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Bau-Turbo im Bundestag beschlossen

Pressemitteilung des Bundesbauministeriums vom 9. Oktober 2025

Der lang angekündigte Bau-Turbo ist nun beschlossen.

Der Gedanke Bauvorschriften nicht mehr anwenden zu müssen um schneller zum Bau von Wohnraum zu kommen ist sicher gut gemeint, aber dieser Turbo wird sich so nicht umsetzen lassen.

Wir hatten jahrelang die Regelung in Baden-Württemberg, dass bei Bebauungsplänen auf sehr detaillierte Umweltprüfungen unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden konnte, das ist nun vor gut 1 ½ Jahren „uns allen um die Ohren geflogen“, d. h. der Klage eines Umweltverbandes beim europäischen Gerichtshof wurde stattgegeben und allein in Baden-Württemberg mussten hunderte von Bebauungsplänen, die Kommunen aufgestellt hatten, die sich in der Genehmigungsphase befanden, nochmal ins Verfahren, d. h. es wurde eine Umweltprüfung vorgenommen, so etwas dauert etwa 1 Jahr und dann musste über die Bebauungspläne neu beraten werden.

Genau das Gleiche wird uns hier passieren, insbesondere deshalb, da die Zeiten in denen Entscheidungsträger, wie die Bauverwaltung, Bebauungspläne oder Bauvorhaben zügig genehmigen konnten vorbei sind, da quasi jeder der mit der Genehmigung von Bebauungsplänen oder Bauvorhaben zu tun hat, inkl. der Gemeinderäte in den jeweiligen Kommunen, sich nach allen Seiten absichern müssen um nicht erfolgreich verklagt werden zu können.

Das haben wir nun seit ein paar Jahren so.

Ich habe im Frühjahr dieses Jahres ein Seminar besucht bei der Akademie der Ingenieure in Ostfildern wo die Leiterin, die die Abteilung beim Bauministerium in Stuttgart, uns allen erläutert hat, welche Vereinfachungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg, die zum Juni 2025 in Kraft getreten ist, für tolle Erleichterungen bringen. Mein Resümee war, dass hier auch wieder gute Gedanken eine Rolle spielten und die praktische Umsetzung nicht funktionieren wird. Ich habe zu meinen Notizen am Ende des Seminars dazu geschrieben: ohne Anwalt können wir nun kein Baugesuch mehr erreichen, da wir uns nun nach allen Seiten absichern müssen, ob irgendetwas von dem was wir planen gegebenenfalls gegen irgendwelche Bundes-, Landes- oder Naturschutzbestimmungen verstößt oder gegen Rechte der Nachbarn.

Das verkürzt das Genehmigungsverfahren nicht, sondern verlängert es und zwar ganz erheblich.

Weiter erhöht sich das Risko eines Bauherrn der eine Baugenehmigung bekommen hat in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden ganz erheblich.

Wir haben jetzt 27 Jahre lang vorhabenbezogene Bebauungspläne ausgearbeitet und umgesetzt, d. h. den Bebauungsplan gemacht, zusammen mit immer dem selben Ingenieurbüro für Vermessung und diesen zur Genehmigung gebracht in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune und dem zuständigen Landratsamt und dann, da es sich bei den Grundstücken die wir bearbeitet haben in der Regel um innerörtliche Grundstücke gehandelt hat, die Bestandsgebäude abgerissen, die Erschließung geplant und gebaut und dann dort Reihen-, Doppel- und Kettenhäuser erstellt.

Bis zur Rechtskraft des jeweiligen vorhabenbezogenen Bebauungsplans haben wir in der Regel im Idealfall etwa 6 Monate, in einem weniger gutem Fall 1 Jahr, gebraucht. Jetzt dauert dies mindestens doppelt so lang, da sich alle und jeder absichern muss um spätere Schadensersatzklagen möglichst zu vermeiden.

Deshalb wird aus meiner Sicht die Auswirkung des Bau-Turbos leider nicht den Effekt bringen den wir alle brauchen, das ist sehr bedauerlich, aber ich lasse mich gerne positiv überraschen und es kommt nicht so wie von mir erwartet.

Ein ganz entscheidender Punkt beim Bau-Turbo ist folgender:

Keine Kommune und keine Genehmigungsbehörde muss den Bau-Turbo anwenden, d. h. an einem Genehmigungsverfahren beteiligte öffentliche Stellen und Kommunen müssen ihn nicht umsetzen und werden es wegen der oben von mir genannten Risiken auch nur im Einzelfall tun.

Bleiben Sie gesund. 

Gärtringen, den 9. Oktober 2025

Bernd Geisel
Bauconcept Projektentwicklung GmbH

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