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Reform des Baugesetzbuches: Leichter Bauen auf eigenem Grund und Boden, Verdrängungsschutz für Mieter, grünere Städte und Dörfer

Pressemitteilung des Bundesbauministeriums vom 4. September 2024

Ich habe jüngst schon Mal eine Pressemitteilung über die Erleichterungen beim Bauen kommentiert und auf unsere Homepage gestellt, und mir dabei erlaubt zu schreiben, dass der Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 nun begonnen hat.

Das sieht man sehr deutlich an den geplanten Reformen. Hier ist nicht eine dabei meiner Einschätzung nach, die noch vor der Bundestagswahl umgesetzt wird, d. h. aus Zeitgründen ist dies schlicht und ergreifend nicht zu schaffen, alles andere würde mich mehr als wundern.

Das Thema Bürokratieabbau kann ich nicht mehr hören. Seit ich Architekt bin, und das sind schon sehr viele Jahre wird berichtet, dass die Genehmigungsverfahren einfacher werden und dass alles viel schneller geht, jetzt wird alles digital und damit noch viel besser, und nichts, aber auch wirklich nichts ändert sich substanziell und wir bekommen regelmäßig neue Vorschriften.

Dass Umweltberichte künftig kürzer werden sollen, wird ganz sicher, zumindestens auf europäischer Ebene nichts werden, erst im Juni 2023 wurde ein Urteil in dieser Richtung vom europäischen Gerichtshof gefällt, welches die Verfahren für Bebauungspläne einfacher und schneller machen sollte, wegen reduzierter Umweltprüfungen.

Das hat dazu geführt, dass hunderte Bebauungspläne die sich im Verfahren befanden in Baden-Württemberg nun neu „aufgerollt werden müssen“, was zu über, in der Regel zwei Jahren zusätzlichen Bearbeitungszeit führt.

Dass in Sachen Begrünung nun neue Anforderungen gestellt werden, zur Fassadenbegrünung ebenso wie zur Flächenintensivierung, auch durch Entsiegelung, hier sind wir allerdings in Baden-Württemberg schon weiter, als unsere Bundesregierung glaubt, das ist schon in Baden-Württemberg „Standard“.

Den „Bauturbo“ halte ich für einen ganz schlechten Witz, das wird nie und nimmer funktionieren.

Es ist schön, dass das Baugesetzbuch nun Aufstockungen von Gebäuden erlauben soll ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss, so etwas kann nur jemand schreiben der „relativ ahnungslos ist“. Jeder Nachbar kann dann Widerspruch einlegen, egal was im Baugesetzbuch dazu steht, da seine nachbarschaftlichen Rechte auf ganz anderer Gesetzesgrundlage in Baden-Württemberg z. B. im baden-württembergischen Nachbarschaftsgesetz geregelt sind und diese kann eine Änderung des Baugesetzbuches nicht aufheben.

Das was zum Thema Innenentwicklung hier steht, gibt es bei uns in der Region Stuttgart seit 1998 oder 1999, schauen Sie sich selbst um an Ihrem Wohnort, wo dies bislang umgesetzt wurde, fast nirgends.

Bauconcept macht dies regelmäßig, insbesondere im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und damit sind wir „fast alleine“.

Sozialer Wohnungsbau funktioniert ausschließlich dann, wenn die jeweilige Kommune dies in die Hand nimmt, Privatinvestoren werden dies nicht tun. Sie haben es die letzten 20 – 30 Jahre nicht gemacht und werden es die nächsten 20 Jahre auch nicht tun.

Alles was sich nicht rechnet ist einem privaten Geldgeber nicht zu zumuten, und dann wird er es auch nicht freiwillig tun.

Jetzt weiß zumindestens ich auch, dass es Musik Klubs gibt, und dass diese im Baugesetzbuch besonders geschützt werden müssen.

Der Umwandlungsschutz für Mehrfamilienhäuser ist gut gemeint, aber verhindert sicher häufig die Sanierung und energetische Verbesserung von Bestandswohnungen.

Die Fristen für die Bauleitplanung sollen verkürzt werden, die bislang immer mehrere Jahre dauern, ich fürchte das erlebe ich nicht mehr, solange ich noch beruflich aktiv bin.

Zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht hatte ich eingangs schon etwas erwähnt, das wird wie vieles andere schief gehen.

Ich bin sehr gespannt, was sich in Sachen Innovationsklausel und schnellere Änderungsmöglichkeiten bei Anpassungen an Bebauungspläne betrifft, tut wenn dies funktionieren sollte, wäre dies wirklich ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Dass die Digitalisierung uns alle schneller macht, kann ich bislang nicht erkennen bei Baugenehmigungsverfahren, aber auch hier kann ich mich noch positiv überraschen lassen.

Dass bei jedem Bauvorhaben das Oberflächenwasser genutzt werden muss in Zukunft, ist ein wirklich wichtiger Schritt, auch hierzu haben wir hier in Baden-Württemberg schon Regelungen die sehr weitgehend sind. Ich bin gespannt, was hier der Bund noch an zusätzlichen Möglichkeiten sieht.

Wie beliebt Windenergie in unserer Region ist, kann man in der örtlichen Presse mindestens einmal in der Woche lesen. Jeder sagt, Windenergie ist gut, aber das Windrad soll mindestens 10 km von meinem Haus entfernt sein, und nicht in einem Wald stehen.

Sehr gut ist die Stärkung des Klimaschutzes durch Begrünung. Wir bei Bauconcept machen das schon weit über 37 Jahre so, und wurden lange Zeit dafür belächelt, wie man so viel Geld für Bäume bei einem Bauvorhaben ausgeben, und für die Bepflanzung allgemein. Das wirkliche Problem ist, dass wenn hier gesetzliche Regelungen geschaffen werden, dass dies später niemand mehr kontrolliert. Das Personal ist einfach bei den Genehmigungsbehörden nicht vorhanden, dass alle 1 – 2 Jahre Mal kontrolliert wird, ob die Pflanzen und Bäume auch noch da sind, oder zwischenzeitlich irgendjemand im Weg waren. Wir bei Bauconcept haben den Bestandsschutz für Bäume abgesichert.

Der letzte Satz ist ganz hervorragend:

Das Gesetzgebungsverfahren ist vom Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein, das Gesetz ist vom Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Bleiben wir optimistisch und hoffen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben sich in die richtige Richtung bewegen.

Bleiben Sie gesund.

Gärtringen, den 10. September 2024

Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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