Aktuelles / Pressespiegel

Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19. April 2023

Ich weiß nicht, was ich an dem bisherigen Förderkonzept gut finden soll. Ich finde es schlicht und ergreifend falsch und kann auch nicht erkennen, warum nach wie vor nur im Gebäudebestand Dinge gefördert werden, und nicht wenn man ein energieeffizientes Gebäude erstellt. Bei jedem Neubau, der erstellt wird, ist davon auszugehen, dass hier jeder zumindest die „gesetzlichen Vorgaben“ einhält. Die meisten der neu hergestellten Gebäude gehen über die vorgegebenen Regeln für den Neubau hinaus, dafür gibt es kein Geld (Förderung). 

Jeder Kunde, der sich ein Bauconcept-Haus bauen lässt, könnte sich zwischen 30.000 € und 40.000 € ersparen, wenn er nach den bis 31. Dezember 2022 geltenden Regeln bauen würde. Das waren schon hervorragend gedämmte Häuser, die auch Bauconcept gebaut hat, sie hatten nur noch keine Wärmepumpe. Jetzt bauen wir die Wärmepumpe ein, was das Haus um etwa 25.000 € verteuert, was dann der Kunde innerhalb von 10 Jahren nicht amortisiert bekommt ist für uns klar, für unsere Politiker wohl eher nicht. Es ist immer die Frage, was man als Vergleichsgröße nimmt. Eine alte Ölheizung aus den 80er Jahren oder eine hochmoderne Gasbrennwerttechnikanlage mit Niedertemperatur-Fußbodenheizung bei einer Vorlauftemperatur von unter 30 Grad. 

Dass wir kein günstiges russisches Erdgas mehr bekommen, ist klar, dass haben wir zu akzeptieren. Wir haben Jahrzehnte davon profitiert, nicht nur was die Heizkosten jedes Haushalts betrifft, sondern auch was unsere Industrie betrifft. Das ist nun ein für alle Mal vorbei, deshalb bedarf es Lösungen. Die Frage ist, welche ist die Richtige.

Ich finde es schlicht und ergreifend nicht richtig, dass eine junge Familie, die sich ein Bauconcept-Haus bauen lässt, keinerlei Fördermittel mehr in Anspruch nehmen kann, trotz der Umstände, dass wir in Sachen Wärmedämmung und Energieeffizienz mehr tun wie die gesetzlichen Vorgaben. Dass die energetische Sanierung von Hunderttausenden älteren Wohnungen in Deutschland wesentlich mehr bringt an Einsparungen, ist sicher, das kann der Neubau nie erreichen, aber ihn damit von jeglicher Förderung, - auch für junge Familien, für das selbstgenutzt Wohneigentum - auszuschließen, ist nicht richtig. 

Wenn bei der Sanierung von Gebäuden dann eine neue Heizung eingebaut wird, die die gesetzlichen Anforderungen übertrifft, dann gibt es 10 % Zuschuss. Wenn ich das lese denke ich immer an unseren langjährigen Finanzminister Herrn Dr. Wolfgang Schäuble. Von ihm stammt die Aussage, dass „der Staat nichts fördern soll, was derjenige der gefördert werden soll sowieso machen muss, weil es eine neue gesetzliche Verpflichtung gibt. Und dann sollen nur Dinge gefördert werden, die über das gesetzlich Geschuldete hinausgehen, und zwar deutlich. Und dann soll nur ein Teil dessen gefördert werden, da sonst der Staat - und das sind ja alle wir zusammen als Steuerzahler - mehr Geld ausgibt, dass er nicht ausgeben müsste“.

Die Förderung durch die KfW gibt es schon lange, nur der bekommt einen Zuschuss von der KfW, der erheblich mehr tut, als das was er tun muss, natürlich nicht das ganze Geld, sondern nur einen Teil davon. 

Es gibt ja nun einige große Wohnungsbestandsbesitzer in Deutschland, das sind häufig auch Kommunen, aber auch die börsennotierten Wohnungsbauunternehmen. Glaubt irgendjemand im Ernst daran, dass diese Eigentümer bei der Sanierung eines 50 Familienhauses deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, d. h. etwas unternommen wird um dann nur einen Teil davon von der KfW als Zuschuss zu bekommen? Solche Firmen sind börsennotiert, die müssen jede Investition die sie tätigen, auf deren Wirtschaftlichkeit überprüfen (nicht auf die ökologische) und ihren Aktionären in den Quartalsberichten mitteilen, was geplant ist und was geschehen ist. Wenn mehr getan wird wie gesetzlich vorgegeben, kann dies nicht auf die Miete umgelegt werden, dann entsteht den Aktionären ein Verlust, damit macht sich der Vorstand und der Aufsichtsrat haftbar. 

Natürlich befinden sich nicht alle Wohnungen, die vermietet sind, im Eigentum von Aktiengesellschaften. Aber auch kommunale Wohnungsbestände müssen gegenüber dem Gemeinde- oder dem Stadtrat darlegen, wie sie wirtschaften. Ich weiß nicht wie groß das Verständnis ist bei den Kontrollgremien, dass mehr Geld ausgegeben wurde, wie ausgegeben werden musste, um zu einem guten Ergebnis zu kommen und um die Mieten nicht allzu sehr erhöhen zu müssen. 

War es nicht unsere Bundesbauministerin, die mehrmals im Monat erzählt „wir brauchen günstige Mietwohnungen, 100.000 Stück pro Jahr“. Mit dem nicht geförderten Neubau werden diese nicht erstellt. Es sind zwar in den letzten Jahren schon einige dieser Wohnungen gebaut worden, aber durch diese Regelung wird gar keine Wohnung mehr gebaut. Und im Altbestand vernichten wir, durch überzogene Anforderungen, weil alles gleich jetzt gemacht werden muss, vor allem Wohnungen die günstig in der Miete sind. 

Wir bauen jetzt für über 10 Milliarden LNG-Terminals, damit wir an genügend flüssiges Erdgas kommen und wollen dies dann in den nächsten Jahren nicht nutzen und nicht schrittweise jedes Jahr die Sanierung des Wohnungsbestandes machen. Dies würde auch zu vernünftigen Preisen und eine kontinuierliche Auslastung bei den Handwerksunternehmen, die das machen, führen, d. h. einen gleichmäßigen Auftragsbestand sorgen und nicht einen schlagartigen Boom, der kaum bewältigt werden kann und dann erfolgt der Einbruch. Das wird wohl nicht kommen, da schlicht und ergreifend die Kapazitäten im Handwerk nicht da sind, um solche überzogenen Ziele „jetzt gleich“ zu erreichen. 

Ich habe es schon mehrfach an dieser Stelle kommentiert, dass der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe nicht die Lösung ist. Sondern wenn die alte Ölheizung rauskommt und dafür eine Wärmepumpe installiert wird, dann muss auch das ganze Heizsystem im ganzen Haus auf den aktuellen Stand gebracht sein. Sonst verschwenden wir gewaltig viel Strom, der die nächsten Jahre noch aus Kohlekraftwerken gewonnen wird, um ein älteres Bestandsgebäude zu beheizen. Ich hätte es deshalb für zielführender gehalten die Gasbrennwerttechnik als Übergangstechnologie noch bis 2030 oder 2032, zuzulassen und schrittweise, umzustellen auf Wärmepumpen. Das wäre auch für die deutsche Industrie, die die Heizgeräte und die Wärmepumpen herstellen müssen, sicher ein guter Weg gewesen. Und nicht zuletzt für die ganzen Stadtwerke, die ein teures Erdgasnetz unterhalten und dieses jetzt quasi schrittweise nutzlos werden lassen müssen, um es dann 2032 oder 2035 wieder aufwendig in Betrieb zu setzen, wenn grüner Wasserstoff zur Verfügung steht und durch das Erdgasleitungsnetz in ganz Deutschland verteilt werden kann. 

Das Erdgasnetz bei uns in Deutschland ist sehr gut ausgebaut, es erreicht jeden Haushalt. Bis wir Stromleitungen haben, die in jedem Haus eine Wärmepumpe und eine Wallbox ermöglichen, sind wir mindestens bei 2035. 

Wie man hört soll ja an diesem Gesetz noch das ein oder andere, bei den Beratungen im Bundestag, angepasst werden. Wollen wir hoffen, dass es dann in die richtige Richtung angepasst wird. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen, die umgesetzt werden können und bezahlbar sind und keine „Luftschlösser“. Wollen wir hoffen, dass das Notwendige noch in den nächsten 2 - 3 Wochen korrigiert wird. 

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 21. April 2023

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

Zur Pressemitteilung