Aktuelles / Pressespiegel
Breites Bündnis will Flächenfraß stoppen
Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten vom 28. April 2023
Jetzt gibt es einen „Volksantrag“, wo sich 17 große Verbände zusammengeschlossen haben um das Land Baden-Württemberg unter Druck zu setzen, damit es einen Netto Null-Verbrauch an Flächen gibt in Baden-Württemberg und das soll bis 2035 erreicht werden.
Dass wir nicht mehr „bedenkenlos“ Flächen versiegeln dürfen wissen wir seit Mitte / Ende der 90er Jahre. Damals hat die Region Stuttgart die Vorgabe gemacht, dass Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu erfolgen hat, um eine innerörtliche Nachverdichtung hinzubekommen, die dann zur Folge hat, dass es keine oder nur noch wenige neue Wohn- und Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“ gibt. Dass wir davon weit weg sind ist eine traurige Tatsache.
An was das liegt, meiner subjektiven Meinung nach, haben wir schon öfters als Kommentar auf unsere Homepage gestellt.
Es wäre schön, wenn die 17 großen Verbände des Volksantrags sich dieses Themas annehmen würden, um hier ganz regional, in jeder Kommune, aktiv zu werden, damit innerörtliche Flächen, die sich für eine Nachverdichtung eignen, auch tatsächlich umgesetzt werden können.
Wer außer solchen Verbänden, die ja örtlich gut vernetzt sind, kann beim Gemeinderat und der Verwaltungsspitze einer Kommune hier etwas bewegen? Wir als Projektentwickler im Wohnungsbau haben nicht die persönlichen Kontakte, die für solche Dinge notwendig sind. Es geht ja überwiegend um ältere Menschen, die darauf angesprochen werden müssen inklusive dem Lösungsvorschlag.
In der Region Stuttgart brauchen wir sicher auch nicht darüber diskutieren, ob mit freistehenden Einfamilienhäusern auf großem Grundstück ein Flächenfraß stattfindet. 99,5 % Menschen in unserer Region können den Bauplatz für ein freistehendes Einfamilienhaus, mit 6, 8 oder gar 10 ar, nicht bezahlen. Wer kann schon für einen Bauplatz für das Einfamilienhaus von 800.000 bis 1,5 Millionen „auf den Tisch legen“? Deshalb bauen wir von Bauconcept nahezu immer auf innerörtlichen Grundstücken, die wir häufig auf Basis eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans selbst entwickeln. Dann haben wir eine durchschnittliche Grundstücksgröße für unsere Reihen-, Doppel- und Kettenhäuser von etwa 250 qm.
Ich denke ganz wesentlich ist, dass die Flächenversiegelung - die sich meines Erachtens nach nicht wirklich ganz stoppen lässt - zu 120 % ausgeglichen wird und zwar an „Ort und Stelle“, d. h. wenn Bauconcept bei einem 2.500 qm großen Grundstück zum Beispiel 10 Doppelhaushälften baut und auf dem vielleicht mal ein Bauernhaus oder ein Handwerksbetrieb stand oder älteres Wohnhaus, dann schaffen wir den ökologischen Ausgleich auf diesem Grundstück. Und zwar nicht nur einen Ausgleich, sondern wir tun mehr für die Umwelt und die Ökologie wie wir der Umwelt durch unsere Bebauung nehmen.
Grundsätzlich pflanzen wir pro Haus mindestens 3 Bäume, die schon 5 - 6 m hoch sind, wenn wir diese pflanzen. Wir haben bei jedem Bauvorhaben ein Entwässerungstrennsystem und setzten das Regenwasser zur Bewässerung der Pflanzen ein und durch Versickerung dem Grundwasser, da Regenwasser heute schon ein knappes Gut ist und in 20 Jahren ein extrem knappes Gut sein wird.
Überall wo eine Kommune einverstanden ist bauen wir auch Häuser mit begrünten Flachdächern. Das verbessert die ökologische Bilanz nochmal wesentlich, zusammen mit den blühenden Sträuchern und Bäumen, diese sind Lebens- und Aufenthaltsraum für Insekten und Bienen. Wenn wir so vorgehen sehe ich keinen „Flächenfraß“, sondern es geschieht genau das Richtige.
Wenn 60 Einwohner pro Hektar 2035 vorgeschrieben werden, dann ist das nicht das Aus für freistehende Einfamilienhäuser.
Das würde es ermöglichen, auf 10.000 qm Fläche 16 Bauplätze mit 600 / 650 qm zu schaffen. Dann ist davon auszugehen, dass in jedem Einfamilienhaus 4 Personen wohnen, d. h. es gibt nach wie vor noch Einfamilienhausbauplätze. Dies sollte meines Erachtens nach über andere Parameter geregelt werden, insbesondere dadurch, dass der ökologische Ausgleich nicht irgendwo am Ortsrand verwirklicht wird, sondern genau dort, wo gebaut wird.
Vielleicht kommt ja das Gutachten, dass das Land Baden-Württemberg hierzu in Auftrag gegeben hat, auch zu den Ergebnissen wie ich sie oben beschrieben habe.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 29. April 2023
Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH