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Bundesregierung startet Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – Kabinettbefassung noch im April 

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 3. April 2023 

Jetzt können wir nachlesen, wie wir es künftig besser machen werden bzw. sollen. Noch fehlen die Anregungen der Länder und der Lobbyisten und hoffentlich auch der Stromnetzbetreiber, damit auch tatsächlich etwas vereinbart und beschlossen werden kann, das in der Praxis umsetzbar ist. 

Es tut mir leid, dass ich es nochmal wiederholen muss, aber wir haben in Deutschland keine Stromnetze die ausreichend dimensioniert sind, weder für den Stromtransport von der Nord- und Ostsee hier zu uns nach Baden-Württemberg, noch gibt es hier in der Metropolregion Stuttgart ein Stromverteilernetz das in die Häuser reinführt, das nur nährungsweise ausreichend ausgebaut ist, für die neuen Klimaschutzvorgaben und Elektromobilität.

Das heißt wenn das Gesetz nun tatsächlich so verabschiedet wird wie gedacht, werden wir im Jahr 2024 diverse Stromabschaltungen bekommen, weil das Netz hoffnungslos überlastet ist. 

Warum es unbedingt notwendig ist, solange wir noch 50 % unseres Stroms mindestens durch Kohlekraftwerke erzeugen, mit diesem Strom Wärmepumpen zu betreiben, weiß ich nicht, ich wage dies zumindestens in Zweifel zu ziehen. 

Auch eine vernünftige Übergangsfrist beim Neubau hätte ich nicht für schädlich empfunden, d. h. so wie es vorgesehen war bis zum 1. Januar 2025 damit auch die Industrie es schafft sich darauf einzustellen. 

Ich weiß nicht, wie viel 100.000 Eigentümergemeinschaften in Deutschland mit mehreren Eigentumswohnungen zusammen ein Haus besitzen, wie soll dies klappen, dass diese Gemeinschaften, wenn im Jahr 2024 die Gasheizung „hinüber ist“ dann sofort eine Wärmepumpe eingebaut bekommen?

Man kann nicht einfach eine Gasheizung „rausschmeißen“ und dafür eine Wärmepumpe einbauen, dazu muss das ganze Heizsystem im Haus überarbeitet werden. Die wenigsten Eigentumswohnungen die in den letzten 50 Jahren gebaut wurden haben eine Fußbodenheizung und ich glaube es gibt so gut wie gar keine Mehrfamilienhäuser bei denen ein Stromanschluss vorhanden ist der stark (leistungsfähig) genug ist um eine Wärmepumpe betreiben zu können. 

Ich treffe immer wieder Menschen die eine Eigentumswohnung besitzen, die Probleme haben eine Wallbox für das geplante Elektrofahrzeug installiert zu bekommen, oder gar mehrere bei einem 5 oder 10-Familienhaus, da die Stromversorgung nicht sichergestellt werden kann, wie soll es dann mit der Wärmepumpe von heute auf morgen funktionieren?

Kurz zusammengefasst Folgendes aus meiner persönlichen Sicht: 

Ich denke das Ganze ist noch bei Weitem nicht vollständig durchdacht und praxistauglich gemacht, wollen wir hoffen, dass die Diskussionen in den nächste 2 – 3 Wochen dazu führen, das Ganze so zu gestalten, dass wir es alle zusammen auch umsetzen können. 

Jetzt können wir nur noch hoffen, dass auch die großen Heizanlagenhersteller in Deutschland dies schaffen ohne viele Mitarbeiter entlassen zu müssen. Eine Industrieproduktion von Gasbrennwerttechnik- oder Ölbrennwerttechnikgeräte umzustellen auf Wärmepumpen und alle Teile dafür rechtzeitig vor Heiligabend 2023 zur Verfügung zu haben damit auch genügend Wärmepumpen produziert werden können, ist in meinen Augen eine nicht lösbare Aufgabe.

Die aktuelle Lieferfrist für Wärmepumpen beträgt zwischen 6 und 9 Monaten, ob dies durch die jetzt geplante Änderung des GEG besser oder schlechter wird, werden wir ja bald sehen und sind dann nicht mehr auf Mutmaßungen angewiesen. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 4. April 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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