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Rechnungshof kritisiert Wohnrauoffensive des Landes
Artikel aus dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Bericht des Chefredakteurs vom 25. Juli 2025
Geld, in diesem Fall Steuergeld verteilen ist eine „Kunst“, wenn die Verteilung so erfolgen soll, dass der gewünschte Effekt eintritt.
Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass bei der Wohnraumförderung, und zwar nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Bundesebene immer Dinge gemacht werden welche die hohe Kompetenz derjenigen herausstellt, die solche Förderprogramme machen, und diese dann Publikumswirksam in den Medien vorgetragen werden, und alle sagen, schau Mal unsere Regierung macht tolle Sachen und damit kurbeln wir den Wohnungsbau an.
Es ist unglaublich, wenn man lesen muss, dass häufig die Verwaltungskosten höher sind für die Förderprogramme, wie die tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Fördermittel, und dies auch noch deutlich.
Ganz schlimm ist, dass hier auch noch Verbandsvertreter aus der Baubranche Lobbyarbeit dafür betrieben haben.
Dass das „Spezialprogramm“ das Kommunen günstige Grundstücke kaufen können um darauf bezahlbaren Wohnraum zu errichten, war denke ich den meisten unserer Branche klar, dass dies nichts wird. Sozialer Wohnungsbau ist definitiv mit der Privatwirtschaft nicht mehr zu machen, da nicht nur die Grundstückskosten, sondern auch die Baukosten viel zu hoch liegen, und daran wird sich nichts ändern, die Baukosten werden weiter steigen, wenn auch nicht mehr in dem Umfang, wie sie die letzten Jahre gestiegen sind.
Als ich Ende der 90er Jahre die These vertreten habe, dass nicht nur große, sondern auch mittelständische Unternehmen die hier in unserer Region ansässig sind, Werkswohnungsbau machen sollten, wurde ich belächelt, jetzt beginnt seit vergangenem Jahr das eine oder andere Unternehmen darüber nach solchen Werkswohnungsbau zu machen, um günstigen Wohnraum insbesondere für neue Fachkräfte zu schaffen. Dieser rechnet sich, da hier mit hohen Abschreibungen gerechnet werden kann, das ist zwar auch Steuergeld das verloren geht, aber viel weniger wie alle Programme die zur Förderung des Wohnungsbaus in den letzten Jahrzehnten „aufgelegt wurden“, die häufig „nichts brachten“.
Natürlich setzt die Idee des Werkswohnungsbaus voraus, dass auch das Baurecht geschaffen wird, d. h. dass Unternehmen die Werkswohnungen bauen dies auch auf dem eigenen Firmengrundstück machen können, und dafür Flächen genutzt werden können, die betrieblich nicht mehr benötigt werden.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 28. Juli 2025
Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH

