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Bau-Turbo trifft Praxis: Auftakt zum Umsetzungslabor mit Bundesbauministerin Verena Hubertz

Pressemitteilung des Bundesbauministeriums vom 17. Oktober 2025

In Sachen Bau-Turbo habe ich schon mehrfach Pressemittelungen auf unserer Homepage kommentiert, und tue es heute wieder einmal, da es Neues Aktuelles gibt.

Eines kann man unserer Bundesbauministerin sicher nicht absprechen, dass sie nicht weiß, wie sie sich ins richtige Licht rücken kann. 

So wirklich Neues enthält diese Pressemitteilung nicht für denjenigen der das Thema verfolgt hat. 

Neu ist für mich, dass man Grundstücksflächen smart nutzen kann um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. (Vielleicht stammt dieser Begriff noch aus der Zeit in welcher unsere Bauministerin erfolgreich eine Koch-App entwickelt und gut verkauft hat.)

Wie in den früheren Stellungnahmen bereits geschrieben werden nicht allzu viele Kommunen bereit sein, das Risiko der Abweichung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften einzugehen. 

Der Rechtstreit ist hier vorprogrammiert, ob aus Initiative von Umweltverbänden oder direkt betroffenen Nachbarn um nur Beispiele zu nennen. 

Die Idee Baumöglichkeiten in zweiter Reihe zu schaffen gibt es schon seit vielen Jahren, das hat aber nur dort Aussicht auf Erfolg, wie wir aus der Praxis wissen, dort wo die Gemeinde bereit ist einen Bebauungsplan für diese hinterliegende Bebauung zu erstellen und in gewachsenen Wohngebieten möchten das nicht alle Grundstückseigentümer haben, im Gegenteil, diese wünschen sich keine Veränderung, z. B. wegen Einschränkungen der Aussicht oder Zunahme des Verkehrs oder erwarten eine Parkplatzverknappung entlang der öffentlichen Straße um nur Beispiele zu nennen. 

Aus diesem Grund werden solche Bebauungspläne häufig zwar enthusiastisch angegangen von den jeweiligen Kommunen und nach Jahren dann, ohne Rechtskraft zu erlangen, in die Schublade gelegt. Das heißt auch hier haben wir nichts Neues was der Bau-Turbo uns bringen soll, da zumindestens hier bei uns in der Region alle Kommunen nach meinem Kenntnisstand, diese Möglichkeiten der innerörtlichen Nachverdichtung in zweiter Reihe bereits angegangen sind, in einigen wenigen Fällen führte dies zu einer Umsetzung, in vielen Fällen aber nicht. 

Wie dies außerhalb unserer Region ist kann ich natürlich nicht beurteilen, ich kenne nur hier unsere Region, da wir in dieser seit 38 Jahren Häuser bauen.

Die Anpassung des § 34 Absatz 3b Baugesetz sieht für mich so aus, wie das urbane Gebiet das mittlerweile vor über 10 Jahren in Kraft getreten ist und das es ermöglichen sollte Wohnen und Gewerbe auf engerem Raum konfliktfrei umzusetzen.

Alle Entscheidungsträger bei Genehmigungsbehörden in unserer Region die ich kenne möchten das urbane Gebiet nicht umsetzen, obwohl es sehr sinnvoll wäre, man fürchtet sich hier vor negativen Entwicklungen und wie nicht anders zu erwarten, vor Rechtsstreiten, weil dann später Menschen die in den neu gebauten Wohnungen eingezogen sind, gegen Belästigung durch das angrenzende Gewerbe klagen. 

Genau weil dies so ist, haben zwischenzeitlich viele Kommunen, um nicht zu sagen die meisten in unserer Region ihre Bebauungspläne für Gewerbegebiete überarbeitet und die Möglichkeit dort eine Betriebsleiter- oder Geschäftsinhaberwohnung mit zu errichten, gestrichen, da es auch hier häufig dazu kam, dass dann der Nutzer der Betriebsleiterwohnung gegen die angrenzenden Gewerbebetriebe geklagt hat, dass sie zu viel Lärm machen, auch wenn sich diese Betrieb mit ihren Lärm- und sonstigen Immission genau an die Vorgaben des Bebauungsplans gehalten haben.

Ob die Nachverdichtung nun wirklich einfacher wird mit dem Bau Turbo wage ich zu bezweifeln, an diesem Thema arbeiten sich ja verschiedenste Regierungen die letzten 25 – 30 Jahre ab, und das Ganze macht nur geringe Fortschritte. 

Das Regionalparlament in Stuttgart hat Ende der 90er Jahre beschlossen, dass Innenverdichtung zu forcieren ist um die Zerstörung weiterer landwirtschaftlichen oder sonstigen Grün- und Waldflächen auf das Minimum zu begrenzen. 

Der letzte Satz der Pressemitteilung ist genau der um den es geht, welche Gemeinde / Stadt wird sich dem Risiko aussetzen von mehreren Seiten verklagt zu werden. Nach meiner persönlichen Meinung, nur extrem wenige. 

Aber vielleicht sehe ich das Ganze auch zu pessimistisch und es gelingt tatsächlich, dass, insbesondere durch Nachverdichtung im Innenbereich endlich einen wesentlichen Schritt näher kommen beim Bauen von Häusern und Wohnungen innerörtlich. 

Bleiben Sie gesund. 

Gärtringen, den 20. Oktober 2025

Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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