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Bauministerium legt Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen vor (Gebäudetyp E)
Pressemitteilung des Bundesbauministeriums vom 23. Juli 2024
Seit mehreren Jahren wird der sogenannte Gebäudetyp E diskutiert, um Kosten beim Bauen einzusparen, weil die eine oder andere Vorschrift (angedacht waren ja viele) nicht mehr beachtet werden müssen.
Das hört sich einfach und gut an, die Umsetzung wird, so meine bescheidene Auffassung nicht funktionieren.
Natürlich werden beim Brandschutz keine Abstriche gemacht, beim Wärmeschutz wird es keine Abweichungen geben, dafür aber beim Schallschutz, der von eminenter Bedeutung für jeden Käufer einer Eigentumswohnung und/oder eines Reihen- oder Doppelhauses ist.
Selbst die Höchstanforderungen der heutigen Norm an den Schallschutz sind zu niedrig, und wenn Sie in unserer Region für eine 100 qm Wohnung € 600.000 bezahlen und für eine Doppelhaushälfte mit 130 – 140 qm Wohnfläche zwischen € 650.000 und € 700.000 dann muss beim Schallschutz mehr getan werden, wie die heutigen Normen vorgeben, dort dürfen keine Abstriche gemacht werden.
Bei Bauconcept kostet die Optimierung des Schallschutzes für ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte etwa € 8.000 bis € 9.000, wer will diesen Betrag der zwischen
€ 600.000 und € 700.000 für sein Haus ausgibt tatsächlich einsparen um dann ein Leben lang den Nachbarn hören?
Dass wir ressourcenschonender bauen müssen ist sicher unabdingbar, aber das müssen wir auch ohne den Gebäudetyp E.
Wenn Sie heute Recyclingbeton verwenden beim Bau eines Hauses ist dies erheblich teurer und nicht billiger, obwohl es natürlich aus ökologischen Gründen vollständig richtig ist Recyclingbeton einzusetzen.
Was bei den ganzen Überlegungen zum Gebäudetyp E erheblich zu kurz gekommen ist, ist der Umstand, dass jeder Kunde bei dem ein Gebäudetyp E gebaut wird, qualifiziert eingehend beraten werden muss, was dies für Konsequenzen für ihn hat.
Das heißt es geht hier um sogenannte Risikohinweise. Ich bin mir ganz sicher, dass deutsche Gerichte diese Risikohinweise so haben wollen wie bisher, dass nicht nur der Fachmann versteht was nun weggelassen wird um die Kosten zu senken oder die Bauzeit zu verkürzen, sondern das muss so schriftlich fixiert werden, dass es der Laie, der sich ein Mal im Leben ein Haus bauen lässt, es exakt nachvollziehen kann, inklusive der Nachteile die er sich dadurch „einhandelt“.
Der BGH hat zum Thema Risikohinweise in den letzten 10 – 15 Jahren einige Grundsatzentscheidungen gefällt, die wohl offensichtlich die Leute die jetzt den Gebäudetyp E umsetzen wollen noch nicht wirklich gelesen haben können.
Der Gebäudetyp E muss dann auch noch in alle Landesbauordnungen übernommen werden und in das Baugesetzbuch, und sicher noch in einige andere Regelwerke, wie z. B. die VOB und ins BGB, wie das klappen soll weiß ich nicht, dass es aber viele Jahre dauern wird, allein den Versuch dazu zu unternehmen, bin ich mir ganz sicher.
Bleiben Sie gesund.
Gärtringen, den 24. Juli 2024
Bernd Geisel, Bauconcept Projektentwicklung GmbH