Aktuelles / Pressespiegel
Neue Bauordnung soll mehr Tempo bringen
Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten vom 13. März 2025 + Presseveröffentlichungen unserer Landesregierung auch vom 13. März 2025
Wir wollten dem Besucher auf unserer Homepage nicht vorenthalten, was unsere Landesregierung in Sachen Vereinfachung der Gesetze beschlossen hat, d. h. dieses Gesetz als das Gesetz für das schnellere Bauen bezeichnet und eine Novelle der Landesbauordnung.
Mehrmals im Jahr kommentiere ich auf unserer Homepage den Bürokratieabbau beim Bau von Häusern.
Es hat noch nicht ein einziges Mal funktioniert, jedes Mal wenn eine angebliche Vereinfachung beschlossen wurde gab es zwei neue Regulierungen „als Ausgleich“.
Ich habe den Eindruck, die Bauverwaltung will sich auf der eigenen Verantwortung rausziehen, wie wir es jetzt schon teilwiese haben und die Haftung für Alles auf die Bauherren und die Planer „verlagern“.
Ich baue nun schon seit ein paar Jahrzehnten Häuser und ich bin mir ganz sicher, dass die Idee die Nachbarn nicht mehr am Baugenehmigungsprozess teilnehmen zu lassen, wird der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Unsere Kunden, von denen wir leben, brauchen Darlehen für die Verwirklichung ihres Haustraumes, und wenn eine junge Bauherrenfamilie sich Geld leiht von der Bank, dann will die Bank sicher sein, dass sie auch genau das Haus finanziert das geplant ist und deshalb auch eine entsprechende rechtsgültige und bestandskräftige Baugenehmigung da ist.
Haftpflichtversicherungen von Planer werden mit Sicherheit erheblich teurer, was dann wieder für den Bauherrn das Bauen auch teurer macht, weshalb es nicht einzusehen ist, dass die angebliche Vereinfachung des Verfahrens nur dazu dient, eine Entlastung bei den Bauämtern herbei zu führen, diese Entlastung wird nicht eintreten, im Gegenteil, es wird mit Sicherheit, vorsichtig ausgedrückt, Diskussionen geben was nun korrekt ist an dem gestellten Bauantrag und was nicht. Wir erleben die „Vorstufe“ davon seit etwa 2 Jahren.
Das führt zu einem erheblichen Mehraufwand für die Mitarbeiter in den Bauverwaltungen und auch für diejenigen die Häuser planen bzw. bauen wollen.
Dass jede Kommune entscheiden kann wie viel Stellplätze pro Wohnung oder Haus notwendig sind, haben wir schon lange, das ist nicht wirklich etwas Neues, und hier wäre eine einheitliche Regelung die für ganz Baden-Württemberg gilt in meinen Augen besser, sonst wird dieses Thema bei jeder Genehmigung in den Gemeinderäten oder in den Stadträten für Diskussionen sorgen, die mit einem Ergebnis abschließen das nicht wirklich den Notwendigkeiten entspricht, so unsere Erfahrung aus den letzten 25 Jahren, d. h. seit an der „Stellplatzverordnung rumgeübt“ wird.
Selbst wenn sie zwei Stellplätze in Form von einer großen Doppelgarage pro Haus erstellen, so wie Bauconcept dies grundsätzlich macht, sodass in diesen Garagen dann auch andere Dinge untergebracht werden können, wie Fahrräder und Mülleimer nicht wirklich vollständig ausreichend ist, auch nicht außerhalb Stuttgarts, wie die Praxis zeigt, weshalb wir bei Bauconcept es in der Regel so machen, dass wir vor dem Garagentor noch einen gefangenen Stellplatz haben, auf dem ein Besucher parken kann.
Es ist etwa 30 Jahre her als die Stadt Frankfurt festgelegt hat, dass bei neu erstellten Bürogebäuden keine Parkplätze, außer ein paar behindertengerechten Parkplätzen, mehr geschaffen werden dürfen, damit die Menschen die in diesem Bürogebäude arbeiten gezwungen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.
Das ist gründlich schief gegangen, auch wegen der nicht vorhandenen Zuverlässigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel, das sollten wir bei Wohnhäusern nicht wiederholen. Das einzig Positive das ich hier erkennen kann, ist, dass das Thema Spielplätze bei Mehrfamilienhäusern jetzt so gelöst werden soll, wie es Sinn macht:
Die Alibi-Spielplätze im Norden neben den Mülleimerabstellplätzen bei Mehrfamilienhäusern sind nicht mehr erforderlich, zumal diese auch nicht wirklich zur Nutzung für Kinder dauerhaft unterhalten werden, ich weiß nicht, wie viel Wohnungseigentümergemeinschaften dann den gesetzlich vorgeschriebenen „TÜV“ Prüfdienst abonnieren der einmal im Jahr vorbeikommt und prüft, ob die Spielgeräte noch in einem ordentlichen Zustand sind.
Was ist es Wert einen solchen Spielplatz nicht zu bauen und das Geld an die Gemeinde zu bezahlen? Wer soll dies festlegen, der Gemeinderat, und in jeder Gemeinde oder Stadt anders?
Auch hier ist der Ärger völlig unnötig und vorprogrammiert, aber unsere Politiker, in diesem Fall auf Landesebene können sagen, sie haben einen wesentlichen Schritt Richtung Entbürokratisierung getan, was meinem Erachten nach nicht zutreffend ist.
Ich würde mich freuen, wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liegen würde und das Bauen und Genehmigen von Bauvorhaben würde tatsächlich einfacher, schneller und kostengünstiger werden.
Ich befürchte, so wie die letzten Jahrzehnte auch, in meiner skeptischen Haltung in der Praxis bestätigt zu werden.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 13. März 2025
Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH