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Antragstellung für Erstattungsanträge der Versorger für Vorauszahlung der Gas- und Wärmepreisbremse startet
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 9. Januar 2023
Wichtig für alle Verbraucher ist, dass sie nichts tun müssen, sondern dass sie automatisch von der Gas- und Wärmepreisbremse auf Basis des bestehenden Versorgungsvertrags profitieren.
Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über den Energielieferanten, d. h. der Erdgaslieferant holt sich die Differenz zwischen dem Preis, den der Verbraucher bezahlen muss aufgrund der Gaspreisbremse bei Vater Staat in Berlin. Das Ganze wird dann auch so bei der Strompreisbremse funktionieren, die dann ab Ende März greift.
Wie es dann mit der Strompreisbremse tatsächlich funktioniert, habe ich für meinen Teil noch nicht begriffen, aber hierzu wird es wird sicher noch rechtzeitig, spätestens im März, Erläuterungen geben, wie das Ganze ablaufen wird.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 10. Januar 2023
Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH