie Wärmepläne auszuarbeiten sind bis 2028 und bis dorthin geschieht im Bereich der Bestandsgebäude nicht wirklich etwas. Die Frage ist, ob dies dann wieder einen Einfluss hat auf das heftig diskutierte Heizungsgesetz (GEG), d. h. ob der mühselig ausgehandelte Kompromiss zwischen den drei Parteien die unsere Regierung stellen, für den Papierkorb ist. 

Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren werden aus der EU Notfallverordnung rausgenommen und festgeschrieben. Hoffentlich führt das dazu, dass unsere Stromnetze bald, so wie erforderlich ausgebaut werden, jetzt brauchen wir „nur noch hier jemand“ der das bezahlt.

Beschämend finde ich, dass auf EU Ebene festgelegt werden muss, dass jedes Land zumindestens ein Projekt im Bereich erneuerbare Energien in einem Nachbarland umsetzen muss. Man sollte eigentlich glauben, dass solche Dinge ohne Zwang schon lange funktionieren. 

Erfreulich ist, dass Wasserstoff der aus Atomstrom gewonnen wird nicht als grüner Wasserstoff angesehen wird. Wie man überhaupt auf die Idee kommen kann zu sagen, mit Atomstrom lässt sich grüner Wasserstoff herstellen, ist mir ein Rätsel. Dann wäre ja Wasserstoff der mit Strom aus Kohlekraftwerken gewonnen wird auch eine CO2 neutrale Energie. 

Langsam aber sicher verliere ich den Überblick zwischen EU Maßnahmen und deutschen Maßnahmen und dann auch noch unsere baden-württembergischen Maßnahmen. Wir haben ja in Baden-Württemberg ein eigenes Klimaschutzgesetz und auch im Wärmebereich weiter reichende Forderungen betreffend Solar- und PV-Technik und dem Einsatz erneuerbarer Energien.

Deshalb haben wir in Baden-Württemberg auch bis Ende 2023 für die Hälfte unserer Landesbevölkerung Wärmepläne parat, d. h. von allen großen Städten, das restliche Deutschland wartet bis 2028, bis die Wärmepläne vorliegen und setzt es dann um, was das Heizungsgesetz / GEG vorgibt für den Gebäudebestand. 

Ich halte es deshalb für extrem wichtig, dass diese Dinge vereinheitlicht werden. Aber ich glaube, dass dies ein Wunsch von mir bleiben wird, der sich nicht erfüllt. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 19. Juni 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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