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Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 21. September 2023

Unsere Politiker werden nicht müde uns alles als Erfolg zu verkaufen, was nicht zwingend ein Fortschritt ist. Unser Wirtschaftsminister, Herr Robert Habeck, sagt: „Nun hätten wir erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz der für alle Bereiche gilt“. Dass nun sektorenübergreifend der Rahmen geschaffen wurde, wird als Fortschritt dargestellt, aber es ist genau das Gegenteil: Bisher war festgelegt, dass jeder Sektor, wie z. B. der Baubereich und der Verkehrssektor die vorgegebenen Ziele, erreichen müssen bis 2030 und entsprechende Zwischenziele. Nun wird alles vermischt, d. h. wenn wir beim Bau von Häusern mehr schaffen an Einsparungen von CO2, wie vorgesehen, kann damit insbesondere der Straßenverkehr „subventioniert werden“. Damit erreichen wir dort, wo die Effizienz ganz wichtig ist, insbesondere beim Straßenverkehr, nicht die Einsparungen die wir dringend erreichen müssen.

Dass jetzt Bund und Länder verpflichtet werden ab 2024 Energiesparmaßnahmen zu ergreifen, war schon hinlänglich bekannt. Was jetzt hoffentlich richtig geregelt wird ist, dass die öffentliche Hand bei der Energieeinsparung Vorbildfunktion hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass auf wesentlich mehr Privathäusern eine Photovoltaikanlage installiert ist, und auf Dächern von Gewerbe- und Industriegebäuden, wie auf Dächern öffentlicher Gebäude. 

Es ist jetzt etwas Neues, dass Unternehmen mit großem Energieverbrauch verpflichtet werden Energie- und Umweltmanagement Pläne und Konzepte auszuarbeiten. Ich bin mir ganz sicher, dass mit Anstieg der Energiekosten vor drei Jahren - der teilweisen Verdreifachung und Vervierfachung der Energiekosten mit Beginn der Ukrainekriegs und der Einstellung der Gaslieferungen aus Russland - aus ureigenem Interesse die Firmen mit Nachdruck daran arbeiten die Energiekosten dauerhaft zu senken. Ich denke deshalb, dass diese Auflagen im Gesetz von der deutschen Industrie gut erfüllt werden können. Wichtig ist, dass energieintensive Unternehmen, sobald wie irgendwie möglich, genügend Strom aus Wind- und Sonnenkraft bekommen und grünen Wasserstoff, um den Gasverbrauch zumindest größtenteils zu vermeiden.

Gut ist, dass nun auch nochmal ein Augenmerk darauf gelegt wird, dass Abwärme von Industriebetrieben genutzt wird, auch dabei ist die Industrie sicher schon dem Gesetz voraus.

Dass nun im Gesetz geregelt wird, dass Abwärme künftig „möglichst“ vermieden werden soll, halte ich für sinnvoll, aber hier wird auch der rein wirtschaftliche Gedanke der Unternehmen dazu beitragen dies umzusetzen, eben weil wir es umsetzen müssen, wegen der Kosten und der Klimaziele.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 20. September 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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