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Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor – Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 26. Juli 2022
Jetzt geht es rasant voran. Am 13. Juli 2022 gab es schon die gemeinsame Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesbauministeriums zum Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor und nun „kommt“ Herr Habeck mit dem BEG.
Die Änderungen gelten schon ab heute, sie wurden noch am 26. Juli 2022 abends veröffentlicht und dann treten nun am 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge die Änderungen in Kraft.
Die Neubauförderung wird wohl nun nochmal aufgestockt und verändert, zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt, und soll dann „erst“ Anfang 2023 in Kraft treten. Solange gilt, wenn ich es richtig verstanden habe, noch die Förderung für KfW40-Häuser, die vielleicht ökologisch (wobei ich das auch in Zweifel ziehe) sinnvoll sind, aber sicher nicht wirtschaftlich.
Der Schwerpunkt liegt nun ganz eindeutig auf der Sanierungsförderung, diese wird aber nur dann wirklich funktionieren, wie ich schon öfter ausgeführt habe, wenn es einen vernünftigen Weg gibt, die Interessen der Vermieter und Mieter in Einklang zu bringen, sonst bleibt auch wieder die Gebäudesanierung, die ja einen ganz wesentlichen Beitrag leisten kann, deutlich unter den Erwartungen zurück, wie in den letzten Jahren auch.
Offen bleibt dann auch, dass dann auch Firmen zur Verfügung stehen, die solche Sanierungen machen. Nach meinem Kenntnisstand finden Sie derzeit keinen Heizungsbauer, der in diesem Jahr noch Zeit hat, um Ihnen eine neue moderne Heizung einzubauen, wie sie der Gesetzgeber gerne haben möchte.
Es gibt auch keine Geräte, die bei der Industrie eingekauft werden können, ohne dass das Stromnetz zusammenbricht, weil wir noch ein paar Wallboxen und Wärmepumpen montieren, das dürfte auch dem größten Optimisten inzwischen klar geworden sein.
Wie ich die neue gesetzliche Vorgabe beurteile, dass ab dem 1. Januar 2024 in Neu- und Bestandsbauten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden, habe ich an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt. Ich halte dies für einen frommen Wunsch, der mangels Verfügbarkeit der erneuerbaren Energien und der entsprechenden Heizanlagentechnik noch einige Jahre lang ein frommer Wunsch bleiben wird.
Ich hoffe in dieser Hinsicht sehr, dass, wenn noch bis Ende August die Experten darüber zu beraten haben, wie das genau umgesetzt werden soll, dann der eine oder andere Praktiker im Beratergremium sitzt, der auf diesen Umstand hinweist und dies dann auch umgesetzt wird.
Nur Politiker können so rechnen am Beispiel Wärmepumpe: Wenn eine Wärmepumpe mit 40% gefördert wird anstatt wie bislang mit 50%, aber eine Höchstgrenze von 60.000 € eingeführt wird, dann verändert sich für den Einfamilienhausbesitzer rechnerisch nur Folgendes: er bekommt nicht mehr Geld, sondern er bekommt weniger Geld. Eine Wärmepumpe kostet auch in der heutigen Marktsituation bei Weitem keine 60.000 €.
Ich finde solche Darstellungen schlicht unseriös. Man kann doch klar sagen, wir reduzieren die Förderung, damit mehr Bauherren davon profitieren können.
Wir dürfen jetzt alle sehr gespannt sein, was wir in der letzten Augustwoche dann zu lesen bekommen, was die Experten vorgeschlagen haben und was unsere Regierung dann für Schlüsse daraus zieht.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 27. Juli 2022
Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH