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Änderungen bei Solaranlagen (Photovoltaik)

Artikel aus der Böblinger Kreiszeitung vom 29. Dezember 2022

Wir hatten ja die Besucher unserer Homepage schon über die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden sinnvollen neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern informiert. In diesem Artikel wird nun etwas umfangreicher beschrieben was es für Änderungen gibt und was es zu beachten gilt.

Die Beschlüsse auf die nun die Änderungen bei Photovoltaikanlagen zurückgehen, wurden am 29. und 30. Juli 2022 im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert.

Sie können also mit Ihrer Photovoltaikanlage auf Ihrem Bauconcept-Haus, die nach dem 1. August 2022 montiert wurde, unbegrenzt Strom ins Netz einspeisen, das ist ein entscheidender Unterschied zur bisherigen Regelung bei der Sie nur 70 % einspeisen durften, dies gilt auch weiterhin für bestehende Anlagen.

Was für mich neu war, was ich so aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht rausgelesen hatte, dass die Einspeisevergütung gestaffelt ist. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die 13,2 Cent pro kWh immer bezahlt werden, dies gilt aber nur bei der Volleinspeisung. Wenn Sie also, was sinnvoll ist, den selbstgewonnenen Strom auch zumindest teilweise selbst verbrauchen, dann gibt es leider nur 8,2 Cent pro kWh Einspeisevergütung.

Da der Strombezugspreis jetzt ab dem 1. Januar 2023 auf 40 Cent pro kWh gedeckelt wird für ca. 80 % Ihres Verbrauchs, macht es natürlich Sinn so viel wie möglich des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen.

Große Batteriespeicher die dies erleichtern würden, sind leider nicht verfügbar in der notwendigen Qualität und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis, wenigstens im Moment noch nicht nach unserer Einschätzung des Marktes.

Sehr interessant zu lesen ist auch, dass von den Branchenkennern die in entsprechenden Verbänden organisiert sind, jetzt die Information kommt, dass Produktionsbetriebe in Europa entstehen würden, bis diese Module liefern können, wird wohl noch einige Zeit vergehen, sodass wir alle diese Anlagen und deren Bauelemente zum Teil auf Umwegen weiter in China einkaufen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, der in die richtige Richtung eingeschlagene Weg ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wirtschaftlich sinnvoll.

Derjenige der sich ein Elektrofahrzeug anschafft und es tagsüber bei Sonnenschein auflädt bei sich zu Hause, weil er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gefahren ist, profitiert heute schon mehr als die anderen Nutzer von PV-Anlagen.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 30. Dezember 2022

Bernd Geisel, Bauconcept Projektenwicklung GmbH

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