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Deutliche Erleichterungen für Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen

Information der IHK Region Stuttgart vom 23. Januar 2023 

Durch die oben genannte Information der IHK habe ich jetzt wieder etwas gelernt, an das ich bisher nicht dachte. 

Ab einer gewissen Größe der PV Anlage, sind bislang auch private Betreiber einer PV Anlage Mitglieder geworden bei der IHK, da viele PV Anlagenbetreiber Gewerbesteuerpflichtig geworden sind.

Diese IHK Mitgliedschaft, die auch Geld kostet, ist jetzt entfallen, für Anlagen die privat genutzt werden und nicht gewerblich, da die Verpflichtung zur Gewerbesteuerzahlung nun entfallen ist, d. h. die Obergrenze von bisher 10 kW ist jetzt auf 30 kW angehoben worden, hier gilt auch die Befreiung von der Mehrwertsteuer für den eingespeisten Strom.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 23. Januar 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Info IHK