Aktuelles / Pressespiegel
Novelle der Landesbauverordnung mit dem Titel: „Gesetz für das schnelle Bauen“ ist in Kraft getreten
Artikel aus dem Deutschen Architektenblatt vom Mai 2025
Nun ist es geschehen, das Wundergesetz das alles besser machen soll wird Realität.
Damit soll es nun in Baden-Württemberg gelingen, dass der Bauherr schneller und unkompliziert zu seiner Baugenehmigung kommt.
Bereits während der in den letzten 2 Jahren vorausgegangenen Diskussion habe ich den einen oder anderen Kommentar auf unsere Homepage eingestellt, wo ich eine große Skepsis äußere, dass dieses neue Gesetz auch tatsächlich die Erwartungen erfüllt, die geweckt wurden und wir auf unkompliziertem Weg zur Baugenehmigung kommen, d. h. der schnellere Weg zur Schaffung von Baurecht Realität wird.
Das wird, so meine persönliche Meinung nicht eintreten.
Ganz bezeichnend ist, dass unsere Landesregierung ich denke zu Recht davon ausgeht, dass viele betroffene Anlieger / Nachbarn sich das neue Verfahren nicht gefallen lassen, dass einfach jemand auf dem Nachbargrundstück baut, ohne dass man dazu die Möglichkeit hat Stellung zu nehmen und ggf. Widerspruch einzulegen.
Aus diesem Grund hat unsere Landesregierung dann gleich 8 zusätzliche Richterstellen beim Verwaltungsgericht geschaffen um die zu Recht erwartete Klagewelle aufzufangen. Wobei ich persönlich denke, dass dies zu wenig Richter sind.
Wir bei Bauconcept haben in den letzten 38 Jahren sehr viele Bauanträge gestellt um für unsere Kunden bauen zu können, bei den meisten dieser Bauanträge haben Nachbarn zu unserem geplanten Bauvorhaben Stellung genommen und ein oder mehrere Punkte reklamiert und dann wurden diese Dinge in die Baugenehmigung mit aufgenommen oder die zuständige Baurechtsbehörde hat die Nachbareinwendungen abgewiesen, mit der entsprechenden Begründung.
Dass solche Nachbareinwendungen keine Freude sind für denjenigen der bauen will ist klar, aber was glauben Sie was geschieht, wenn plötzlich ein Bagger auf einem Bauplatz steht und die Nachbarn wissen gar nicht, was hier gebaut werden soll. Sie können dann nur darauf hoffen, dass der Bebauungsplan, soweit vorhanden, eingehalten wird, das werden die wenigsten Menschen nachvollziehbarer Weise tun.
In unserer Region sind Häuser hochpreisig, da hier in der Region Stuttgart auch die Löhne und Gehälter höher liegen wie in Regionen die nicht diese Wirtschaftskraft haben. Seit 6. Mai 2025 sind wir auch die innovativste Region in der gesamten EU, wie das statistische Bundesamt am 6. Mai 2025 veröffentlicht hat.
Schon vor ein paar Jahren, mit Einführung der DSGVO wurde geregelt, dass wir als derjenige der für seine Kunden bauen will nicht mehr die Adressen der Nachbarn bekommen, die immer der Vermessungsingenieur im Grundbuch erheben durfte, und diese wurden dann im schriftlichen Teil des Lageplans, der dem Bauantrag beiliegt, eingetragen.
Das hat uns die Möglichkeit gegeben, die sich im Übrigen bewährt hat, dass wir den Nachbarn vor der Einreichung einen Auszug aus dem Baugesuch schicken konnten mit dem Angebot ein Gespräch zu führen bzw. Fragen zu beantworten.
Dabei konnten in aller Regel Unstimmigkeiten gleich beseitigt werden, bevor der Bauantrag überhaupt gestellt wurde.
Selbstverständlich sind auch nach Einführung der DSGVO die Nachbarn noch benachrichtigt worden, dass hier ein Bauantrag gestellt wurde, aber dies geschah wegen der DSGVO durch die Fachabteilung im jeweiligen Rathaus, und dann haben sich viele Nachbarn, ich denke zu Recht darüber aufgeregt, dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden ohne in irgendeiner Form informiert worden zu sein.
Jetzt wird niemand mehr informiert, sondern „jetzt kommt gleich der Bagger“.
Der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg Herr Markus Müller kritisiert das Gesetz auch dahingehend, dass für kleinere Gebäude auch ein Nichtarchitekt einen Bauantrag stellen kann, dass dadurch Zeit gespart wird kann ich mir nicht vorstellen, da dies nur dann der Fall wäre, wenn die Architekten in Baden-Württemberg zeitlich total überlastet werden, was sie nach meiner Einschätzung nicht sind und noch nie waren.
Ich bin jetzt seit 47 Jahren Mitglied der Architektenkammer, da ich sonst nicht berechtigt wäre einen Bauantrag zu stellen. Das heißt man ist Zwangsmitglied.
Trotz der starken Interessenvertretung der Architektenkammer Baden-Württemberg hat der Landtag nun das Gesetz beschlossen und Herr Markus Müller als Präsident warnt davor, dass Verbraucher geschädigt werden.
Herr Markus Müller führt wörtlich aus: Ohne, das Baunebenrecht anzufassen gibt es keine echte Beschleunigung, so auch das gesamte Fazit vom Städtetag und der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Nach Ansicht der Experten bei der Architektenkammer Baden-Württemberg ist der einzige Vorteil dieses neuen Gesetzes, dass beim Bauen im Bestand die Novelle zu großen Erleichterungen führt. Ich kann das nicht beurteilen, da wir ausschließlich Neubauten erstellen, d. h. typisierte Einfamilien-, Reihen-, Doppel- und Kettenhäuser in Massivbauweise.
Ich habe am 21. Mai 2025 ein Seminar gebucht bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg zu diesem Gesetz, ich bin Mal gespannt ob meine Einschätzung zum nicht eintretenden Nutzen dieses Gesetzes für den Neubau bestätigt wird oder, ob ich mich getäuscht habe.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 6. Mai 2025
Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH